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Daten zum Bebauungsplanverfahren “Ruhrpromenade - I 31“

 

weiter unten im Anschluss an “Ruhrbania desolata”
20.1.10: Düstere Wolken am Banania-Himmel!? Moratorium sofort! AOK, overflies stehen lassen!
3.11.10:
Mehr Profit an der Promenade durch mehr erlaubte Geschosse?!

Mülheim, 28.1.2010

Ruhrbania desolata!?

Moratorium Ruhrbania noch möglich
und auch bezahlbar.
Deshalb
MBI-Antrag!

Es geht drunter und drüber in der „sympathischen Stadt a. d. Ruhr“, offizieller Name Mülheim und neuerdings Ruhrbania.

Zu „Ruhrbania Desolata“ beschweren sich nun auch FDP und Grüne, dass selbst beim Baufeld 1 (bisher nur als „Trümmerbania“ zu erkennen) irgendwas nicht stimme. Gleichzeitig soll der verkehrlich kontraproduktive Umbau des Brückenkopfs der Nordbrücke durchgezogen werden für mind. 15 Mio. Der helle Wahnsinn!

In einer erschreckend unsachlichen Sitzung des Planungsausschusses am 26. Jan.  ging es vor allem um Ruhrbania. Herr Janzen von Kondor Wessels wollte die Ruhrbaniafans beruhigen, soweit überhaupt möglich. Ob aber wirklich ein Ärztehaus im Baufeld 1 (auf den Trümmern des niedergelegten Rathausneubaus und des zerstörten Gartendenkmals!) je kommt oder nicht, wird sich zeigen, erscheint aber z.Zt. ziemlich ungewiss. Ist auch nicht der wirklich springende Punkt. Bei Baufeld 1 ist die spannendste Frage, ob der EuGH (Europ. Gerichtshof) sich mit dem vergaberechtswidrigen Grundstücksverkauf an Kondor Wessels beschäftigt, bevor oder nachdem dort überhaupt etwas entsteht/entstand. Wie bei den Messehallen Köln wird er womöglich eine Rückabwicklung beschließen. Wenn dann noch nichts steht …..

Die aktuell aber richtig interessante (real nur rhetorische) Frage ist, wie man bei der Ungewissheit für Baufeld 1 und der noch ungeklärten Zukunft von Baufeld 2, wo ja auch noch die Bücherei abgerissen werden muss, jetzt bereits mit den Baufeldern zwischen Eisenbahn- und Nordbrücke beginnen kann mit den riesigen städt. Vorleistungen. Der Ankauf des ex-Arbeitsamtes für 1,7 Mio. und der Umbau des Brückenkopfs, der insgesamt mind. 15 Mio. kosten soll, stellen bereits ein Übermaß an Unvernunft dar! Deshalb hatten die MBI die Anfrage zu evtl. Schadensersatzansprüchen bei einem Moratorium gestellt:

Frage 1 war zum Ankauf auch noch der AOK und siehe da: der ist erst einmal zurückgestellt auf unbestimmte Zeit! Frage 2 war zum geplanten Overflyabriss. Der Vergabebeschluss dazu wurde am Di. nicht(!) gefällt, soll in der März-Sitzung nachgeholt werden. Frau Sander behauptete, dies sei aber „vorlaufend“ zu der bereits letztes Jahr beschlossenen Vergabe des Tourainer Rings bis Kohlenstr.  für 1,8 Mio.. Deshalb würde ein „Verschieben der Maßnahme“ zu „erheblichen Schadensersatzansprüchen“ führen. Wer`s glaubt …..

Nüchtern betrachtet bedeutet das alles:
Noch kann die Stadt ohne allzu großen Schaden die offensichtlich unbezahlbaren und kontraproduktiven Maßnahmen für die Ruhrbania-Baufelder zwischen Eisenbahn- und Nordbrücke zurückstellen (Moratorium) und erst einmal schauen, ob und was überhaupt aus den Baufeldern 1+2 wird! Das ehemalige Arbeitsamt hatte die Stadt auch vorher bereits angemietet. Dort entsteht wirklicher Schaden erst, wenn das Gebäude auch noch abgerissen würde, so wie mit Gesundheitshaus und AOK auch noch vorgesehen. Die bereits vergebene Straßenbaumaßnahme Tourainer Ring zwischen Brücke und Kohlenstr. (wofür ja bereits die ersten 28 von 56 Bäumen vernichtet wurden) könnte zum größten Teil ohne Änderung durchgeführt werden wie ausgeschrieben, auch wenn das ganze nicht wirklich notwendig war. Doch egal. So blieben als Hauptschaden die ganzen planerischen Vorkosten und damit auch finanziell damit nur ein Bruchteil an Schaden, den ein Moratorium im Vergleich zum Durchziehen der Ruhrbaniapläne verursachen würde.

Bei Fehlplanungen war Mülheim in der Vergangenheit ohnehin bundesweit in der absoluten Spitzengruppe: U-Bahn-Tunnel für nur 1 Haltestelle, Verlegung zentrale ÖPNV-Haltestelle von vor dem Kaufhof in die Leineweberstr. und wieder zurück, Stumpf Emmericher Str. und die peinliche Brücke am Allkauf (heute real), Umbau Mühlenbergkreuzung alle paar Jahre neu, Linksabbieger Friedrichstr. zur Schloßbrücke nach nur 2 Jahren wieder gänzlich neu, dreimalige Erneuerung der Straßenbahnschienen auf der Schloßbrücke, auf der kein einziger Passagier mehr verkehrt(!) , in nur wenigen Jahren, verbummelter Zuschussantrag für die Erneuerung und Verlegung der 901 , weshalb die Stadt die Erneuerung der maroden Schienen zu 100% alleine zahlen muss, und, und, und ……..

Am 18. Feb. wird der Kämmerer endlich im Rat den Etatentwurf 2010 einbringen, der bisher wie ein Staatsgeheimnis unter Verschluss liegt. Da aber der unvermeidliche Nothaushalt ein offenes Geheimnis ist, werden die MBI unmittelbar danach den RP auffordern einzugreifen und das Moratorium für das schwindsüchtige Ruhrbania anzuordnen. Die Hoffnung, dass der Mülheimer Rat dies aus Vernunftsgründen beschließen könnte, ist leider minimal, wenn man sich die Eiertänze der letzten Monate zu FH, Ruhrbania und Haushaltskatastrophe vor Augen führt. Auch der RP wird sich mit Einbringung des Etats  nicht mehr dahinter verstecken können, dass Mülheim auf dem Papier einen „ausgeglichenen“ Haushalt habe!!

6.3.10: Mülheim 2010 oder was tun im Trümmerfeld? Bananiabeach ans Hafenbecken?

Mülheim, 20.1.2010

Düstere Wolken am Banania-Himmel!?
Moratorium sofort! AOK, overflies stehen lassen!

Am kommenden Dienstag, dem 26. Jan., soll im Planungsausschuss der Stadt Mülheim die Vergabe des Abbruchs der Hochstraße (overfly) am Brückenkopf der Nordbrücke beschlossen werden. Die bankrotte Stadt Mülheim befindet sich in „vorläufiger Haushaltsführung“, weil bisher sogar ohne jeglichen Haushaltsentwurf für 2010. Dennoch mit dem Ankauf der AOK und dem Umbau des Brückenkopfs zu einer Riesenkreuzung weiter zu machen, als gäbe es kein Problem, ist niemandem mehr wirklich zu vermitteln und es grenzt an Veruntreuung öffentlicher Gelder in Millionenhöhe wider besseres Wissen. Resultat der gigantischen städt. Vorleistungen bisher außer der Verschuldung auch der zukünftigen Generation? Ein alberner Wasserwanderrastplatz, eine ziemlich desolate Innenstadt und immer noch Ungewissheit, ob auf den gewaltsam herbeigeführten Trümmerfeldern überhaupt was in den Luxus-Preisklassen entsteht, wie geplant. Der Anbau des Stadtbads ist schwer vermietbar, das Rest-Rathaus steht leer, der Kaufhof schließt und Reggeborgh kommt nicht in die Puschen, vgl. NRZ vom 20.1.: “Baubeginn verzögert sich erneut! Noch nicht einmal die Baugenehmigung für das erste Ruhrbania-Gebäude am Hafenbecken liegt vor. Der Investor schweigt.”

Desolater geht kaum! In der Situation auch noch die nächste Großbaustelle zu beginnen, ist ein unglaubliches Übermaß an Unvernunft! MBI-Anfrage für den Planungsausschuss am 26.01.10 zu TOP 10: „Sachstand Ruhrbania“ zu möglichen Schadensersatzsprüchen und Regressforderungen bei einem Moratorium zu Ruhrbania ab den Baufeldern 3 ff.

NRZ Mülheim 03.11.2009, Steffen TOST zu Ruhrbania

Mehr Profit an der Promenade

Die Stadt lockert die Auflagen des Bebauungsplanes. Das Gebäude kann um eine Etage höher werden und die Freiheiten für den Einzelhandel werden größer. Das ist nicht das erste Mal, dass die Stadt dem Investor entgegengekommen ist.

Auch wenn bislang weder eine Baugenehmigung, geschweige denn ein Bauantrag für den Wohn-, Gastronomie und Ärztekomplex von Kondor Wessels an der Ruhrpromenade vorliegt, gibt es zwei entscheidende Punkte, bei denen das Vorhaben vom urspünglichen Bebauungsplan abweicht. Schon im Bauvorbescheid wurde der holländische Investor von einigen Auflagen befreit, ohne dass darüber öffentlich gesprochen worden wäre. Der augenfälligste Unterschied ist die Geschossanzahl, das Einzelhandelstabu das andere.

Bislang hieß es vier Geschosse plus Staffelgeschoss. Darunter versteht man eine Ebene, die nicht die komplette Grundfläche des Gebäude ausschöpft. Nach der aktuellen Planung von Mathias Pfeifer sind inzwischen sogar zwei solcher Staffelgeschosse vorgesehen, die zum Eindruck einer aufgelockerten Fassade beitragen. Die oberste Ebene springt zwischen 3 bis 4,90 Meter zurück. Die Staffelgeschosse befinden sich nur auf der vorderen, der Ruhr zugewandten Seite. Mit mehreren geplanten Penthouses düfte Kondor Wessels hier den größten Quadratmeterpreis erzielen. Durch Balkone und einen Arkadengang werden auch die bisherigen Baugrenzen leicht überschritten. Diese Lockerungen sind aus Sicht des Planungsamtes nicht schwerwiegend, da die wesentlichen Kennzahlen zur Ausnutzung des Grundstücks bezogen auf das gesamte Grundstück eingehalten würden. So steht es zumindest in den Erläuterungen eines internen Papiers, das der Redaktion vorliegt. Planungsamtsleiter Martin Harter war gestern dazu nicht zu erreichen.

Es ist nicht die erste Änderung, mit der man dem Investor wirtschaftlich entgegenkommt. Schon mit der Teilung des ursprünglich großen öffentlichen Innenhofes durch einen Gebäuderiegel in einen privaten und einen öffentlichen Bereich, hatte sich zulasten der Allgemeinheit die zu vermarktbare Fläche erheblich vergrößert.

Ruhrbanania, der nächste Sündenfall?!!

MBI-Kommentar dazu:
Der Bebauungsplan "Ruhrpromenade - Innenstadt 31" umfasst den Bereich zwischen Ruhr, Leineweber-, Friedrich-Ebert-Str. und Nordbrücke/Tourainer Ring. Der I 31 wurde nach aufwendigem Verfahren im März 2007 rechtskräftig. Bereits im Sommer 2007 erfolgte die erste gravierende Änderung der Festsetzungen des B-Plans, indem Vivacon keine Tiefgarage zu den Stadtbadwohnungen mehr zu bauen brauchte. Anstelle des abgerissenenen Stadtbadanbaus, aus dem das Ärztehaus teuer heraus geklagt werden musste, genehmigte die Stadt einen wenig in die Umgebung passenden Neubau.

Ab Ende 2007 begann die Planung der FH auf den Baufeldern 3,4,5 zwischen Eisenbahn- und Nordbrücke. Die FH-Planung widersprach dem B-Plan, der dort vornehmlich Luxuswohnungen vorsah. Zum Glück scheiterten die FH-Pläne, die das Oberziel des I 31 "Wohnen, arbeiten, erleben am Fluss" konterkariert hätten.

Baufeld 1 wurde mit dem Rathausabriss und der Einziehung der Ruhrstr. als Hauptverkehrsstr. für viel Geld von der Stadt baureif gemacht, vorab aber vergaberechtswidrig an Kondor Wessels verkauft. Die Hotelpläne waren unrealistisch und so legte die Fa. im Sommer Pläne für ein Ärztehaus vor. Auch dafür gab es wieder deutliche Abweichungen von den Festsetzungen des B-Plans, vgl. NRZ-Artikel oben. Anscheinend rentiert sich das ganze nur mit mehr Etagen und bei Aufweitung für mehr Einzelhandel

Wenn dann demnächst nach dem Kaufhofabriss und auf Baufeld 2, wenn auch die Bücherei noch entfernt wird, jedem Investor jeder Wunsch genehmigt wird, so muss man befürchten, dass das gesamte "neue Stadtquartier" ein Sammelsurium wird, das architektonisch wenig ansprechend und städtebaulich kontraproduktiv ist.

Bei Ruhrbania reiht sich ein Sündenfall an den nächsten. Es steht zu befürchten, dass aus der Serie von Sünden- insgesamt ein Reinfall wird!

Das einzig Sinnvolle wäre ein Moratorium für die Baufelder 3,4,5 incl. der geplanten overfly-Abrisse und volle Konzentration darauf, dass auf den Baufeldern 1 und 2 sowie dem Kaufhof städtebaulich erträgliche Lösungen gefunden werden, kein Sammelsurium von Ausnahmegenehmigungen!

Planungsausschuss am 10.11.09. u.a. zu Ruhrbania, dem geplante Brückenabriss und den o.g. Ausnahmegenehmigungen für Kondor Wessels bei seinen Plänen für Baufeld 1. Ergebnis: Kondor Wessels hat für Ruhrbania-Baufeld 1 noch keinen Bauantrag vorgelegt, will aber im Winter anfangen zu bauen. Zu den zusätzlichen Staffelgeschossen und dem Mehr an Geschäften in Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans eierten fast alle ziemlich herum. Man wird sehen, was da noch kommt.

Zum sehr teuren Umbau der Kreuzung Nordbrücke/Fr.-Ebert-Str.: Die Verwaltung demonstrierte Entschlossenheit, weiter zu machen. SPD und mit Abstrichen FDP und Grüne(!) gaben ihr Rückendeckung und die CDU wusste nicht so genau. Man wird sich bei so viel Uneinsichtigkeit andere Wege wie Finanz- und Dienstaufsicht überlegen müssen. Nicht nur, dass sie fast alle vor den Wahlen die finanzielle Katastrophe unserer Stadt bewusst verschwiegen oder beschönigten, nun wollen sie auch danach irgendwie weitermachen, um ja das Gesicht nicht zu verlieren. Wenn dann nach der (eigentlich nicht erlaubten) Verschiebung der Haushaltseinbringung Heulen und Zähneknirschen einsetzen wird, dann hat man/frau "wenigstens" noch den Brückenkopf niedergelegt. Dieses Prinzip von "nach mir die Sinnflut...." ist hochgradig bedenklich.

 

21.1.10: Antrag für den Planungsausschuss am 26.01.10 und am 09.03.10, die BV 1 am 26.02.10, BV 2 am 01.03.10 und die BV 3 am 2.3.10 zur Änderung der „Dringlichkeitsliste der Bebauungspläne 2010" durch Änderungsverfahren u.a. für den B-Plan „Ruhrpromenade – Innenstadt 31“

16.10.09: MBI-Antrag für den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 29.10.09, für die Ruhrbania-Baufelder 3,4 und 5 zwischen Eisenbahnbrücke und Friedrich-Wilhelm-Hütte ein Moratorium zu beschließen, zumindest solange, bis die Realisierung der Projekte in den Baufeldern 1 und 2 wirklich gesichert ist
5.8.09: NRhZ-Online-Flyer Nr. 209: “
Ein Stück aus dem Mülheimer Tollhaus nun vor dem EU-Gerichtshof: „Ruhrbania“ und das Vergabere cht als (185 KB)
12.7.09: Sonntagsgespräch von Frau OB Mühlenfeld um 11 Uhr im Foyer der Stadthalle. Thema: "Ruhrbania, wir stellen vor: Erster Neubau am Hafenbecken", u.a. mit Investor Condor Wessels und dem Architektenbüro RKW
29.6.09: Pünktlich zum Wahlkampf das Reggeborgh-Konzept für Ruhrbania-Baufeld 1: Kein Hotel, dafür ein Ärztehaus. Wie bitte? Das Ärztehaus im Stadtbadanbau wurde doch gerade erst gegen deren Willen abgerissen!
Eine gigantische Geldverschwendung für ein Prestigeobjekt wie zu Zeiten von Sonnenkönigen!? Nur die Ergebnisse erinnern bisher in nichts an Versailles, eher an Pariser Vorstädte!
12.6.09:
Flaniermeile als Streichelzoo a.d. Ruhr? Endlich Perspektive für Ruhrbania?
3.6.09: NRhZ-Online-Flyer Nr. 200: Planungsdesaster in Mülheim an der Ruhr - mal mit, mal ohne -bania:
Reif für's Guinness-Buch der Rekorde! als (72 KB)
5.5.09: Nach Innenstadtkrise, FH-Chaos jetzt
Baubeginn Wasserwanderrastplatz: Unglaubliche Unvernunft!
12.5.09: FH-Ruhrbania-Durcheinander:
Mülheim voll in der Sackgasse oder gar vor die Wand gefahren?
2.5.09: Jetzt auch CDU und Grüne für ein Moratorium zum Hafenbecken. Na endlich! Auch zu den overflies sollten sie dem MBI-Antrag folgen! s.u.
29.4.09: NRhZ-Online-Flyer Nr. 195: Ruhrbania-FH-Chaos und MBI böse ausgegrenzt:
Berlusconi lässt grüßen oder besser Schramma? als (280 KB)
22.4.09: NRZ: “RUHRBANIA - Fachhochschule benötigt mehr Fläche.“ Wenn das so wäre, wie die NRZ schreibt,
wäre die FH-Bewerbung mit dem Ruhrbania-Standort ziemlich miserabel gewesen! MBI fordern Änderung des B-Plans und Moratorium!

Mülheim, den 19. März 2009 bzw. 2. April 2009

Antrag für die Sitzung der Bezirksvertetung 1 am 27. April 2009
ursprünglich Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 26.3.2009,
vom Rat an den Planungsausschuss am 12. Mai 2009 verwiesen   TO: öffentlich

Änderungsverfahren Bebauungsplan "Ruhrpromenade - I 31"

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt dem Planungsausschuss zu beschließen,
der Planungsausschuss der Stadt Mülheim a.d. Ruhr möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Änderungsverfahren für den I 31 vorzubereiten, das in der kommenden Beratungsrunde eingeleitet und im Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung beschlossen wird.
  2. Eine neue Runde der Bürgerbeteiligung und ggfs. auch der Träger öffentlicher Belange wird parallel dazu eingeleitet.
  3. Für die nächsten Monate vorgesehene Baumaßnahmen wie Hafenbecken und Abriss der overflies von der Konrad-Adenauer-Brücke werden zurückgestellt.

Begründung

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans zur Ruhrbania-Ruhrpromenade wurde am 1. März 2007 gefasst. Im Sommer 2007 wurde der B-Plan rechtskräftig. Seither hat es aber wesentliche Änderungen der Voraussetzungen und auch gegenüber den Festsetzungen im Bebauungsplan gegeben:

Nimmt man alle Punkte zusammen, kann man nur feststellen, dass der Bebauungsplan in seiner rechtskräftigen Form und mit den vorgegebenen Festsetzungen in wesentlichen Punkten nicht mehr umgesetzt werden kann und vor allem, auch nicht mehr werden soll. Deshalb muss ein Änderungsverfahren durchgeführt werden, um die Rechtsgrundlagen den geänderten Realitäten wieder anzugleichen. Die städtebaulichen Risiken und Möglichkeiten, die sich insbesondere durch die FH auf der einen und die Kaufhofschließung auf der anderen Seite ergeben haben, müssen in den geänderten Bebauungsplan einfließen. Dafür ist es dringend erforderlich, auch die Diskussion und die Bürgerbeteiligung zu einigen grundlegenden Änderungen dieses "strategischen" Bebauungsplanes für die gesamte Stadt wieder zu öffnen. Inwieweit auch die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden müssen, hängt davon ab, was sich im Änderungsverfahren als Alternative z.B. für den Kaufhof herausstellen wird usw..

Es sollte nicht sein, dass die Abweichungen vom Bebauungsplan für jedes Baufeld der mehr oder weniger zufälligen Einzelentwicklung überlassen wird. Spätestens mit der FH und der angekündigten Kaufhofschließung ist genau jetzt der Punkt erreicht, das gesamte städtebauliche Projekt "Ruhrbania-Ruhrpromenade" anzupassen und teilweise gänzlich neu aufzustellen.

Maßnahmen, die noch nicht unumkehrbar sind, sollten zurückgestellt werden, zumindest bis sich die geänderte Konzeption des gesamten Bebauungsplans I 31 heraus geschält haben wird.

Die krisenhafte Entwicklung der Mülheimer Innenstadt auf dem Hintergrund der zusätzlich auf uns zurollenden Wirtschaftskrise, die sich möglicherweise zur Rezession oder gar Depression ausweiten könnte, gebietet auch die überfällige Anpassung der Ruhrbania-Planungen. Die jüngsten Entwicklungen zu FH, Kaufhof, Problemen von und mit Reggeborgh und dem anscheinend hoch komplizierten Hochwasserschutz machen die gesamte Angelegenheit mehr als dringlich.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher
                                          A. Klövekorn, Fraktionssprecherin in der BV 1

Die Verwaltung wollte in der BV keine Notwendigkeit sehen, die Politik mehrheitlich auch nicht. Allerdings stimmten neben den MBI-Vertreterinnen noch 1 von 2 Grünen und immerhin 2 SPD-Bezirksvertreterinnen für den MBI-Antrag, der nun am 12. Mai im Planungsausschuss behandelt wird. Deshalb noch einmal die MBI-Forderungen:

  1. Neuauflage des B-Plans, damit ein stimmiges Gesamtkonzept aus der fast vollständig veränderten Ausgangslage noch erarbeitet werden kann.
  2. Die finanziellen städtischen Vorleistungen (Anmietung SWB-Turm+Bürgeramt, Neubau Medienhaus, Verkehrsumbau, Rathausleerzug usw.) sind bereits bis hierher enorm. Um das Millionengrab nicht weiter aufzublähen, darf jetzt nicht mit dem alten Konzept weiter gemacht werden, ohne zu wissen, wie das neue aussehen kann!
  3. Der Kahlschlag im Gartendenkmal und der hohe Verlust an Innenstadtbäumen muss beendet werden, d.h. neue Planungen, etwa für die FH in Baufeld 2, sollten die verbliebenen ca. 30 Bäume in jedem Fall stehen lassen. Ob mit oder ohne FH fordern die MBI den Schutz des verbliebenen Rests des zerstörten Gartendenkmals!

Wie nicht anders zu erwarten: SPCDFU stimmten auch im Planungsausschuss dagegen, die Grünen enthielten sich. Es hat mit geordneter Stadtplanung nichts mehr zu tun, was bei Ruhrbania passiert, egal ob mit oder ohne FH. Die fehlenden Parkplätze für die Stadtbadwohnungen, die Kaufhofschließung, Reggeborghs Ungewissheit, die ungeklärte FH-Standortfrage zeigen insgesamt, dass so gut wie nichts der ursprünglichen Vorhaben geklärt ist. Dennoch einfach mit den millionenschweren städtischen Vorleistungen weiterzumachen, ist hochgradig unverantwortlich.

 

Pünktlich zum 1. April 09: Hafenbecken ins Wasser gefallen! Mülheim werden damit ungeahnte Zukunftsperspektiven eröffnet! Und Tschüss! Dafür aber hallo! als (223 KB)

Zum Thema Hafenbecken auch: 3.6.08: Anfrage an die BV 1 am 12.6.08: Was passiert im Gartendenkmal Ostruhranlagen auf dem zugeschütteten ehemaligen Hafen? Wieso wird jetzt erst untersucht, wo der Hafen war und womit er aufgefüllt wurde? Fakten schaffen, bevor die Beschlüsse zum Wasser-Wanderrastplatz gefällt werden? und
16.10.08: Anfrage für die Bezirksvertretung 1 am 27.10.08 zu
Baumfällungen im Gartendenkmal "Ostruhranlage"

Mülheim, den 10.3.09

Anfrage für den Planungsausschuss am 17.3.09 zu TOP 16 "Sachstand Ruhrbania"
TO öffentlich

Wasserrechtliches Verfahren für das Hafenbecken und Umwidmungsverfahren Ruhrstraße

  1. Laut Presse soll im April mit dem Bau des Hafenbeckens (sog. Wasserwanderrastplatz) begonnen werden. Voraussetzung dafür ist die wasserrechtliche Genehmigung. Die Verwaltung möge darstellen,
    - ob und wann diese Genehmigung von wem erteilt wurde,

    - welches Verfahren durchgeführt wurde und welche Behörden, Verbände oder Stellen beteiligt wurden,
    - ob und unter welchen Bedingungen eine Einsicht in die Unterlagen des wasserrechtlichen Verfahren möglich ist a) für Mandatsträger b) für Bürger ohne Mandat
  2. Im letzten Planungsausschuss erklärte Frau Sander, die Umwidmung des Teils der Ruhrstraße, der für Ruhrbania aus dem Verkehr genommen werden soll, sei durchgeführt. Da wir bisher keine öffentliche Bekanntmachung für die Einziehung des Teils dieser Landestraße gesehen haben, möge die Verwaltung das gesamte Prozedere darstellen.

§ 7 des "Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)" besagt: "(1) Einziehung ist die Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße verliert...... Einziehung und Teileinziehung sind von der Straßenbaubehörde mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen und werden im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam."
Trifft dieser § für den vorliegenden Fall zu? Wenn ja, wann ist die erforderliche Zustimmung der für Landesstraßen zuständigen Behörde beantragt und wann erteilt worden?

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Zuerst ließ Frau Sander das Protokoll der letzten Sitzung berichtigen. Dort steht zur MBI-Frage "Die Verwaltung erklärte, ... die wasserrechtliche Genehmigung liege vor." Diese habe nicht vorgelegen und der Protokollant habe etwas mißverstanden. Beim TOP selbst erklärte sie dann, ein behördeninternes Plangenehmigungsverfahren, kein Planfeststellungsverfahren sei vom RP durchgeführt worden. Spätestens in 2 bis 3 Wochen läge die wasserrechtliche Genehmigung vor. Das habe sich verzögert, weil in Düsseldorf jemand krank geworden sei.
Die Unterlagen des Verfahrens kann jeder Bürger nach dem Umweltinformationsgesetz einsehen. Also wer Lust und Zeit hat ..... Im April soll übrigens bereits mit dem Wasserwanderrastplatz begonnen werden!

Die Ruhrstr. als Landesstr. soll am 19.12.07 vom RP zur Kreisstr. abgestuft worden sein und am 9.9.08 soll seitens der Stadt die Einziehung verfügt worden sein, durch die die gewidmete Ruhrstr. die Eigenschaft als öffentl. Straße verliert. Das habe am 15.9.08 auch im Amtsblatt gestanden.
Ist ja toll, wie eine Hauptverkehrsstr. rein verwaltungsintern eliminiert wurde, ohne auch nur ein polit. Gremium damit zu befassen, geschweige denn die Öffentlichkeit!

Mülheim, den 5. Juni 2008

Vorschlag für die Sitzung des Planungsausschusses am 17.6. 2008 TO: öffentlich

Rumbach, Kanalbau und geplanter Wasserwanderrastplatz im Gartendenkmal Ostruhranlagen

Die Verwaltung möge zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Der Neubau eines Hauptabwasserkanals über Schollen- und Ruhrstraße ist im vollen Gange. Dabei muss der Rumbach gekreuzt werden. Die Verwaltung bzw. die SEM möge genau darstellen, wie diese sensible und heikle Maßnahme durchgeführt werden soll.
    Soll der Kanal, der bekanntlich einen sehr großen Durchmesser haben wird, oberhalb des Rumbachs oder unterhalb verlegt werden oder soll der Rumbach mit einem Duiker unter den Kanal gelegt werden oder soll er gar auf seinen letzten Metern in den Kanal überführt werden?
  2. Um das Gartendenkmal der Ostruhranlagen für den geplanten Wasserwanderrastplatz (ex-Marina und ex-Hafenbecken) zerstören zu können, muss zuvor ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt worden sein. Dazu folgende Fragen:
    Ist das Verfahren bereits eingeleitet worden? Wer wird daran beteiligt? Inwieweit werden insbesondere welche politischen Gremien beteiligt? Welche Bürgerbeteiligung ist vorgesehen?

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard , Fraktionssprecher

Antworten gab der Ruhrbania-Koordinator Helmich keine wirklich, außer alles kein Problem. Der Baubeschluss zum Hafenbecken wurde gefasst, obwohl das wasserrechtliche Verfahren noch nicht durchgeführt wurde und die Finanzierung ungeklärt ist! Deshalb der folgende Antrag

Mülheim, den 9.8.2008

Antrag für den Planungsausschuss am 19.08.08     TO: öffentlich

Umsetzung Baubeschluss Hafenbecken und Denkmalschutz Stadtbad sowie Gartendenkmal "Ostruhranlagen"

Der Planungsausschuss möge beschließen,

  1. alle weiteren Schritte zur Umsetzung des Baubeschlusses zum Hafenbeckens gemäß Vorlage V 08/0544-01 so lange auszusetzen, bis die planungs- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen abschließend geklärt sind.
  2. die Planungsdezernentin zu beauftragen, zum weiteren Ausbau des ehemaligen Stadtbades dem Planungsausschuss und der Öffentlichkeit vorzustellen, welche genauen Vorgaben es von Seiten des Denkmalschutzes für den weiteren Umbau des ehemaligen Stadtbades gibt.

Begründung:
zu 1.)
In der Junisitzung wurde mehrheitlich der Baubeschluss für das Ruhrbania-Hafenbecken gefasst. Grundlegende Fragen konnten aber nicht in der Sitzung geklärt werden. An erster Stelle die Frage des notwendigen wasserrechtlichen Verfahrens, das einem solchen Baubeschluss eigentlich zwingend vorgeschaltet sein müsste. Dieses Verfahren ist unseres Wissens bis heute weder eingeleitet, geschweige denn abgeschlossen worden. Deshalb dürfen keine weiteren Schritte zur Umsetzung des voreiligen Baubeschlusses in die Wege geleitet werden.

Auch der Aspekt des Denkmalschutzes der Gartenanlage "Ostruhranlagen" ist nicht wirklich geklärt. Grundfrage bleibt, ob die Aufhebung des Denkmalschutzes vor der Zerstörung des Gartendenkmals geschehen muss oder ob mit der Zerstörung begonnen werden darf, weil der Baubeschluss zum Hafenbecken gefasst wurde. Auch der Landeskonservator konnte bisher zu der Problematik keine befriedigende Antwort geben.

Auch die Kostenschätzung und die Gegenfinanzierung des geplanten Baus des Hafenbeckens ist weiterhin nicht belastbar.

zu 2.)
Vor ca. einem Jahr wurde der Stadtbadanbau abgerissen. Ebenso wurde an dem denkmalgeschützten Gebäude Teile wie u.a. das Dach entfernt, das bis heute nicht erneuert wurde. Weitaus schneller als der Wiederaufbau des Denkmals ging und geht der Neubau als Anbau vonstatten.

Da viele Bürger sich auch deshalb seit längerem fragen, ob und wie der denkmalgeschützte Teil des Stadtbades wieder ausreichend hergestellt wird, ist es vonnöten, dem Ausschuss und der Öffentlichkeit die genauen Auflagen zu präsentieren.

Die Geschichte mit der im Bebauungsplan festgeschriebenen Tiefgarage am Stadtbad, auf die dann überraschend verzichtet wurde, hat das Mißtrauen sicherlich befördert, ob denn beim Denkmalschutz nicht ebenfalls Zugeständnisse entgegen der Vorgaben an den Bauherrn gemacht worden sein könnten.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Ohne weitere Diskussion lehnten SPD, FDP, CDU und Grüne den Antrag ab!

28.9.08: Naht das Ende der Ostruhranlagen und die Zerstörung von Garten- und Naturdenkmälern? Kahlschlag am Gesicht der Stadt Mülheim auf Teufel komm raus?! Das unseriöse Abenteuer Ruhrbania - Millionengrab und Fahrt ins Ungewisse!
2.10.08: Treffen zum bevorstehenden Kahlschlag im
Gartendenkmal der Ostruhranlagen um 18.30 Uhr in der MBI-Geschäftsstelle. Vereinbart wurde ein erster Trauerzug durch die Stadt am Samstag, dem 4. Okt.. Treffen um 11 Uhr an der neuen zentralen Haltestelle vor dem Kaufhof. Ein Transparent und Handzettel zum Vereilen sind fertig und können verteilt werden. Jede/r Mülheimer/in ist herzlich eingeladen mitzumachen! Der Handzettel "Das Gartendenkmal der Ostruhranlagen soll in den nächsten Tagen für ein Hafenbecken zerstört werden, das wir Mülheimer Bürger nicht wollen und nicht brauchen!" ist nachzulesen als (55 KB). Das gleiche wird am Montag wiederholt. Treffpunkt ebenfalls vor dem Kaufhof, aber um 16 Uhr. Nächstes Treffen zum Schutz der Ostruhranlagen nächste Woche Donnerstag, den 9. Oktober, erneut um 18.30 Uhr in der MBI-Geschäftsstelle, Kohlenkamp 1.

4.10.08: Die stadtbildprägenden Bäume im Gartendenkmal der Ostruhranlagen stehen (noch) als lebende Mahnmale gegen ein Extrem-Beispiel für Missachtung aller nur erdenklichen Regeln und Gesetze von Demokratie und Rechtstaat!

8.10.08: NRhZ Nr. 167: „Fahrt in ein Millionengrab“ - Widerstand in Mülheim gegen Parkzerstörung zugunsten von „Ruhrbania“ als (146 KB)

“Wir fordern von der Stadt Mülheim einen Aufschub weiterer Erschließungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Ruhrpromenade.“ Unterschriftenliste für ein Moratorium in Zeiten gigantischer Immobilien- und Finanzkrisen als (11 KB) - Okt. 08
11.10.08: Ansturm auf Unterschriftenlisten zu Ruhrbania! Eigentlich sollte es ein weiterer Trauermarsch zu den geplanten Baumfällungen im Gartendenkmal der Ostruhranlagen werden.
Doch die Bürger wollten unterschreiben. Sensationelle 700 in kurzer Zeit für das Moratorium, das Bäume und Stadtfinanzen vor Unheil bewahren könnte!

NRhZ Nr. 168 vom 15.10.08: "Gartendenkmal zerstört! - Mülheimer Stadtobere mögen Spekulanten lieber als alte Bäume"

16.11.08:"Ohne Ruhrbania würde die Innenstadt ausbluten". Wie bitte? H. guck in die Luft + D. im Dornröschen-Schlaf? Bei Flughafen oder Ruhrbania ist die Erde in Mülheim im Notfall eben auch eine Scheibe?!

18.11.08: Aus der Reihe: Warum die reiche Stadt Mülheim so fürchterlich pleite ist ..... Dilettantismus pur, in Mülheim an der Ruhr! Liegt Kishons "Blaumilchkanal" in Wirklichkeit in Mülheim im Teilstück Berliner Platz bis Schloss Broich, und zwar ober- und unterirdisch?
MBI-Vorschlag für die Sitzung des Planungsausschusses am 9.12.08, zum TOP "Sachstand Ruhrbania" eine
Kostenaufstellung und Finanzierung aller bisheriger Maßnahmen zur verkehrlichen Umgestaltung der Innenstadt vorzulegen

Wahlprüfsteine der BI “Ostruhranlage“ für die Mülheimer OB-Kandidat/innen zur Wahl am 7. Juni 2009 als (10 KB) - Nov. 08

12.12.08: Die Mülheimer Innenstadt blutet immer mehr aus. Der Ruhrbania-Leuchtturm als Sterbehilfe für Innenstadtkaufleute? Wie für Speldorf also auch hier die bange Frage: Der letzte macht das Licht aus?

Leserbrief von Reinald Schnell an die Lokalredaktion der WAZ Mülheim a. d. Ruhr: “Ruhrbania mit seinen Zerstörungen erzeugt Idenditätskrisen!“

9.1.09: Weiterhin nur Nebulöses aus dem Millionengrab Ruhrbania!? MBI fordern endlich mehr Transparenz z.B. über Kosten und wirkliche Fördergelder aller Einzelprojekte von Ruhrbania!

7.2.09: AOK macht FH Platz. Mit der FH bei Ruhrbania alles klar? Von wegen! Offener MBI-Brief an den zukünftigen Rektor der FH Westl. Ruhrgebiet, Herrn Prof. Dr. Menzel, den Standort nördl. Innenstadt in jedem Fall auch zu prüfen, als (16,5 KB)

31.1.09: Ruhrbania, the big Towuhabuwu und die gigantische Geldverschwendung!

25.2.09: Kahlschlag auch zwischen Rathaus und Bücherei. Ruhrbania=Ruhrbetonia!
24.2.09: Die
nächste große Fällaktion im Gartendenkmal der Ostruhranlagen. Die Verwüstung und die Vernichtung des Gesichts der Stadt wird gnadenlos voran getrieben, ohne auch nur zu wissen, was dafür hinkommt! Ruhrbania wird Mülheim bis zur Unkenntlichkeit verunstalten!

4.3.09: Agnoli dicht, Cafe Adria macht nicht wieder auf! Nach Kern, Sinn-Leffers, Molitor, Overbeck und der Buchhandlung Ecke Leineweberstr./Kohlenkamp ein weiterer schwerer Schlag für die Innenstadt in kürzester Zeit. Eiszeit in der Innenstadt auch dank Ruhrbania?

Pünktlich zum 1.4.: Hafenbecken ins Wasser gefallen! Mülheim werden damit ungeahnte Zukunftsperspektiven eröffnet! Und Tschüss! Dafür aber hallo! als (223 KB)

15.8.09: FH-Standortentscheidung auf nach den Wahlen verschoben! Reiner Akt der Gesichtswahrung für die Ruhrbania-Fangemeinde!?

23.9.09: Um 9 Uhr öffentliche Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg: EU-Vergabekommission vs. Stadt Mülheim zum vergaberechtswidrigen Verkauf des Ruhrbania-Baufeldes 1 an Reggeborgh.

9.10.09: FH-Durcheinander hat ein Ende: Standortentscheidung für die Duisburger Str.! Blamage pur, für MH a.d. Ruhr?! Keine Ruhrbania-FH muss bedeuten: Lasst Gesundheitshaus, AOK und ehemaliges Arbeitsamt stehen, ebenso den overfly von der Nordbrücke zur Aktienstr

 

Seit Feb. 07 vermarktet Vivacon das denkmalgeschützte, stadtbildprägende ehemalige Stadtbad. Vivacon wirbt dabei mit „Denkmalabschreibung von bis zu 70%“. Nachdem es aus reinen Profiterwägungen bereits keine Gnade für das Rio-Kino gab und auch die im Bebauungsplan als eigentlich zwingend notwendig vorgeschriebene Tiefgarage "erlassen" wurde (s.u.), muss man feststellen, dass seit Abriss des nicht denkmalgeschützten ehemaligen Anbaus (wie dem Ärztehaus) danach auch Denkmalteile verschwanden und z.T. ganz anders wieder neu errichtet wurden. Muss man sich nun Sorgen auch um dieses stadtbildprägende Denkmal machen? Die MBI hatten deshalb den Landeskonservator eingeschaltet , der aber keine Antwort gab, und für den Planungsausschuss folgende Anfragen gestellt, um zu erläutern, was da vor sich geht. Das Bild in der Mitte ist die Vivacon-Animation
 

Mülheim, den 26.11.2008

Anfrage für die Sitzung des Planungsausschusses am 9.12.08
zum TOP "Sachstand Ruhrbania" oder/und "Stadtbild- und Denkmalpflege", hier Denkmalschutz Stadtbad
TO: öffentlich

Die beiden Fotos zeigen das Stadtbad von der Schlossbrücke aus, einmal aus April 2007 und vom heutigen 26. Nov. 2008
Wie unschwer zu erkennen ist, werden mit der Dacherneuerung auch völlig andere Gauben eingebaut. Das verändert das historische Gesamtbild des Denkmals nachhaltig, weil es auch einen Stilbruch beinhaltet.

  • Inwieweit hat die untere Denkmalbehörde und/oder der Landeskonservator dem zugestimmt? Mit welcher Begründung und mit welchen Auflagen?
  • Welche anderen Änderungen am stadtbildprägenden Denkmal des ehemaligen Stadtbads wurden im einzelnen noch genehmigt?

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Mülheim, den 15.9.2007

Anfrage für den Planungsausschuss am 18. September 2007
zu TOP 12: „Ruhrbania - Sachstand“ und/oder TOP 13: „Stadtbild- und Denkmalpflege“
TO: Öffentlich

Wohnungen im denkmalgeschützten Stadtbad

Vor Wochen begann der Abriss des nicht denkmalgeschützten Anbaus an das Stadtbad. In der Zwischenzeit wurden aber auch Teile des Denkmals abgerissen, siehe Fotos oben

Deshalb möge die Verwaltung darlegen, was am „größten Schiff im Hafen“ (Werbung Vivacon für Stadtbadwohnungen) genau geschieht, was geplant und was genehmigt ist. Inwieweit sind alle Veränderungen an diesem stadtbildprägenden Denkmal mit dem Landeskonservator abgestimmt?

Wurden ggfs. zusätzlich zu der Ausnahmegenehmigung für die im B-Plan festgeschriebenen Tiefgarage weitere Ausnahmegenehmigungen etwa von Denkmalschutzauflagen erteilt? Wenn ja, in welchen demokratischen Gremien wurden bzw. werden diese besprochen und ggfs. beschlossen ?

Da sich die Abrissarbeiten weit über den Stadtbadanbau (Eigentum der Stadt) hinaus bewegen, möge die Verwaltung darstellen, wie die Kosten zwischen Stadt und Vivacon aufgeteilt werden.

Es wäre sicher sinnvoll, dem Ausschuss exakte Pläne vorzulegen.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Die Antworten der Baudezernentin Sander beschränkten sich auf die lapidaren Sprüche, alles sei mit dem Landeskonservator abgestimmt und auch alles so beschlossen worden, basta. Eine tolle Auskunft!

 

Mülheim, den 10.8.2007

Anfrage für den Planungsausschuss am 21. August 2007
zu TOP 10 "Sachstandsbericht Ruhrbania"      TO: Öffentlich

Stadtbadanbau und Bäume in den Ostruhranlagen

Die Verwaltung möge zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Wieviel kostet die gesamte Beseitigung des Stadtbadanbaus und wer zahlt dafür welche Anteile? Wie lange werden die Abbrucharbeiten voraussichtlich dauern? Wieviele Bäume müssen im Zuammenhang mit den Abbrucharbeiten gefällt werden? Wieso wurden bei der Vergabe der Arbeiten keine politischen Gremien beteiligt?
  2. Wieviele Bäume aus dem Gartendenkmal der "Ostruhranlagen", die heute noch einen Schutzstatus genießen - z.B. Naturdenkmäler -, sollen jetzt ihren Schutzstatus verlieren? Wie geht ein Verfahren zur Umwidmung von Naturdenkmälern vor sich? Inwieweit muss dabei auch der Landeskonservator beteiligt werden, da zumindest die Naturdenkmäler wichtiger Bestandteil des gesamten Gartendenkmals sind?
  3. Hat der Bebauungsplan "Ruhrpromenade - I 31" bereits Rechtskraft erlangt? Wenn nein, welche Gründe verzögern das?

Begründung

Als die MBI im März nach den Kosten für den Abriss des Stadtbadanbaus fragten, sagte Frau Sander, dies dürfe nicht gesagt werden, um die laufende Ausschreibung nicht zu beeinflussen.

Da beabsichtigt ist, verschiedene Naturdenkmäler und auch andere Bäume in dem Gartendenkmal "Ostruhranlage" aus ihren Schutzstatus herauszunehmen, stellt sich die Frage, ob dies so ohne weiteres geht, solange das Gesamtensemble unter Denkmalschutz steht und zum anderen der Bebauungsplan noch keine Rechtskraft besitzt.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

schriftl. "Antworten" der Verwaltung, vgl. dazu auch Mölmsche Demokratie live: Wie ein Planungsausschuss funktioniert, oder auch nicht ...... Ruhrbanania pur?

zu 1.

Die Auftragssumme für den Abriss des Stadtbadanbaus bis Unterkante Bodenplatte/Decke über KG beträgt 154.643,93 Euro.

Es sind keine Baumfällungen im Zusammenhang mit den Abrissarbeiten geplant.

Eine Beteiligung politischer Gremien ist nicht erforderlich, da Auftraggeber für die Abbrucharbeiten des städtischen Bauteils die Ruhrbania GmbH & Co.KG ist. Darüber hinaus wurde der Abriss dieses Bauteiles aus Wirtschaftlichkeitsgründen gemeinsam mit den „restlichen“ Abbrucharbeiten am ehemaligen Stadtbad ausgeschrieben. Beauftragt wurde das insgesamt wirtschaftlichste Angebot.

zu 2.:

10 Naturdenkmäler werden im Zuge der Umsetzung der Bebauungsplanung Ruhrpromenade -Inenstadt 31-„ ihren Schutzstatus als Naturdenkmal verlieren (und werden entfernt).

Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes „Ruhrpromenade Inn 31 (rechtsverbindlich seit dem 31.07.2007), kann auf der Grundlage der bestehenden NaturDenkmalVO eine Löschung der von der Überplanung betroffenen Naturdenkmale vorgenommen werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht diesen Nachtrag im Regierungsamtsblatt. Damit wäre die Löschung vollzogen. Grundlage ist hier § 3 der NDVO.

Die Bewertung eines Baumes als Naturdenkmal unterliegt eigenen fachlichen Kriterien, die nicht dem Landeskonservator obliegen. Für Gartendenkmale ist es eher von Bedeutung ob einzelne Objekte einen prägenden Charakter haben und das Denkmal ohne sie nicht mehr existent ist. Dabei ist es sicher unerheblich, ob es unter Naturdenkmalschutz stehende Bäume sind oder nicht. Auch als normale Bäume würden sie den Schutz der Baumschutzsatzung genießen und könnten nicht ohne weiteres entfernt werden.

zu 3.:

Der Bebauungsplan ist am 31. 07.2007 in Kraft getreten.

 

Mülheim, den 3.5.2007

Anfrage für den Planungsausschuss der Stadt Mülheim am 15. Mai 2007 zu TOP 10 „Ruhrbania - Sachstand“     TO: Öffentlich

Wohnungen im Stadtbad

Unter den etwas schrägen Begriffen „Das größte Schiff im Hafen“ und „Palais am Kai“ vermarktet die Firma Vivacon seit Wochen zukünftige Wohnungen im ehemaligen Stadtbad, das unter Denkmalschutz steht. Vivacon wirbt mit „Denkmalabschreibung von bis zu 70%“.
 

Der geplante Anbau geriet heftig in die Kritik von Architekten und Stadtplanern, weil er fantasie- und qualitätslos wirkt. Das Kino Rio im Stadtbad musste kurz nach dem Kaufvertrag schließen, weil Vivacon ausschließlich Wohnungen im Stadtbad vermarkten will, obwohl der Bebauungsplan ausdrücklich im Erdgeschoss auch gewerbliche Nutzung von Gastronomie und Vergnügungsstätten bis Einzelhandel zulässt.

Wie den Medien ferner zu entnehmen war, hat Vivacon die Pläne für eine Tiefgarage zu den Wohnungen im ehemaligen Stadtbad verworfen, weil angeblich zu teuer.

Im Bebauungsplan „Ruhrpromenade –Innenstadt 31“ ist für das Baugebiet MK 3 (Denkmal Stadtbad plus Anbau) GGa u.E. festgesetzt, d.h. Gemeinschaftsgaragen in unterer Ebene.

Unter „Textliche Festsetzungen“, 5. Inhalte des Bebauungsplans steht auf S. 15:
„Durch die Tatsache, dass der Stellplatzbedarf in Garagen in unterer Ebene gedeckt werden kann, bleiben auch Störungen durch Parkvorgänge weitgehend reduziert.“

Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig und Vivacon setzt ihn bereits im Punkt Stellplätze nicht um. Deshalb möge die Verwaltung zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Muss eine Änderung des Bebauungsplans beschlossen werden, damit Vivacon die festgesetzten Stellplätze GGa u.E. nicht umzusetzen braucht?
  2. Wie genau sieht das Stellplatzkonzept für die Wohnungen im Stadtbad und wie für die geplanten Wohnungen in dem Flachdachanbau an das Stadtbad aus?
  3. Inwieweit gilt die Behauptung in den textlichen Festsetzungen des B-Plans noch, dass durch die GGa u.E. „Störungen durch Parkvorgänge weitgehend reduziert werden“ wenn die behauptete „Tatsache“ keine mehr ist?
  4. Ist die Baugenehmigung für den Umbau des Stadtbads bereits erteilt? Wenn ja, mit welchen Auflagen bzgl. der Stellplätze und des Denkmalschutzes? Wenn nein, gab es eine oder mehrere Bauvoranfragen und wurden diese positiv beschieden trotz des Verstoßes gegen die Vorschriften des B-Plans?
  5. Inwieweit liegt eine Genehmigung des Landeskonservators vor, Balkone an die denkmalgeschützte Fassade anzubauen?
  6. Welche Abmachungen bzgl. Denkmalschutz und Festsetzungen des B-Plans wurden beim Stadtbadverkauf vertraglich vereinbart?
  7. Wie will die Verwaltung verhindern, dass bei der geplanten Bebauung der Ostruhranlagen ähnlich gegen Vorgaben des B-Plans und gegen Qualitätskriterien vorgegangen wird?

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

15.5.07: Planungsausschuss: Die Stadt blieb dabei: der B-Plan sei nur eine Angebotsplanung, ein Parkkonzept gäbe es noch nicht und ein Bauantrag auch nicht, also ... Aber laut M&B Schwätzmeier im neuen Heft, Titel "Ruhrbania kommt" seien in nur 1 Monat alle Wohnungen verkauft worden. Stimmt auch nicht, denn auch nach 3 Monaten sind von den 46 geplanten Wohnungen im Stadtbad weniger als 40 verkauft. Wer es nicht glaubt, gehe zur "Musterwohnung" im "Palais am Kai" oder war es "... beim Kai"?

22.5.08: Anfrage für die Sitzung des Planungsausschusses am 17.6.08 zur Explosion der Einnahmen durch die Stellplatzabgabe und zur Verwendung der Gelder

 

Mülheim, den 27. Feb. 2007

Ruhrbania: Panikverkauf für das Prestigeobjekt?
Massive Abwägungsmängel im B-Plan Ruhrbania nicht behoben!

Der Landeskonservator hat die Ostruhranlagen als  "bedeutend für die Geschichte des Menschen"  bewertet und unter Denkmalschutz gestellt, weil "erhaltenswert aus wissenschaftlichen, besonders gartenarchitektur-, stadt- und sozialgeschichtlichen Gründen".  Die DGGL (Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftsarchitektur) nennt die städtische Argumentation für die Denkmalvernichtung zu recht "eine Groteske, die Elemente der Selbstbeschuldigung enthält ... läßt Interpretationen zu, welche zwischen Unfähigkeit und zielgerichteter (Zerstörungs-)Absicht schwanken."

Ruhrbania-Fan Meßing verkündete am Sa. in der WAZ "Durchbruch bei Verhandlungen - Privater Partner erwirbt auch ein Baufeld". Die Stadt sei sich mit einer niederländischen Firma weitgehend einig geworden. Diese verpflichte sich auch, eines der Baufelder in den Ostruhranlagen zu erwerben und zu bebauen. Der Rest des Artikels spricht davon, dass die Zeit dränge und von "erheblichem Erfolgsdruck: Nächste Woche will der Erwerber Vivacon mit der Vermarktung von rund 70 Eigentumswohnungen im Stadtbad beginnen... Die Investoren werben natürlich mit dem Hafenbecken und der Ruhrpromenade". Deshalb müsse der Rat schnell am 1.3. den Bebauungsplan und am 22.3. die Beteiligung des Privaten beschließen.

Das hört sich mehr nach Panik an und danach, dass Flächen von Ostruhranlagen und Ruhrstraße quasi als Panikverkäufe an verschenkt werden sollen, damit diese nur ja mit der Ruhrpromenade beginnen. Warum also diese Hektik und Panik?

Liegt es daran, dass das Ruhrbania-Trio Mühlenfeld/Sander/Schnitzmeier seit Jahren Stadtbad und Ruhrpromenade wie Sauerbier anboten und keiner in das abenteuerliche Geschäft einsteigen wollte? Wie eine alternde Jungfrau beim ersten richtigen Freier nicht darauf achtet, ob es ein Heiratsschwindler sein könnte, so versucht die Stadt nun anscheinend, den Investoren alles zu versprechen und zu schenken! Und die WAZ versucht das der Bevölkerung plausibel zu machen, als sei alles unvermeidlich.

Zur Erinnerung: Pfingsten 06: Über 300 Seiten "Wertung der der schriftlichen Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung"  zu dem Bebauungsplan „Ruhrpromenade - Innenstadt 31“ (Ruhrbania). Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zeigen, dass die Argumente von MBI und der Bürgerinitiative "Schutz der Ostruhranlagen" von vielen Seiten geteilt und unterstützt werden. Der Landeskonservator hat zudem die Ostruhranlagen jetzt unter Denkmalschutz gestellt! Ist Ruhrbania damit mausetot? Leider noch nicht, die Stadt bleibt vorerst uneinsichtig! Lehre aus Kalkar und Metrorapid gemäß einer Weisheit der Dakota-Indianer könnte nur sein: ”Wenn Du merkst, daß Du ein totes Pferd reitest, steig ab” als (34 KB)

Wieso die Zeit drängt, ist aber nicht nachzuvollziehen, zumal wesentliche Dinge mit und zur Ruhrpromenade noch ungeklärt sind. Folgende 10 Punkte sind u.a. zu nennen, die hinweisen auf:

Massive Abwägungsmängel im B-Plan Ruhrbania nicht behoben!

  1. Die Ostruhranlagen sind ein eingetragenes Gartendenkmal . Die Aufhebung des Denkmalschutzes unterliegt einzig dem Landeskonservator , der aber eindeutig seine Zustimmung versagt hat. Wenn nun die Stadt bereits Teile des Denkmals verschenken bzw. einem Privaten übertragen will, so ist das rechtstaatlich mehr als bedenklich.
  2. Es geht auch um zusätzliche Bebauung eines "hochwassersensiblen" Bereichs. Inwieweit die Planungen den Verboten des § 113 Landeswassergesetz widersprechen, ist ungeklärt. Die Stadt redet sich heraus, indem sie behauptet, "die reale Umsetzung eines Bauprojekts ist nicht direkter Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens". Doch in Zeiten globaler Klimaerwärmung und rapide zunehmender Hochwasser kann man mit fundamentalen Schutzbestimmungen so lax nicht mehr umgehen! Die Fragen z.B. nach Tiefgaragen in Ufernähe stellen sich nicht erst mit der Detailplanung des potenziellen Investors, wie die Stadt vorgaukeln will!
  3. Für das Hafenbecken muss ein gesondertes wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Das hätte vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gemacht werden müssen. Der Leinpfad untersteht einzig der Planungshoheit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Dennoch wurde er von der Stadt überplant und sein Verlauf soll durch das Hafenbecken geändert werden. Auch die geplante Überbauung des Rumbach ist nicht geklärt. Das Staatliche Umweltamt lehnt das als gesetzlich unerlaubt ab und die Stadt sagt dazu, die eigene Untere Wasserbehörde habe es aber genehmigt. Kurzum: Es liegt noch mächtig Sprengstoff in den Ostruhranlagen, den die Stadt bisher einfach ignoriert hat.
  4. Über 12.000 Mülheimer/innen haben letztes Jahr in Windeseile unterschrieben dafür, einen Bürgerentscheid durchzuführen, ob die Flächen von Ostruhranlagen und Ruhrstraße verkauft werden dürfen oder nicht. Mit fadenscheinigen Argumenten wurde die Zulässigkeit abgelehnt, was nun bei Gericht liegt. Es verhöhnt die Bürger, wenn am 25. Feb. in der WAZ steht, die Stadt sei sich mit TCN über den Verkauf eines Baufelds der Ostruhranlagen einig, worüber das Gericht am 2. März erst verhandeln soll, ob dazu nicht die Bürger gefragt werden müssen. So wird das Gericht zur Farce!
  5. Der erfolgreiche Bürgerentscheid vom 27. Feb. 2005 gegen weitere Privatisierung verbietet die Beteiligung einer privaten Firma an der Projektentwicklungsgesellschaft, die die Infrastruktur der Ruhrpromenade herstellen soll. Es ist eigentlich ein Rechtsbruch, wenn die Verwaltung bereits Monate vor Ablauf der Bindung des Entscheids mit Privaten verhandelt und Dinge vereinbart, die ja verboten sind. Wenn der Rat das dann nach Ablauf der 2-jährigen Bindungsfrist abnickt, so hat der zwar keinen Rechtsbruch begangen, aber er hat der Bürgerschaft demonstriert, inwieweit er sich dem Bürgerwillen verpflichtet fühlt, nämlich überhaupt nicht!
  6. Unsere Stadt ist hyperverschuldet. Großbaustelle Innenstadt, Technisches Rathaus, Medienhaus und neues Bürgeramt - die ja alle bereits teure Vorleistungen für Ruhrbania sind - werden in der nächsten Zeit noch so viele Energien und Gelder verschlingen, dass zusätzliche Abenteuer sich eigentlich verbieten müssten. Die Ruhrpromenade ist aber finanziell mehr als abenteuerlich. Wenn bereits vom Auslegungsbeschluss im letzten Juni bis zum Satzungsbeschluss des B-Plans jetzt eine Differenz von 5 Mio. Euro - bezogen auf die eh irreal niedrigen 20 Mio. Projektkosten – entstanden ist und zu Ungunsten der Stadt, so riecht man bereits das sich ausbreitende Millionengrab. Wenn dann bei einem derart unseriösen Finanzierungskonstrukt auch noch eine Privatfirma vorfinanzieren soll mit einer demokratisch nicht mehr kontrollierbaren Entwicklungsgesellschaft, sind Assoziationen zur Köln Messe und anderen Skandalprojekten evident.
  7. Die jetzigen Maßnahmen der Großbaustelle Innenstadt sind keine Voraussetzung für die Ruhrpromenade, im Gegenteil. Sie werden verkehrlich nur zu einem schlüssigen Konzept, wenn die Ruhrstraße als Hauptverkehrsachse im Netz bleibt. Das Ruhrbania-Verkehrskonzept ohne Ruhrstr. ist dagegen unausgegoren und es wird so nicht funktionieren. Wenn nämlich die Strecke Friedrich-Ebert-Schollen-Restruhrstr. in beide Richtungen geöffnet sein wird, fährt ein Großteil der Autos nicht freiwillig Riesenumwege über beide Brücken. Und dann funktioniert nichts mehr.
  8. Es stellt das Baugesetzbuch auf den Kopf, wenn die Eile zum Beschluss des Bebauungsplans damit begründet wird, dass der Stadtbadkäufer seine Wohnungen verkaufen will, die per Bebauungsplan attraktiver werden sollen. Beschlüsse zu Stadtplanung sollten eigentlich nicht gefasst werden, um einer privaten Firma die Verkaufschancen zu verbessern, oder? Doch wer weiß, was im Kaufvertrag für das Stadtbad steht: ob z.B. Vivacon für den Fall, dass das Hafenbecken nicht kommt oder/und die Ruhrstr. im Ver-kehr bleibt, große Schadensersatzforderungen stellt o.ä.. Doch das ist ja Staatsgeheimnis.
  9. Die leicht absurde Hoteldiskussion (erst kein Hotel mehr, dann doch wieder, wenn es nur jemand an die Ostruhranlagen baut) zeigt, dass der B-Plan Ruhrpromenade in Wirklichkeit nur grundsätzliches Baurecht in dem hochsensiblen Bereich der Ostruhranlagen schaffen soll. Was dann kommt, wird einzig davon abhängig gemacht, was ein privater Investor will. Wohnungen, Geschäfte, Hotel oder Freudenhaus, Hauptsache, es wird gebaut. So klingt das aus verschiedenen Passagen der "Wertung" der Eingaben von Bürgern oder Behörden heraus.
  10. Die irreparablen Umweltschäden bedürfen in der Bilanz einer 2,5 ha großen Ausgleichsfläche neuer Waldanpflanzung, so der Umweltbericht. Das ist enorm viel. Ruhrbania verschlechtert die Lebensbedingungen in der Innenstadt insgesamt nachhaltig.

Zusammengefasst: Ruhrbania soll unsere Innenstadt grundlegend verändern: "Mülheim an die Ruhr" ?!?. Das Gesicht der Stadt wird dadurch wesentlich verändert, Verkehrsströme anders gelenkt und in Ökologie sowie Geschäftsleben würde deutlich eingegriffen.

Da es aber vornehmlich ein Prestigeobjekt ist, werden Demokratie, Transparenz, Hochwasser- oder Denkmalschutz geopfert, denn „der vermeintlich gute Zweck heiligt die Mittel“. Private sollen der Stadt ihr "Leuchtturmprojekt" finanzieren und betreiben. Das aber wird die Stadt finanziell endgültig ausbluten lassen. Bereits jetzt ist sie viele halsbrecherische Vorleistungen eingegangen, ob beim Kanalbau, bei Gutachterkosten oder geplantem Rathausumzug. Doch selbst das rechtfertigt nicht das Weitermachen mit der Brechstange!

29.3.07: Ruhrbania-Finanzierung als Hokuspokus? Die MBI fordern Frau OB Mühlenfeld auf, keine Verträge zu unterschreiben und endlich seriöse, belastbare Zahlen vorzulegen! Deshalb werden die MBI den Innenminister und die EU-Vergaberechtskommission einschalten, um die unseriöse und abenteuerliche Ruhrbania-Finanzierung und Gesellschaftskonstruktion überprüfen zu lassen. Aufforderung an Innenminister Wolf zur Überprüfung der Gründung der 'Ruhrbania GmbH & Co. KG' und Beteiligung eines privaten Partners an der 'Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft mbH' Mülheim/Ruhr, nachzulesen auch als (48 KB)

Pünktlich zum 1.4. die Sensation: Ruhrbania, das wird was! - „Morgen wird schöner“ : Wie ein Grundstückstausch alle Probleme löst! als (255 KB) - April 07

20.9.07: Ratsitzung in Mülheim mit dem Offenbarungseid, der einer Bombe gleichkommt: Unter Mitteilungen am Ende der Sitzung verkündete Baudezernentin Sander beiläufig die neuesten Irrungen und Verwirrungen: Die Ruhrbania-Grundstücke müssten doch EU-weit ausgeschrieben werden. Das wichtigste Grundstück mit den Gartendenkmal der Ostruhranlagen soll deshalb schnell vorher noch Ende September an Reggeborgh verkauft werden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Januar(!) 2007 war die gesamte Vertragskonstruktion, die am 22. März beschlossen wurde, vergaberechtswidrig! Das war bereits im März so und musste der Stadt, dem Investor und dem teuren RA-Büro, das die  Verträge schrieb, bekannt sein. Die Stadtspitze hat also die Bevölkerung, die Medien und die Ratsfraktionen über Monate im Unwissen gelassen, dass nämlich die Ratsbeschlüsse vergaberechtswidrig und damit nichtig sind! Seit Monaten wurde der Eindruck erweckt, die Verträge zur Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (RPG) seien längst unterschrieben. In Wirklichkeit aber ist bis heute nichts geklärt, im Gegenteil! Ist also das Ruhrtal zwischen Mintard und Speldorf ein Tal von Ahnungs- und Rechtlosigkeit, weil ähnlich wie seinerzeit in Dresden (DDR-Jargon "Tal der Ahnungslosen") die Übertragung ungefilterter Nachrichten unterdrückt wird?

9.1.09: Weiterhin nur Nebulöses aus dem Millionengrab Ruhrbania!? MBI fordern endlich mehr Transparenz z.B. über Kosten und wirkliche Fördergelder aller Einzelprojekte von Ruhrbania!

 

Pünktlich zum 1.4.: Hafenbecken ins Wasser gefallen! Mülheim werden damit ungeahnte Zukunftsperspektiven eröffnet! Und Tschüss! Dafür aber hallo! als (223 KB)

30.1.07: Enthüllung des Modells Banania im Verhältnis 1:220 zwischen Realität und Luftschloss. Was von dem Gartendenkmal Ostruhranlagen übrig bliebe, macht das Bild deutlich, nämlich nichts! Der Vergleich des Modells mit dem Foto des Stadtbadkäufers
  (Bild rechts) zeigt u.a. das Kaufhofproblem. Im städtischen Modell sieht es nach viel Platz aus zwischen dem Wasserwanderrastplatz am Stadtbadrand (heute noch u.a. leergezogenes Ärztehaus ) und dem Kaufhof. Da über Schollen- und Restruhrstr. der Autoverkehr aber in 2 Richtungen möglich sein wird, wird es kaum so friedlich werden wie im Modell. Das Vivacon-Bild (rechts) mit dem Stadtbadanbau mit Flachdach und einem massiveren Kaufhofbaukörper vermittelt einen ganz anderen Eindruck.

Interessant auch die Zahlen, von denen Herr Schumacher (CDU) aus Düsseldorf berichtete: Für den Punkt Ruhrbania/Hauptbahnhof sind für 2007 1,1 Mio. Euro zugesagt und angedacht insgesamt 9,1 Mio bis 2010. Nur: Was ist dabei für Bahnhof, was für Ruhrbania und was ist sicher? Im Haushalt der Stadt Mülheim jedenfalls stehen bis 2010 erhoffte 25 Mio. Euro Landesfördermittel! Zu Hauptbahnhof stehen im Haushalt 2007 aber Gelder erst unter 2011ff. Alle wollten das geändert haben. Doch wie? Sollen dafür Ruhrbania-Gelder gestrichen werden? Frau Sander versprach wie üblich, Gespräche zu führen mit Düsseldorf. Trotz anderslautenden Ankündigungen war am Bahnhof anscheinend nichts vorgesehen. Der riesige Handlungsbedarf dort aber schreit einen regelrecht an!

 

Die Ruhrpromenade und die Hoffnung auf private Investoren/ Sponsoren

Die Stadt Mülheim sucht eine private Firma, die ihr die Ruhrbania-Grundstücke (im Bereich zwischen Ruhr-Schloßbrücke-Friedrich-Ebert-Str. und Konrad-Adenauer-Brücke) baureif macht, dies vorfinanziert und später bezahlt wird vom Erlös der Grundstücksverkäufe. Dafür muss die Firma vorher das Hafenbecken, die Uferpromenade, die neuen Erschließungsstraßen bauen, die Parkanlage beseitigen, den Abriss von Stadtbadanbau, Rathausneubau, Bücherei, Gesundheitshaus, ehemaligem Arbeitsamt und AOK-Gebäude bewerkstelligen, davor aber noch das AOK-Gebäude und das ex-Arbeitsamt samt Grundstücke kaufen incl. der zugehörigen Verlagerung von Arbeitsplätzen und Inventar. Zusätzlich soll sie die Beseitigung der Ruhrstraße , den Abriß des Overfly von der Konrad-Adenauer-Brücke zur Ruhrstraße und die Beseitigung aller anderen Verkehrsbauten dort, die Errichtung aller Versorgungsleitungen u.v.m. vorfinanzieren! Welcher seriöse private Investor steigt auf einen derartigen Harakiri-Zug auf, bei dem er eine unbekannte Millionensumme vorstrecken soll und als Sicherheit eingelegte Grundstücke mit noch anderweitiger Nutzung bekommt, von denen er nicht weiß, ob und wann wieviele davon überhaupt vermarktbar sind und zu welchem Preis?

Deshalb der folgende Fragenkatalog, dem die Informationen aus den städtischen Internetseiten und aus der sog. "Bieterinformation" vorgeschaltet sind.

Mülheim, den 22. April 2006

Vorschlag für den Planungsausschuss am 9.5.06     TO öffentlich
Kurzbericht aus dem Planungsausschuss zu dem Fragenkatalog weiter unten,
von hier aus direkt anzuklicken
Projektentwicklungsgesellschaft Ruhrbania:
Als Papiertiger gegründet und kontrollresistent konstruiert?
Brief an NRW-Innenminister Wolf mit der
Aufforderung zur Überprüfung der Gründung der „Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft“

„Investorenwettbewerb Ruhrbania“

Im Internet unter http://www.ruhrbania.de/investorenwettbewerb.html ist zu lesen: „Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt, unterstützt durch die Mülheim & Business GmbH, europaweit die Entwicklung und Vermarktung einer insgesamt 11 ha großen Fläche mit vier Baufeldern (rd. 56.000 m² BGF) aus. Die zur Ruhrpromenade gehörenden Objekte "altes Stadtbad" und das Kaufhofgebäude bleiben hier unberücksichtigt ..... Für die von der Stadt Mülheim in Kürze zu gründende Projektentwicklungsgesellschaft Ruhrbania GmbH wird im Wege eines europaweiten Vergabeverfahrens ein privater Mitgesellschafter, Investor und Projektentwickler gesucht, der u. a. folgende Aufgaben übernimmt:
Voraussichtlich ab dem 10.3.2006 bis Anfang Mai 2006 können Sie sich im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs um die Aufgabenstellung bewerben. Anschließend findet ein Bieterverfahren mit ausgewählten Investoren statt. Die genauen Ausschreibungsmodalitäten finden Sie im Internet unter:
http://ted.publications.eu.int 
1. Bau Hafenbecken, Uferpromenade und Erschließungsstraßen
2. Vorfinanzierung der Projektentwicklung und der unter 1 dargestellten Infrastruktur
(Refinanzierung aus Grundstückserlösen und beantragten Fördermitteln)
3. Konzeptentwicklung und Vermarktung Baufelder(Durchführung Investorenwettbewerbe)
4. Ggfs. Wahrnehmung von Vorkaufsrechten für Baufelder als Endinvestor
5. Abriss von Gebäuden und der zurückzubauenden Ruhrstraße
6. Beteiligung an der Projektentwicklungsgesellschaft Ruhrbania GmbH (PPP) mit 50 % .....“

Klickt man auf "Bieterinformationen", so kann man auf weniger als 3 Seiten nachlesen, dass die Stadt als „Inhouse-Geschäft“ erst einmal eine 100%ige Tochter der BHM (Beteiligungsholding Mülheim) als Projektgesellschaft gründen will, die per Geschäftsbesorgungsvertrag ermächtigt werden soll, „im Namen und auf Rechnung der Stadt die für das Projekt relevanten Grundstücke später zu veräußern.“ In einem nächsten Schritt sollen dann x Anteile der Projektgesellschaft an einen Privaten veräußert werden in einem EU-weiten Vergabeverfahren. Dazu heißt es: „Verpflichtung des privaten Partners wird u. a. die Sicherstellung der Finanzierung der Bauleistungen, mit Ausnahme des Hochbaus, sein. Außerdem die Herbeiführung der Baureife und Entwicklungsfähigkeit so wie die Vermarktung der Grundstücke. Im Gegenzug wird der private Partner an einem Veräußerungserlös der für die Entwicklung vorbereiteten Grundstücke partizipieren. Die Refinanzierung erfolgt aus Mitteln der Städtebauförderung und durch Veräußerungserlöse.“ ...… „Der Stadt ist bewusst, dass interessierte Anbieter wert darauf legen, dass die Finanzierung der Kosten der Erschließung durch Bestellung von Grundschulden auf den zu entwickelnden Grundstücken zumindest anteilig besichert werden kann. Die Stadt wäre bereit, 50 % der Investitionen für die Schaffung der notwendigen Infrastrukturellen Rahmenbedingungen für die Projektentwicklungen über die zu entwickelnden Grundstücke zu besichern. Über die verfügbaren Barmittel hinausgehende direkte Zahlungen wird die Stadt Mülheim nicht leisten.“

Zu dem gesamten Verfahren möge die Verwaltung folgende Fragen beantworten:

  1. Wieso wurde die angedachte Projektentwicklungsgesellschaft mit den o.g. veröffentlichten Zielen und Vorgaben bisher in keinem demokratischen Gremium des Rates der Stadt vorgestellt, geschweige denn beschlossen?
  2. Im o.g. städtischen Text wird von 11 ha Fläche mit 4 Baufeldern gesprochen, also 110 Tausend qm. Auf der städt. Seite http://www.ruhrbania.de/finanzierung.html steht aber: „Rund 25.000 qm Baugrundstücke stehen 25.000 qm öffentliche Fläche gegenüber“ (macht zusammen 5 ha!) und in der Karte dazu sind die Baufelder 1 bis 6 eingezeichnet, weil dort die Flächen von Stadtbad und Kaufhof ebenfalls aufgeführt sind. Wie also kann es sein, dass bei 33% weniger Baufeldern die Gesamtfläche sich auf 220% mehr als verdoppelt hat? Der gesamte Bebauungsplan umfasse 11 ha, die Ruhrpromenade alleine 5 ha und mit Kaufhof und Stadtbad 7,5 ha, erklärte Frau Sander. Na denn, doch die städt. Karten geben das nicht her.
  3. Wie genau soll der Investorenwettbewerb vor sich gehen?
  4. Wieviel % Anteile soll der Private denn genau an der Projektgesellschaft haben?
  5. Die Bestellung von Grundschulden soll durch die zu entwickelnden Grundstücke besichert werden. Welche Grundstücke sind damit genau gemeint? Welche und wie viel Flächen der Ostruhranlagen sollen zur Besicherung und Grundschuld-bestellung verwandt werden?
    Was ist mit Grundstücken, auf denen z. Zt. noch eine Nutzung stattfindet, wie z.B. die Ruhrstraße (eine Landesstraße), das Gesundheitshaus, der Rathaus-Neubau, die Bücherei, das ehemalige Arbeitsamt und die Verkehrsbauten an der Konrad-Adenauer-Brücke?
  6. Gebäude und Grundstück der AOK gehören nicht der Stadt, gehören aber zum Baufeld Nr. 3. Wie hoch werden die Kosten für die Verlagerung der AOK und Kauf von Gebäude und Grundstück voraussichtlich sein? Soll das AOK-Grundstück ebenfalls zur Grundschuldbesicherung dienen? Wann?
  7. Wieviel Vorleistung des Privaten, deren Gegenleistung die Verkaufsoption auf Grundstücke ist, erwartet die Stadt ungefähr für die im städtischen Text oben als Aufgaben 1 bis 5 im einzelnen und wieviel ingesamt? Wieviel ist bisher z.B. veranschlagt für
    - Bau Hafenbecken
    - Bau Uferpromenade, Erschließungsstraßen und Beseitigung der Parkanlage
    - Beseitigung der Ruhrstraße
    - Abriss Stadtbadanbau
    - Abriss Rathausneubau
    - Abriss Bücherei
    - Abriss Gesundheitshaus und Verlagerung von Arbeitsplätzen und Inventar
    - Kauf AOK-Gelände, Verlagerung der Arbeitsplätze und Gebäudeabriss
    - Kauf(?) des ehemaligen Arbeitsamtes und Gebäudeabriss
    - Abriß Overfly von der Konrad-Adenauer-Brücke zur Ruhrstraße und
    Beseitigung aller anderen Verkehrsbauten im Baufeld 4
  8. Welche Mittel für die diversen unter 5. aufgezählten Maßnahmen sind bis heute in welchen Landesfördertopf auch wirklich eingestellt worden? Welche Auswirkungen hätte es für die o.g. Projektentwicklungsgesellschaft, wenn die bisher erhofften 6,7 Mio. Euro (vgl. http://www.ruhrbania.de/finanzierung.html ) nur teilweise oder überhaupt nicht vom Land gefördert würden?
  9. Inwieweit würde die Veräußerung von Anteilen der zuerst als 100% städtisch beabsichtigten Projektentwicklungsgesellschaft dem Bürgerentscheid vom 28.2.05 widersprechen, da es sich bei verschiedenen Aufgaben der Gesellschaft auch um Daseinsvorsorge handelt.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

 

Dezernentin Sander trug vor, konnte oder durfte aber von den konkreten Fragen fast nichts beantworten, z.B. wieviel denn jeweils veranschlagt ist für die vielen Einzelmaßnahmen (Frage 7), die der noch zu suchende private Teilhaber an der noch zu gründenden Projektentwicklungsgesellschaft vorfinanzieren soll. Er darf aber bis zu 50% besichern (verpfänden?) durch Grundstücke, die fast alle noch anders genutzt werden wie Ruhrstr., Rathaus, Gesundheitshaus, Stadtbadanbau, Parkanlage, Overfly Nordbrücke etc.. Zuzüglich muss er noch AOK und altes Arbeitsamt erwerben und leerziehen. Die noch nicht im Landeshaushalt eingestellten Gelder für die Ruhrpromenade müssen als weitere Sicherheit ebenfalls noch erst bewilligt werden, denn außer diesen erhofften Landesgeldern von 6,7 Mio. Euro und den genauso rein erhofften späteren Grundstückserlösen von 13,3 Mio kann die Stadt kein Geld zuschießen, damit der "Investor" die bisher angedachten 20 Mio Kosten - die aber keiner aufschlüsseln will oder kann und die der Private alle vorfinanzieren soll - zurückbekommt und auch noch daran verdient.

Eine private Firma, die dieses abenteuerliche Konstrukt mit allen seinen Ungewissheiten eingeht, die kann eigentlich nur völlig andere Hintergedanken haben.

Doch egal: Frau Sander kündete an, dass im nächsten Rat die Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) mit der Ermächtigung zum Grundstücksverkauf als erst einmal 100%ige städtische Tochter beschlossen werde. Na denn, das Gericht wird es freuen, denn der Hauptablehnungsgrund gegen das Bürgerbegehren war doch, dass dies bereits 2004 beschlossen worden wäre!

Sie behauptete ferner, die danach per EU-Vergabeverfahren vorzunehmende Übertragung von 50 oder mehr % dieser PEG auf eine private Fa. habe nichts mit dem erfolgreichen Bürgerentscheid aus 2005 zu tun, der bekanntlich der Stadt verbietet, Anteile von Gesellschaften aus der Daseinsvorsorge an Private zu veräußern. Die PEG soll die Grundstücke baureif machen und die Infrastruktur vorfinanzieren. Dazu gehören u.a. Versorgungsleitungen und Straßen, also sehr wohl Bereiche der Daseinsvorsorge.

L. Reinhard

Die Mitglieder des Ausschusses erhielten die neuesten Ansichten der Promenade in DIN A3-Format

Von rechts nach links die Nachgrünung der Ruhrpromenade per Computeranimation
Mai 2006 Juni 2004 April 2004
Wie lautete der Titel der Ruhrbania-Werbeschrift? -
“Morgen wird schöner“

13.6.06: Projektentwicklungsgesellschaft Ruhrbania:
Als Papiertiger gegründet und kontrollresistent konstruiert?

 

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