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Korruptionsprävention

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Mülheim, den 29. Januar 2009

Anfrage für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 12.2.2009   TO: öffentlich

Korruptionsprävention, insbesondere auch in den städtischen Beteiligungsgesellschaften

Die Verwaltung möge zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes in unserer Stadt Stellung beziehen:

  1. Warum wurde Frau Mackels nach relativ kurzer Zeit als Korruptionsbeauftragte wieder abgelöst?
  2. Wie sieht die vom Gesetz geforderte Korruptionsprävention für die städtischen Beteiligungsgesellschaften aus?
    - Gibt es jeweils eine/n Korruptionsbeauftragte/n?
    Wenn ja, in welcher der Gesellschaften, an denen die Stadt mehrheitlich oder zu 100% Anteile hält?
    Wenn nein, warum nicht?
    - Haben Schulungen für Mitarbeiter/innen der Beteiligungsgesellschaften zur Korruptionsprävention stattgefunden? Wenn nein, für welche Gesellschaft sind diese für wann geplant?
    - Wurde für die jeweilige Gesellschaft ein Katalog mit korruptionsverhindernden Maßnahmen aufgestellt (z.B. ein sog. "Gefährdungsatlas" oder die Bewertung von Stellen nach dem Grad der Korruptionsgefährdung)?
    Wenn ja, für welche der Gesellschaften?
    Wenn nein, wann soll das für die jeweilige Gesellschaft nachgeholt werden?
  3. Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher eingeleitet, um etwa im Bereich von Ausschreibungen und Vergaben sowohl durch die Stadt, als auch durch die städtischen Beteiligungsgesellschaften Korruption zu erschweren bzw. unmöglich werden zu lassen?

Begründung:
In den letzten Jahren sind mit BHM, MEDL, MEG, MVG, JSG, M&B, MST, RPG, SEM Sozialholding usw. eine Reihe von privatrechtlichen Beteiligigungsgesellschaften neu gebildet worden, in denen die Stadt mehrheitlich oder alle Anteile hält. Sparkasse, SWB, HBP, TaR und RWW existieren schon länger und haben teilweise andere Konstruktionen.
Nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz muss jede Kommune Maßnahmen zur Prävention durchführen. Dies muss sich logischerweise auch auf städtisch dominierte Beteiligungsgesellschaften beziehen.
Alleine die Fälle Yassine und Bremekamp zeigen, wie anfällig bzw. gefährdet Beteiligungsgesellschaften sein können. Dass z.B. Yassine ohne jegliche, selbst betriebsinterne Ausschreibung und nur auf seinen eigenen "Initiativantrag" hin als Leiter der damals im Bau befindlichen Vergärungsanlage angestellt werden konnte, zeigt Schwachstellen, die durch systematische Korruptionsprävention hätte vermieden werden können und damit auch die korruptiven Folgegeschichten. Auch bei Bremekamp hätten Kontrollen eingebaut sein können, die ihm die Verquickung mit der Fa. Kubus seiner Frau verunmöglicht hätten, so dass dem korruptiven Verhalten vorgebeugt worden wäre.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Die Verwaltung trug vor, dass es keine Notwendigkeit für weitere Prävention gäbe und die Fälle Yassine oder Bremekamp hätten gezeigt, dass alles funktioniere, sonst wäre nichts aufgefallen. Ha, ha: bei Yassine dauerte es 7 Jahre und auch nur , weil er mit den Überstunden zu dreist geworden war und sich zudem bei Wiechering unbeliebt gemacht hatte!

Transparenzoffensive also in MH unerwünscht?
Auch der MBI-Antrag für mehr Transparenz der Aufsichtsräte städtischer Beteiligungsgesellschaften , u.a.Teile von Aufsichtsratsitzungen öffentlich durchführen, wurde ohne größere Diskussion einfach von allen (!) nieder gestimmt! Dabei sind MEG, JSG, MST, M&B mehr als warnende Beispiele!!

Nach den Kommunalwahlen werden die MBI eine erneute Transparenzoffensive starten!

Zitat Verwaltungsgericht Regensburg von Feb. 2005 in der Urteilsbegründung zur Zulässigkeitsklage des Bürgerbegehrens "Mehr Bürgerbeteiligung statt geheimer Rathauspolitik" wörtlich:
"Einer Kommune und ihren Gesellschaften, welche ihre Bürger lediglich als unmündige Störenfriede ansehen, die sowieso nicht wissen, was richtig ist (...), fehlt der Respekt vor dem Souverän. Aufsichtsratsvorsitzende und Geschäftsführer, die ausschließlich sich selber das Recht einrä umen zu bestimmen, zu welchen Zeitpunkten und in welchen Portionen die Öffentlichkeit unterrichtet wird, wollen (...) die öffentliche Meinungsbildung verkürzen und in eine bestimmte Richtung beeinflussen (...) Die plurale Demokratie lebt aber von der freien Meinungsbildung".
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof bestätigte das Urteil im Mai 2006 voll und ganz.