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Übersicht Verkehrsberuhigungsanträge BV 1   Anträge/Anfragen BV 1

Auf dieser Seite und aus der Aufzählung heraus jeweils per Link direkt erreichbar

  1. Deckenüberzug oder Straßenerneuerung: Das Exempel Semmelweisstraße, eine fast endlose Geschichte, Zusammenstellung von Ereignissen mit Links zu Dokumenten auf dieser Seite
  2. Anfrage für die Sitzung der BV 1 am 23.1.06  zur geplanten Straßenerneuerung Schlippenweg
  3. Ereignisse im Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung von Beckstadt-/Ludwigstr.
    13.11.08: Antrag für die Bezirksvertretung 1 am 4.12.08, die beschlossene Bürgerversammlung zur Straßenbaumaßnahme Beckstadt-/Ludwigstraße auch durchzuführen und die Anregungen in den erst darauf folgenden Baubeschluss einfließen zu lassen
    1.12.08: Fragenkatalog zu der umstrittenen Straßenbaumaßnahme Beckstadt-/Ludwigstr.
    10.1.09: Forderungen der BI “Beckstadt-/Ludwigstr.“ zur Erstellung von Alternativen für die Straßenerneuerung gemäß der Bürgereingaben in der Bürgerversammlung vom 9.12.08.
    MBI-Anfrage für den Umweltausschuss nach
    Notwendigkeit, Kosten und Zusammenhang des Kanalbaus zur geplanten Straßensanierung
    25.2.09: Antrag für die Bezirksvertretung 1 am 2.3.09 zu TOP 4 "Baubeschluss Erneuerung der Beckstadtstraße und der Ludwigstraße zwischen Riekenbank und Velauer Straße - Vorlagen V 08/0836-02 und V 09/0003-01"
    zu beschließen, den Baubeschluss zurückzustellen, bis zum einen nachvollziehbare und auch kostengünstigere Ausbauvarianten vorliegen, zum anderen bis diverse ungeklärte Punkte u.a. zur Frage der Beitragspflicht von bisher unbebauten Grundstücken vorab geklärt sind.
    3.4.09: Vorschlag für die Bezirksvertretung 1 am 27.4.09, zur Erneuerung der Beckstadtstraße und der Ludwigstraße zu berichten, was sich seit der letzten Sitzung BV 1 am 2. März zu dem o.g. Punkt ergeben hat. Stellungnahme der Verwaltung zu den MBI-Fragen direkt darunter
    17.5.09: Bürgerantrag der BI Beckstadt-/Ludwigstr. an die BV 1 am 8.6.09 mit Vorschlägen für Einzelmaßnahmen zur Straßensanierung, fristgerecht eingereicht, aber nicht auf die TO genommen!

weitere Meldungen zum Thema Straßenerneuerung im BV 1-Bereich

  • 22.1.07: BV 1- Sitzung: Mit den Stimmen von SPD und CDU und halber grüner Enthaltung wurde eine lange Liste weiterer Straßensanierungen zumeist in Nebenstraßen beschlossen und fast alle im Stil der Semmelweisstr. mit der teuren Variante und immer der gleichen Begründung, dass nämlich auch in wenig befahrenen Anliegerstraßen ein frostsicherer Unterbau von mind. 40 cm erforderlich sei. Das aber macht die Maßnahme immer beitragspflichtig. Das Mülheimer Rathaus scheint trotz des Fiaskos mit der Semmelweisstr. (s.u.) wenig lernfähig!
  • 9.10.06: Erste Bürgerversammlung zu den geplanten Luxussanierungen von Anliegerstraßen im Bereich der BV 1, nämlich zur Danziger Str. in Holthausen. Nach dem Fiasko mit der Semmelweisstr. hatte die BV sich geweigert, das ohne vorherige Bürgerbeteiligung zu beschließen. Diese fand nun statt und wie erwartet will kein einziger Anlieger einsehen, warum die kleine Anliegerstr. so aufwendig repariert werden soll. Wäre man vor 1 Jahr gleich dem MBI-Antrag gefolgt, der vor jeder Sanierung eine Bürgerversammlung verlangte, hätte man sich viel Ärger erspart!

 

22.9.09: Um 18 Uhr Ortstermin in der Ludwigstr., weil 4 weitere Bäume dem Kanalbau weichen sollen. 1 große Kastanie wurde bereits geopfert. Dazu aus dem der Brief eines Anwohners von Juli, der wie folgt beginnt: “.... ich bin entsetzt, wie durch gedankenlose Projektplanung im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen - angefangen mit dem Regenrückhaltebecken, über den aktuellen Kanalbau bis zur geplanten Straßenerneuerung - Steuer- und Gebührengelder verschwendet, Anwohner über Jahre belastet und unsere Umgebung für das nächste Jahrzehnt verschandelt wird.“

4.9.09:
Die BV 1 beschließt mehrheitlich den Ausbau in der Variante 3 (ohne Bürgersteige), die aber immer noch unnötig teuer sein wird. Auf eine erneute verschiebung wollten SPD und CDU sich nicht einlassen, schließlich sind die Wahlen vorbei! Alles keine Glanzleistung der Mölmschen Demokratie! So wird jeder Anlieger dann einzeln überlegen müssen, ob er vor Gericht zieht.

31.8.09:
Treffen der BI "Ludwig-/Beckstadtstraße"
um 18 Uhr im Haus Stich an der Velauer Straße/ Ecke Tinkrathstr. zur Vorbesprechung der BV 1-Sitzung am 4.9., auf der erneut der Baubeschluss gefasst werden soll

25.7.09: polit. Frühschoppen im Kulturzentrum Fünte, dazu die Flugblätter für die Anwohner von Beckstadt-/Ludwigstr. und von Fünter Weg/Honigsberger Str. als Einladung zur Fünte, an die beide Gebiete direkt angrenzen, zusammen  mit der Einladung als (142 KB)

17.5.09: Bürgerantrag der BI Beckstadt-/Ludwigstr. an die BV 1 am 8.6.09 mit Vorschlägen für Einzelmaßnahmen zur Straßensanierung, fristgerecht eingereicht. Doch der Antrag wurde nicht in der Tagesordnung aufgenommen. Als die MBI am Freitag, dem 29. Mai,  nachfragten, wollte man den Antrag nicht finden können. Die MBI, die wie alle Fraktionen von der BI eine Kopie bekommen hatten, faxten der Verwaltung daraufhin den Bürgerantrag zu. Nach Rücksprache mit dem BV-Vorsitzenden hakte der nach den Feiertagen nach und dann schickte die Verwaltung folgende lapidare Meldung an alle BV-Fraktionen: " .... die beigefügte Eingabe der Bürgerinitiative Ludwig-/Beckstadtstraße wurde nach Absprache mit Herrn Bezirksbürgermeister Fessen nicht auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 08.06.2009 gesetzt, da nach Aussage des Amtes für Verkehrswesen und Tiefbau eine Stellungnahme hierzu bis zur Sitzung nicht möglich ist. Die Eingabe wird Beratungsgegenstand der nächsten planmäßigen Sitzung am 04.09.2009 sein." Anders ausgedrückt: Die Verwaltung will nicht und dann wird auch nicht. Verwaltungsdiktatur oder was? Dazu auch: Es ist echt was faul im Staate Ruhrbania ..... wo vieles an Bananenrepubliken erinnert! 4 aktuelle Beispiele als (34 KB)

Bezirksvertretung 1 am 27.4.09 mit der MBI-Anfrage zur Erneuerung der Beckstadtstraße und der Ludwigstraße zu berichten, was sich seit der letzten Sitzung BV 1 am 2. März zu dem o.g. Punkt ergeben hat. Stellungnahme der Verwaltung zu den MBI-Fragen dirkt darunter. Nachdem die unnötige Luxussanierung dieser Nebenstraßen aufgefallen war, weil die MBI die Betroffenen noch kurz vor Beschluss informieren und alarmieren konnten, wurde der Baubeschluss nicht gefällt. Jetzt sollen die Anlieger anscheinend bis nach den Wahlen vertröstet werden, um dann loszulegen. Die Verwaltung hat immer noch keine wirklich kostengünstigere Variante vorgelegt!

2. März 2009: Bezirksvertretung 1 ab 16 Uhr in der Stadtteilbücherei des Gymnasiums Heißen an der Kleiststr.. Ganz vorne auf der TO der erneute Versuch, einen Baubeschluss für die Beckstadt-/Ludwigstr. zu fassen. Diese Straßenerneuerung sollte knapp 1 Mio. Euro kosten, was für die Anlieger z.T. Kosten von 30.000 oder mehr bedeuten würde. Erst sollte der Beschluss gefasst werden, ohne die Betroffenen zu informieren. Als die MBI das taten, musste auch gegen den Widerstand der Verwaltung eine Bürgerversammlung durchgeführt werden. Das Ergebnis der vielfältigen Einsprüche und Anregungen war, dass die Verwaltung Alternativvorschläge vorlegen sollte. Die im Jan. vorgelegte Beschlussvorlage weist aber keine wirklichen Alternativen auf. Deshalb der MBI-Antrag (weiter unten und von dem folgenden Link direkt erreichbar), zu beschließen, den Baubeschluss zurückzustellen . Die Stadtteilbücherei war gut besucht und die Bezirksvertreter wagten es nicht, sich mehrheitlich für die Verwaltung und gegen die Bevölkerung zu entscheiden. Man darf gespannt sein, ob sich noch etwas bewegt im Tiefbauamt.

Bis hierher ein Zwischenerfolg der Bürgerinitiative!

18.2.09: nä. Treffen der BI "Beckstadt-/Ludwigstr." um 18 Uhr in Haus Stich, Ecke Velauer/ Tinkrathstr.. Forderungskatalog der BI.

19.1.09: Am Freitag in der BV 1 war der strittige Punkt Straßenausbau Beckstadt-/Ludwigstr. nicht auf der Tagesordnung. Am Samstag kam die Vorlage zum Baubeschluss für die Sitzung der BV 1 am 2. März. Heute begann die medl mit Kanalarbeiten in der Beckstadtstr., angekündigt in der NRZ von Samstag. Diese zeitliche Abfolge macht stutzig. Dennoch: Die Art und Weise der Straßenerneuerung ist bisher nicht beschlossen. Deshalb wäre es ein Unding, wenn mit dem Kanalbau die Art der Straßensanierung in irgendeiner Form präjudiziert würde. Die neuerliche Beschlussvorlage enthält einen Teil "Variantenuntersuchung anlässlich der Bürgerversammlung am 9.12.08". Doch sucht man vergeblich die wirklich kostensparenden Varianten, wie die Anlieger sie in der Bürgerversammlung unisono und sehr massiv forderten und in dem Brief vom 10.1.09 an Verwaltung und Politik noch einmal artikuliert haben. MBI-Anfrage für den Umweltausschuss nach Notwendigkeit, Kosten und Zusammenhang des Kanalbaus zur geplanten Straßensanierung, direkt darunter

8. Jan. 09: Treffen der BI "Beckstadt-/Ludwigstr." zur geplanten Straßenbaumaßnahme um 18 Uhr im Haus Stich, Velauer Str./Ecke Tinkrathstr.. Ergebnis war der Brief mit den Forderungen “ zur Erstellung von Alternativen für die Straßenerneuerung gemäß der Bürgereingaben in der Bürgerversammlung vom 9.12.08

Ereignisse im Zusammenhang mit der geplanten Straßenerneuerung

Vorab: Hätten die MBI nicht kurzfristig vor der letzten BV 1 am 27. Okt. 08 die Anwohner von Beckstadt- und Ludwigstr. informiert, wäre eine völlig unnötig teure Straßenbaumaßnahme beschlossen worden, ohne dass die Betroffenen, die für die Reparatur dieser Seitenstraßen z.T. bis ca. 30.000 Euro berappen müssten, überhaupt davon gewusst hätten. Daraufhin gründete sich eine Bürgerinitiative und hatte am 14. Nov. das erste große Treffen.
Der MBI-Vertreter hat im Planungsausschuss am 4.11. zu Beginn beantragt, den Punkt vorzuziehen, weil auch viele Anwohner von Beckstadt-/Ludwigstr. anwesend waren, denen die MBI Bescheid gegeben hatten. Gleichzeitig kündete der MBI-Vertreter an, er werde beantragen, den Beschluss der BV 1, eine Bürgerversammlung durchzuführen, zu bestätigen. Herr Buss (SPD) erklärte, es gäbe Schreiben dazu vom gleichen Tag, die noch nicht alle Ausschussmitglieder hätten, deshalb solle der Punkt von der TO genommen werden. Dem folgte der Planungsausschuss. Frau Sander sagte noch, sie wisse sehr wohl, dass die BV eine Bürgerversammlung beschlossen habe. Allen Beteiligten schien klar zu sein, dass die Bürgerinformationsversammlung der Beschlussfassung vorausgehen müsste.
Am 12.11. war der WAZ überraschenderweise zu entnehmen, es finde keine solche Bürgerversammlung statt und anstelle dessen: "Die Betroffenen will die Stadt zunächst per Flyer informieren und darauf im Rathaus individuell beraten"
20.11.08: Eine völlig uneinsichtige Verwaltung , sprich Dezernentin Sander und Tiefbauamtsleiter Kerlisch, verkünden auf einer Pressekonferenz, der geplante Luxus-Ausbau der Nebensträßchen Beckstadt- und Ludwigstr. für ca. 1 Mio. Euro sei Standard. Die von den MBI beantragte Bürgerversammlung (s.u.) wollen sie im Dez. nun doch machen, aber nicht aus Einsicht, sondern wegen des politischen Drucks, betonte Kerlisch. Vor 2 Tagen hatte Kerlisch noch über WAZ gelogen und frech behauptet, der Planungsausschuss habe gegen eine Bürgerversammlung gestimmt. Dem musste aber selbst SPD-Wiechering widersprechen!
Am 4. Dezember findet die reguläre BV-Sitzung statt. Wie am 22.11.08 den Zeitungen entnehmen konnten, soll am 9. Dez. zusätzlich eine Sondersitzung stattfinden, auf der zuerst die höchst strittigen Bebauungspläne H 17, U 17 und wahrscheinlich F 12b behandelt werden sollen und danach eine Bürgerinformationsversammlung zur Straßenbaumaßnahme Ludwigstr./Beckstadtstraße im Rahmen der BV 1-Sondersitzung durchgeführt werden soll. Weder der Termin, noch der Ort, noch die Art und Weise sind der Sache angemessen. Deshalb schrieben sowohl die MBI-Vertreterinnen in der BV 1, als auch die Bürgerinitiative den Bezirksvorsteher und die anderen Fraktionen an, um eine richtige Bürgerversammlung, vor Ort und am frühen Abend, zu ermöglichen.
Fragenkatalog zu der umstrittenen Straßenbaumaßnahme Beckstadt-/Ludwigstr. weiter unten
6.12.08: Tollhaus a.d. Ruhr. Beispiel Bürgerbeteiligung fff.: Vorsitzender Fessen hat für die Mitglieder der Bezirksvertretung 1 einen Ortstermin zum jetzigen Zustand von Beckstadt-/Ludwigstr. und die geplante sog. erstmalige Herstellung angesetzt. Treffpunkt um 10.00Uhr ist vor dem Haus Ludwigstraße 3. In der reguläre BV-Sitzung am Do. sollte der Punkt einfach abgesetzt werden trotz zweier Anträge zur Durchführung einer regulären Bürgerversammlung. Pünktlich zur BV-Sitzung morgens in der WAZ der Artikel "Bau-Information im Ratsaal". Darin die Bekanntmachung, dass es im Rahmen einer Sondersitzung der BV 1 am 9.12. eine "Infoveranstaltung" gebe, und zwar ab 17.30 Uhr, doch der Beginn sei ungewiss, weil vorher eine gemeinsame Sitzung von BV und Planungsausschuss stattfinde.Was ist denn das für ein Chaos und Durcheinander? Bereits vor Wochen hatte der Tiefbauamtsleiter über Presse eigenmächtig verkündet, die von der BV 1 in der letzten Sitzung beschlossene Bürgerversammlung finde nicht statt. Als es daran heftige Kritik gab, wurde nun diese verkümmerte Alibiform einer Bürgerversammlung verordnet und über Zeitung verkündet, ohne die zuständige BV zu fragen. Überhaupt: Eine Bürgerversammlung im Rahmen einer BV-Sondersitzung? Was soll das denn? Damit ganz schnell doch noch beschlossen werden kann? Nur: Wie können Anregungen und Vorschläge der Betroffenen denn berücksichtigt werden, wenn weder Alternativen vorliegen, noch Bürgereinwendungen überhaupt eingearbeitet werden können? Die gesamte Art und Weise der "Verkündungsdemokratie" und der Verweigerungshaltung der eigentlich abhängig Beschäftigten, nämlich der Stadtverwaltung, Beschlüsse von demokratisch gewählten Gremien auszuführen, ist unzumutbar.
Auch zum Ortstermin waren viele Anwohner gekommen. Auch die seltsame Bürgerversammlung als BV am Di. wird spannend, denn so einfach wollen die Betroffenen sich nicht übers Ohr hauen lassen!
MBI-Fragenkatalog
 

Mülheim, 13.11.08

Antrag für die Bezirksvertretung 1 am 4.12.08    TO: öffentlich

Bürgerversammlung zur Straßenbaumaßnahme Beckstadt-/Ludwigstraße

In der Sitzung der BV 1 am 27. Okt. wurde eine Bürgerversammlung zur o.g. Maßnahme beschlossen. Der Planungsausschuss am 4. Nov. hat auch deshalb den Punkt von der Tagesordnung genommen. Allen Beteiligten schien klar zu sein, dass die Bürgerinformationsversammlung der Beschlussfassung vorausgehen müsste.

Gestern war der WAZ zu entnehmen, es finde keine solche Bürgerversammlung statt und anstelle dessen: "Die Betroffenen will die Stadt zunächst per Flyer informieren und darauf im Rathaus individuell beraten" (WAZ vom 12.11.08)

Am heutigen 13. Nov. fanden die Anwohner bereits die "Flyer" in ihren Briefkästen mit der Angabe, dass sie sich vom 24.11. bis 5.12. im techn. Rathaus informieren könnten. Auch deshalb möge die Verwaltung vorab folgende Fragen beantworten:

  • Wer hat warum entschieden, dass es keine Bürgerversammlung geben solle?
  • Warum wurden die Fraktionen der BV nicht zu Rate gezogen, bevor "von oben herab" und über Presse ein BV-Beschluss geändert werden sollte?

Nach Beantwortung dieser Fragen möge die Bezirksvertretung beschließen:

  1. Die BV 1 erneuert ihren Beschluss, zu der Straßenbaumaßnahme Beckstadt-/Ludwigstraße eine Bürgerversammlung durchzuführen.
  2. Die BV 1 empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss erst zu fassen, nachdem die Ergebnisse und Anregungen aus der Bürgerversammlung in eine neue Beschlussvorlage, ggfs. mit Alternativen zum Straßenausbau, eingearbeitet wurden.
  3. Die Verwaltung stellt in einer Sitzung der BV 1 sowohl die Planungsänderungen, als auch die verschiedenen Alternativen mitsamt der jeweils folgenden finanziellen Auswirkungen vor, und zwar im Vorfeld einer Beschlussfassung im Planungsausschuss.

Begründung
Unabhängig von der Problematik, ob die Verwaltung sich über Beschlüsse der BV ungefragt hinwegsetzen darf, sollte im vorliegenden Fall ein transparentes Verfahren durchgeführt werden, das die Betroffenen vor der Beschlussfassung einbezieht. Schließlich geht es um eine Straßenbaumaßnahme in Nebenstraßen mit einem sehr großen Finanzvolumen und bei einigen Anliegern auch um viel Geld, das sie zahlen müssten.

Der sauberste und sinnvollste Weg wäre gewesen, in einer Bürgerversammlung vorab die Planungen vorzustellen und dann die Bedenken und Anregungen der betroffenen Bürger einzuarbeiten. Danach erst hätte eine Beschlussvorlage erarbeitet werden sollen, in der z.B. verschiedene Alternativen zur Abstimmung gestanden hätten. Da das leider nicht geschah, sollte es dringend nachgeholt werden.

Die jetzt angebotene "individuelle Beratung" der Bürger im Rathaus sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein und immer möglich sein. Sie kann in einem Fall wie dem vorliegenden eine Bürgerversammlung keinesfalls ersetzen, höchstens ergänzen.

A. Klövekorn, MBI-Fraktionssprecherin in der BV 1

Die Straßenbaumaßnahme Beckstadt-/Ludwigstraße soll ca. 1 Mio. Euro kosten, was größtenteils auf die Anlieger umgelegt werden soll. Neues Paradebeispiel für Gutsherrenart von Verwaltung an Betroffenen und demokratischen Gremien vorbei?

 

Mülheim, 1.12.08

Anfrage für die Bezirksvertretung 1 am 4.12.08
zu TOP 20 und 21 "Straßenbaumaßnahme Beckstadt-/Ludwigstraße"
TO: öffentlich

Die Verwaltung möge zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit der geplanten "Straßenbaumaßnahme Beckstadt-/Ludwigstraße" Stellung beziehen:

  1. Würde eine 8 + 4cm Asphalt-Lösung wie an der Semmelweißstr. nicht ausreichen?
  2. Welchen Unterbau hat die jetzt vorhandene Asphalt-Decke?
  3. Wie hoch ist der Kostenanteil von BA 1? (Haben z.B. Haus 42 + 44 Sondervereinbarungen mit der Stadt? )
  4. Wie hoch ist der Kostenanteil von BA 2, und zwar im Abschnitt Beckstadtstr. von Girondellerstr. bis Ludwigstr. und zum zweiten der Ludwigstr.? Wie hoch sind jeweils die Prozentanteile der Anlieger?
  5. Wo genau und wie umfangreich soll der Kanal erneuert werden? Wo wird der neue Mischwasserkanal verlegt und warum? Wer trägt diese Kosten ?
  6. Warum sind beidseitig Bürgersteige vorgesehen?
  7. Wer trägt die Kosten für die Herstellung öffentlicher Stellplätze?
  8. Ist ein Wendehammer für große Müllfahrzeuge notwendig?
  9. Was ist mit den Kosten für die Anlieger des Privatweges Beckstadtstr. 98 – 122 am Flurstück 774 ?
  10. Welche Kostenanteil entfällt auf die Freiflächen an der Beckstadtstraße:
    a.) für das Areal des Regenwasserrückhaltebeckens
    b.) für das der Bundesstraßenverwaltung, z.B. Flurstück 639 ?
  11. Erhält der kath. Kindergarten eine Sonderbehandlung oder wird er bei der Berechnung der Anliegerbeiträge gleichbehandelt mit anderen Anliegern?
  12. Sind die betroffenen Grundstückseigentümer der an die Beckstadt- und Ludwigstr. angrenzenden Grundstücke von der Fischenbeck und der Kreftenscheerstr. über ihre Kostenbeteiligung informiert worden?
  13. Wann wird genau feststehen, mit welchen Kosten jeder Anlieger rechnen muss?
  14. Welche Grundstückseigentümer haben in den 60er Jahren Gelder in einen Sonderfond eingezahlt (für zukünftige Erschließungsmaßnahmen) und warum wurde nachfolgenden Bauherren/Eigentümern diese Möglichkeit nicht auch angeboten? Besteht diese Möglichkeit überhaupt noch?

A. Klövekorn, MBI-Fraktionssprecherin in der BV 1

 

Der folgende fristgerecht eingereichte Antrag wurde nicht in der Tagesordnung aufgenommen.Die Eingabe wird laut Verwaltung Beratungsgegenstand der nächsten planmäßigen Sitzung am 4.9.2009 sein." Also nach den Wahlen! Anders ausgedrückt: Die Verwaltung will nicht und dann wird auch nicht . Ähnlich den Vorgängen um die FH-Standortsuche hat sich dabei die Verwaltung verselbständigt und sie handelt eigenmächtig.

Bürger und gewählte Volksvertreter werden übergangen und von der Verwaltung bevormundet! Und selbst der demokratische Mindeststandart wurde nicht eingehalten, denn fristgerecht eingereichte Anträge müssen auf die TO gesetzt und verschickt werden, egal was ein Amtsleiter davon hält. Alles andere ist ein Akt von unerlaubter Zensur!

Der BV-Vorsitzende schrieb den empörten Bürgern, Tiefbauamtsleiter Kerlisch habe das so verlangt. Dennoch darf man fragen, warum er sich nicht gegen die Verwaltung durchsetzte im Sinne der Bürger. Zum Thema auch: Das Grundgesetz und die Mülheimer Realität - 2 Welten? Es ist echt was faul im Staate Ruhrbania ..... wo vieles an Bananenrepubliken erinnert! 4 aktuelle Beispiele als (34 KB)

Mülheim, 17. Mai 2009

Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW für die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 08.06.09 der Bürgerinitiative Ludwigstr./Beckstadtstr.

Die beiden Straßen sind seit Jahrzehnten erschlossen. (Kanalisation, Straßenbeleuchtungen etc.). Deswegen handelt es sich hier eindeutig um eine Sanierung der bestehenden  Straßen.

Wir beantragen folgende Einzelmaßnahmen im Rahmen einer Straßensanierung der Beckstadt-/Ludwigstraße:

  1. Kreftenscheerstr. bis Ludwigstr. Haus Nr. 3: Der vorhandene Bürgersteig soll erhalten bleiben. Von Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 3 soll der Bürgersteig der linken Seite  optisch   als weiße Markierung bis zur Böschung  fortgeführt werden. Hier kann die Beibehaltung  der vorhandenen Straßenbreite von 5,50 m als Mischverkehrsfläche ausgeführt werden.
  2. Ludwigstr. 3 bis zum Rückhaltebecken: Beibehaltung der vorhandenen Straßenbreite von 5,50 m als Mischverkehrsfläche.   
  3. Beckstadtstr. vom Rückhaltebecken bis zum Kindergarten: Instandsetzung der vorhandenen Straße in  der bisherigen Breite von 5,00 – 5,50 m als Mischverkehrsfläche.
  4. Vom Kindergarten bis Haus Beckstadtstr. Nr. 84: Hier besteht für eine weitere Sanierung kein Bedarf. ( Dieser Teil der Oberflächenstruktur ist von der medl erneuert worden und für die Anlieger völlig ausreichend).

Des weiteren gehen wir von folgenden Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Sanierung unserer beiden Straßen aus:

  1. Vergabe der Aufträge: Wir erwarten eine Ausschreibung, und zwar europaweit.
  2. Wir erwarten, dass Vertreter der Bürgerinitative an der Submission teilnehmen dürfen.
  3. Wiederherstellung der Straße nach Kanalbauarbeiten in der Ludwigstraße: Wir erwarten, dass die Ludwigstraße nach den Kanalbauarbeiten sowohl vom Untergrund als auch von der Oberflächenstruktur her wieder herzurichten ist.
  4. Kostenbeteilung: Die unbebauten Grundstücke müssen in der Verteilung der Kosten mit einbezogen werden, unbenommen ob die Grundstücke dem Bund, dem Land oder der Stadt Mülheim gehören.

Mülheim, 10.1.09

In einem Schreiben an Verwaltung und Politik fordert die BI “Beckstadt-/Ludwigstr.“ die Berücksichtigung folgender Punkte bei der Erstellung von Alternativen für die Straßenerneuerung gemäß der Bürgereingaben in der Bürgerversammlung vom 9.12.08

  1. Bei allen vorzulegenden Planungen sollte für verschiedene Teilabschnitte und für unterschiedliche Maßnahmen wie Fahrbahn, Parkstreifen und Gehwege jeweils im einzelnen ungefähr der Kostenrahmen mit angegeben sein
  2. Es sollten Alternativen für die Straßensanierung incl. der jeweiligen ungefähren Kosten vorgelegt werden,
    a) einmal mit und zum zweiten ohne Frostschutzschicht
    b) mit und ohne beidseitige Bürgersteige
    c) mit und ohne Wendehammer
  3. Die medl will mit Kanalbauarbeiten laut Ankündigung bereits im Januar beginnen, also noch bevor die Entscheidung über die Art und Weise der Gesamtmaßnahme gefallen ist. Deshalb sollte die Verwaltung für den Fall, dass die Straßenbauarbeiten erst nach Beendigung der Kanalbauarbeiten stattfinden, folgende unterschiedlichen Möglichkeiten untersuchen und darstellen:
    a) nachträgliche Straßenerneuerung
    b) die „0-Variante“, soll heißen, dass die Straße so bleibt, wie die Kanalbauer sie wieder hergestellt haben
    c) Teillösungen aus a) und b)

Mülheim, 19.1.09

Am Freitag war Bezirksvertretung 1. Der strittige Punkt Straßenausbau Beckstadt-/Ludwigstr. stand nicht auf der Tagesordnung. Am Samstag kam die Vorlage zum Baubeschluss für die Sitzung der BV 1 am 2. März. Am heutigen Montag beginnt die medl mit Kanalarbeiten in der Beckstadtstr., angekündigt in der NRZ von Samstag. Diese zeitliche Abfolge macht stutzig. Dennoch: Die Art und Weise der Straßenerneuerung ist bisher nicht beschlossen. Deshalb wäre es ein Unding, wenn mit dem Kanalbau die Art der Straßensanierung in irgendeiner Form präjudiziert würde.

Die neuerliche Beschlussvorlage enthält einen Teil "Variantenuntersuchung anlässlich der Bürgerversammlung am 9.12.08". Doch sucht man vergeblich die wirklich kostensparenden Varianten, wie die Anlieger sie in der Bürgerversammlung unisono und sehr massiv forderten und in dem Brief vom 10.1.09 noch einmal artikuliert haben.(s.u.) Schließlich müssen die Anlieger auch nahezu alles bezahlen, und das ist bei den bisherigen Vorstellungen der Verwaltung extrem viel für diese wenig befahrenen Nebenstraßen, die keine Luxussanierung mit teurer Frostschutzschicht benötigen! Auch hat die Verwaltung erneut keine Aufschlüsselung der Kosten für Teilabschnitte und Einzelmaßnahmen vorgelegt, so dass es weiter schwierig ist, genau zu erkennen, wie die gigantischen Kosten von fast 1 Mio. Euro zustande kommen.

Was großspurig "Variantenuntersuchung" genannt wird, enthält bis auf die mögliche Herausnahme des Stücks Riekenbank bis Beckstadtstr. Nr. 40 (Kosten ca. 95.000 Euro) lediglich ein paar tausend Euro Einsparmöglichkeit bei Verzicht oder Verkleinerung von Bürgersteig stellenweise. Das reicht bei weitem nicht zur Entscheidungsfindung und ignoriert die Wünsche der Bürger nahezu vollständig.

Deshalb fordern die MBI die Verwaltung auf, endlich ernsthaft mit der Planung auch der wirklichen Alternativen zu beginnen, wie oben von der Bürgerinitiative angegeben.

    Mülheim, den 19.1.2009

Anfrage für die Sitzung des Werksausschusses Abwasser am 27.1.09 TO: öffentlich zur Kanalbaumaßnahme Beckstadtstraße

Heute, 19. Jan. 08, begann die medl mit dem Bauarbeiten für einen Mischwasserkanal in einem bisher nicht kanalisierten Straßenabschnitt im Bereich von der Ludwigstr. bis Beckstadtstr. Nr. 84. Die geplante Straßenerneuerung von Beckstadt- und Ludwigstr. ist in seiner genauen Ausgestaltung bisher nicht beschlossen worden, auch weil die zahlreichen Bürgereingaben u.a. bei der Bürgerversammlung im Rahmen der BV 1-Sondersitzung am 9.12. noch nicht alle eingearbeitet wurden. Die Anlieger hatten dabei u.a. auch die Notwendigkeit des o.g. neuen Mischwasserkanals in Frage gestellt.

Die Verwaltung bzw. Vertreter von SEM/medl mögen in dem Zusammenhang zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Wie wird die Notwendigkeit des Baus eines neuen Kanals begründet?
  2. Welche weiteren Kanalbaumaßnahmen für den gesamten Bereich Beckstadt-/Ludwigstr. sind geplant und für wann?
  3. Was sollen die einzelnen Teilabschnitte des Kanalbaus kosten? Wie werden diese Kosten umgelegt? Sind auch Teile der Kosten als Erschließungsbeiträge für Anlieger vorgesehen? Wenn ja, für welche Teilabschnitte im einzelnen?
  4. In welchem Zusammenhang steht der Bau des neuen Mischwasserkanals zu den bisher geplanten Straßenbaumaßnahmen? Wird dadurch die Notwendigkeit einer Straßenerneuerung im Sinne der allersersten Beschlussvorlage vom 13.10.08 präjudiziert oder kann dieser Kanalbau auch unabhängig von der Art und Weise der Straßenerneuerung gesehen werden?

In der o.g. Vorlage V 08/0836-01 steht u.a. " ... muss der Kanal teilweise erneuert werden, teilweise wird erstmalig ein Mischwasserkanal in Abstimmung mit den Straßenbauarbeiten verlegt." Diese "Abstimmung" ist nicht möglich, weil noch nicht geklärt ist, wie genau der Straßenausbau sich gestalten wird.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim, 3. April 2009

Vorschlag für die Bezirksvertretung 1 am 27.4.09  TO öffentlich

Erneuerung der Beckstadtstraße und der Ludwigstraße zwischen Riekenbank und Velauer Straße

Die Verwaltung möge darlegen, was sich seit der letzten Sitzung BV 1 am 2. März zu dem o.g. Punkt ergeben hat und insbesondere zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Hat die Verwaltung weitere, vor allem aber kostengünstigere Ausbauvarianten untersucht?
    Wenn nein? Warum nicht?
    Wenn ja, wann werden die Ergebnisse und Vorschläge der Bezirksvertretung und ggfs. auch den Bürgern vorgelegt?
  2. Auf Anregung von Frau Kantzer sollte mit dem Landesstraßenbetrieb möglichst bald geklärt werden, ob und wie die Aufhebung der Fluchtlinien, mit denen 1961 insbesondere die Flächen für den heute nicht mehr geplanten Ausbau der B 1 gesichert wurden, vorgenommen werden kann. Was hat die Verwaltung dahingehend seit Anfang März herausfinden können und wie soll das weitere Vorgehen zu dem Punkt sich gestalten?
  3. Der Kanalbau im 1. Teilstück Beckstadtstr. ist fertiggestellt. Die medl hat auch die Asphaltschicht auf die Straße wieder aufgebracht. Allerdings wurden andere Schäden, die dieser Kanalbau mit sich brachte, nicht alle wieder ausgebessert. Wer stellt sicher, dass die Straße nach Beendung der Kanalarbeiten auch wirklich wieder in den vorherigen Zustand versetzt wird?

Stellungnahme der Verwaltung zu den MBI-Fragen:

  1. In der letzten Sitzung der BV 1 am 02. März sind bereits mündlich (im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Antrag der CDU/SPD) verschiedene Varianten für einen verkehrsberuhigten Bereich durch die Verwaltung vorgestellt worden. Dabei wurden auch die entsprechenden Kosten genannt. Diese waren günstiger als die Ursprungsplanung. Die Verwaltung kann einen Verkehrsberuhigten Bereich auf einer solch langen Erstreckung nicht befürworten, weil die erlaubte (Schritt-) Geschwindigkeit erfahrungsgemäß nicht eingehalten wird. Zur Durchsetzung des Schritttempos können geeignete bauliche Maßnahmen nicht angeboten werden. Ein differenzierter Baubeschluss mit möglichen Varianten kann voraussichtlich erst nach der Sommerpause 2009 vorgelegt werden.
  2. Der Fluchtlinienplan ist ein Vorläufer des heutigen Bebauungsplanes. Es handelt sich um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des Baugesetzbuches ( 30 Abs.3 BauGB). Er kann nicht ersatzlos aufgehoben werden, um den Bereich künftig nach  34 BauGB (als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil bzw.  35 BauGB Außenbereich) baurechtlich zu bewerten.
    Eine Aufhebung der Fluchtlinien setzt demnach voraus, dass die künftige planerische Situation durch einen neuen Bebauungsplan geregelt wird. Bebauungspläne sind immer dann aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist ( 1 Abs. 3 BauGB). Im Bereich Ludwigstraße/ Beckstadtstraße sind aber keine Gründe für eine B-Planeinleitung (planerisches Erfordernis) zu erkennen
    - Aus Sicht der Stadtplanung sollte hier die bestehende Siedlungsstruktur mit ihrer offenen lockeren Bebauung erhalten bleiben. Ein Heranrcken der Wohnbebauung an das Verkehrsband der Essener Straße (Bundesstraße 1) ist städtebaulich nicht vertretbar. (Unabhängig von der Frage, ob durch ein weiteres Heranrücken der Wohnbebauung an die Bundesstraße 1 Notwendigkeiten zur Errichtung aktiver Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzmauer, -wall o.ä.) ausgelöst werden, deren Kosten dann auch von den Anliegern zusätzlich zu tragen wären).
  3. Die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Straßenoberfläche wird im Rahmen einer Abnahme von der Verwaltung berprüft. Wenn dabei Mängel festgestellt werden, wird dem Veranlasser die Beseitigung dieser Mängel aufgegeben.

I.V.   Helga Sander

Mülheim, den 25. Feb. 2009

Antrag für die Bezirksvertretung 1 am 2.3.09 zu TOP 4 "Baubeschluss Erneuerung der Beckstadtstraße und der Ludwigstraße zwischen Riekenbank und Velauer Straße - Vorlagen V 08/0836-02 und V 09/0003-01"   TO öffentlich

Die BV 1 möge beschließen:

Der Baubeschluss wird zurückgestellt, bis zum einen nachvollziehbare und auch kostengünstigere Ausbauvarianten vorliegen, zum anderen bis diverse ungeklärte Punkte u.a. zur Frage der Beitragspflicht von bisher unbebauten Grundstücken vorab geklärt sind. Dazu wird die Verwaltung beauftragt,

  • für verschiedene Teilabschnitte und für unterschiedliche Maßnahmen wie Fahrbahn, Parkplätze und Gehwege jeweils im einzelnen ungefähr den Kostenrahmen anzugeben
  • Alternativen incl. der jeweiligen ungefähren Kosten vorzulegen für
    1.) mit und ohne Frostschutzschicht bzw. bei geringerer Auskofferungstiefe und bei nur partieller  Erneuerung des Unterbaus

    2.) bei Verzicht auf den Bau von Gehwegen
    3.) bei Verzicht auf die vorgesehenen Stellplätze
    4.)  bei Verzicht auf den Wendehammer
  • für die BV und gffs. den Planungsausschuss eine Beschlussvorlage zu erstellen zur Aufhebung der Fluchtlinien, mit denen 1961 insbesondere die Flächen für den heute nicht mehr geplanten Ausbau der B 1 gesichert wurden.

Begründung

In der BV-Sondersitzung am 9.12. mit der zugehörigen Bürgerinformationsveranstaltung wurde der Baubeschluss nicht gefasst, weil die zahlreich vertretenen Bürger/innen vielfältige Kritik und Anregungen vorgebracht hatten. Die Verwaltung wurde entsprechend beauftragt, diese Bürgereingaben zu berücksichtigen und Alternativplanungen vorzulegen. Die Vorlage V 09/003-01 vom 14.1.09 trägt auch die Überschrift "Variantenuntersuchung anlässlich der Bürgerversammlung am 09.12.2008". Darin werden neben dem "Verzicht auf die Realisierung des I. BA zwischen Riekenbank und Beckstadtstr. Nr. 40 auf unbestimmte Zeit" 5 sog. "Varianten" aufgeführt. Bei näherem Hinsehen handelt es sich aber bei keiner dieser "Varianten" um eine wirkliche Alternative, weil nur kleinere Maßnahmen.

Die Gesamtkosten liegen immer noch bei weit über 900.000 Euro selbst bei Verzicht auf den I. BA. Diese unverhältnismäßig hohe Summe für Nebenstraßen würde weiterhin den Anliegern kaum zumutbar hohe Beiträge abverlangen für Maßnahmen, deren reale Notwendigkeit schwer vermittelbar ist.

Da u.a. die vorgelegten Straßenaufbauuntersuchung an allen bis auf 1 Bohrstelle eine Unterschicht von mind. 30 cm zeigt, dürften bei den gegebenen reinen Anliegerstraßen eine erneuerte und dickere Asphaltschicht ausreichen.

Die Bürgerinitiative reichte am 10.1. einen Fragenkatalog ein (s.o.), der mit Antwortschreiben vom 9.2.09 beantwortet wurde. Allerdings lassen die Antworten fast alle Fragen offen.

Somit liegen der BV keine wirklichen Alternativen zur Abstimmung vor. Das war nicht der Konsens zu Ende der BV-Sondersitzung am 9.12.08.

Frau Kantzer hat als Anliegerin der Beckstadtstraße am 5.2. einen Antrag eingereicht, die 1961 förmlich festgesetzten Fluchtlinien aufzuheben. Diese sollten für den Verkehrsverbund die Flächen für den damals geplanten Ausbau der B 1 sichern. Diese Planung ist seit längerm nicht mehr vorgesehen. Weil aber der geplante Straßenausbau der Beckstadt-/Ludwigstr., ebenso wie die Kanalbaumaßnahmen auch zur Erschließung dieser Flächen dienen, muss vorab sicher gestellt werden, dass auch diese, für Straßenbau nicht mehr erforderlichen Flächen bei den Anliegerbeiträgen berücksichtigt werden. Ob dafür eine Entbehrlichkeitsprüfung notwendig ist, wie von Frau Kantzer beantragt, oder ob direkt ein Umwidmungsverfahren in die Wege geleitet werden kann oder ob es noch andere, möglicherweise schnellere Wege gibt, möge die Verwaltung darlegen.

Unabhängig davon muss vor Beginn der Baumaßnahme geklärt werden, wer alles an den Erschließungskosten beteiligt werden muss. Bei evtl. gerichtlichen Auseinandersetzungen könnte sich das als ein gewichtiges Argument zu Ungunsten der Stadt erweisen. Das Schreiben mit dem Antrag von Frau Kantzer wurde den Bezirksvertreter/innen bisher nicht zugestellt.

i.A. der MBI-Fraktion in der BV 1: A. Klövekorn, Fraktionssprecherin

P.S.: Das Schreiben und der Antrag von Frau Kantzer wurden den Fraktionen 1 Tag nach Einreichung des MBI-Antrags zugemailt

 

Deckenüberzug oder Straßenerneuerung: Das Exempel Semmelweisstraße
Auf dieser Seite und aus der Zusammenstellung jeweils per Link direkt erreichbar

18.6.08: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat 19 Klagen von Anwohnern der Semmelweisstraße abgewiesen. Zur Erinnerung: In der reinen Anliegerstr. wollte die Stadt Mülheim eine sehr aufwendige und völlig unnötige Straßenerneuerung auf Kosten der Anlieger durchführen. Nach dem Aufstand der Bürger entschied die zuständige BV, nur eine Deckenerneuerung durchzuführen. Die OB wollten den Beschluss kippen, doch eine Ratsentscheidung gegen sie verhinderte das. Dann ließ die Verwaltung doch mehr als nur die kostenfreie Deckenerneuerung durchführen. Und nun sagt das VG Düsseldorf: Alles rechtens. Wie um Himmels willen soll das gestörte Vertrauen in unsere Demokratie und den zugehörigen Rechtstaat eigentlich wieder geheilt und verbessert werden?

4.2.06: Brief an RP Büssow mit der Bitte, die Angelegenheit Beschluss und Beschlussrücknahme der BV 1 zur Semmelweisstraße zu überprüfen und ggfs. einzugreifen.
Flugblatt an die Anwohner der Semmelweisstraße:
Der "Fall" Semmelweisstraße - mehr als ein Kavaliersdelikt! Sie als Bürger sind zu Recht sauer und die Demokratie hat Schaden erlitten.

 

13.6.06: Nach der BV folgte auch der Rat der Stadt der Beanstandung des zweimaligen Beschlusses der BV 1 zur Semmelweisstr. durch die OB nicht! Selbst die SPD traute sich nicht mehr, ihrer OB in der Peinlichkeit zu folgen. Ob die nun auch noch den RP einschaltet, bleibt abzuwarten. Mehr zu der gesamten Posse in den nachfolgenden Anträgen und Stellungnahmen auf dieser Seite.

30.6.06: Bürger Hesselmann erhielt nun folgende schriftliche Antwort von der Bürgeragentur zum Thema Semmelweisstraße: “Die Verwaltung wird den Beschluss der Bezirksvertretung 1 wie beschlossen ausführen.“ Na endlich! Das hätte man auch früher und einfacher haben können!

Mülheim, den 28.8.06

Schlechte Verlierer im Tiefbauamt hören nicht auf!? Posse und  Schande, was sich im Zusamenhang mit der Semmelweisstr. seit 1 Jahr abspielt.  Wie zur Auflösung der Demokratie!

Man glaubt es kaum:

Die Verwaltung hat zur Semmelweisstr. immer noch nicht aufgegeben - sie will jetzt eine etwas abgespecktere, aber beitragspflichtige Version - und vor allem: bei Heinrich-, Wasser-, Danziger, Wiesenstr., Kirchbergshöhe, Schlippenweg, von Behring-Str. alleine im BV 1-Bereich versucht sie, Beschlüsse zu Luxussanierungen wie bei der Semmelweisstraße zu erwirken. Ähnliches in der BV 2 und 3. Anscheinend wollen die unbedingt größere Aufträge an Tiefbaufirmen vergeben.

Stundenlang wurde gestern in der Bezirksvertretung 1 über Straßeninstandsetzung oder -erneuerung palavert, so wie in allen Sitzungen seit Sept. letzten Jahres. Die meisten anderen Punkte fielen wieder einmal ganz heraus, die werden dann schriftlich und zumeist nichtssagend von der Verwaltung beantwortet.

Schlechte Verlierer? Es ist eine Posse und eine Schande, was sich im Zusamenhang mit der Semmelweisstr. seit 1 Jahr abspielt.

Auf der Strecke bleibt die Demokratie, wenn die Verwaltung im Rathaus einfach macht, was er will. Anstatt Aufträge aus politischen Beschlüssen auszuführen, werden immer neue bürokratische Rechtfertigungen aus dem Hut gezaubert, warum die Verwaltung doch etwas anderes tut.

Dafür sollen nun die Anzahl der Sitzungen von Rat und Bezirksvertretungen im nächsten Jahr noch weiter reduziert werden. Das passt irgendwie in die gleiche Logik.

So schafft sich die Demokratie selbst ab, wenn

  1. den Bürgern immer nur die Alternative Schlucken oder Gerichtsweg bleibt, ob beim Bürgerbegehren, bei Abwasserbescheiden, Gaspreisen, Bebauungsplänen und Straßenreparaturen
  2. die demokratisch gewählten Gremien entweder das abnicken, was die Verwaltung vorlegt, oder aber ignoriert werden, wenn sie das einmal nicht tun
  3. dauernd schwere Fehler gemacht werden, aber nie jemand verantwortlich gemacht wird, siehe Baganz und die Fehlberatungen seiner Geliebten, Naturbad, Linie 901 usw.
  4. die demokratischen Spielregeln immer so verbogen werden, wie es Frau Mühlenfeld, Herrn Wiechering oder Herrn Heidrich in den Kram passt, siehe Abstimmung KiGa-Gebühren, der Flughafenantrag , die peinliche Genehmigung von 2 Discountern auf dem Gelände von Mercedes Hartmann, uswusf.

 
(in Rot Änderungen im aktualisierte Antrag Okt. 06)

Mülheim/Ruhr, den 22.4.06 (27.10.06)

Antrag für Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 2.05.06 (30.10.06)
zu den Tagesordnungspunkten TOP 4: „Beanstandung des Beschlusses zur Semmelweisstraße“ und TOP 22: „Änderungen im Straßenbauprogramm“
zu den Tagesordnungspunkten TOP 19: "Änderung im Straßenbauprogramm 2005" und TOP 20: "Änderungen im Straßenbauprogramm 2006, von-Behring-Str."

Die Bezirksvertretung 1 möge beschließen:

  1. Diesen Antrag als neuen TOP 4 in die Tagesordnung aufzunehmen
    über die in DS. Nr. V 05/008-01 aufgeführten Straßen einzeln abzustimmen
  2. Die Verwaltung zu beauftragen, eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen mit dem Ziel, die Rechtmäßigkeit der zwingenden Notwendigkeit für die Anwendung der RSTO (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Straßen) überprüfen zu lassen, wie sie das Mülheimer Tiefbauamt in den Vorlagen zu den TOPs 4 und 22 vertritt. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf Anliegerstraßen zu richten.
  3. Die bisherigen Tagesordnungspunkte 4 und 22 sind entsprechend des Antrages unter 2. zurückzustellen bis nach der gerichtlichen Klärung. (entfällt)

Begründung

Die Frage, ob die Semmelweisstraße durch Erneuerung oder per Instandzusetzung repariert werden darf oder muss, droht vor Gericht zu landen. Das Risiko, dass die Stadt sich zwar über die Beanstandung des BV-Beschlusses durchsetzen könnte, dann aber nach erfolgtem Ausbau der teuren Variante über Gerichtsbeschluss keine bzw. nur geringe Anteile der Anliegerbeiträge bekäme, ist nicht von der Hand zu weisen.

Da die Verwaltung die gleiche Begründung und den Verweis auf die zwingende Anwendung der RSTO, wenn die Straßen u.a. ein bestimmtes Alter überschritten haben, jetzt auf etliche andere Straßen anwendet (siehe TOP 22), ergibt sich die Notwendigkeit zu klären, ob die Verwaltungsauffassung überhaupt auf Dauer rechtlich Bestand haben kann.

Wenn nicht, könnte ein finanzielles Desaster auf die Stadt zukommen, das nicht verantwortbar wäre.

Deshalb ist der sinnvollste Weg die gerichtliche Klärung vorab über eine Feststellungsklage, um eine Klagewelle von Anliegern über Jahre hinweg zu vermeiden.

Annette Klövekorn, MBI-Fraktionssprecherin in der BV 1

P.S.: Die Änderungsvorlage für den Bereich der BV 1 bezieht sich aktuell auf Schlippenweg , Wiesenstr., Kirchbergshöhe, Wasserstr., Danziger Str. und Heinrichstraße

2.5.06: Wenn die gewählten Volksvertreter nicht abstimmen wie die Verwaltung es will, dann wird der Beschluss vom Rechtsamt für unrechtmäßig erklärt und die OB hält ihn an. So jedenfalls geschehen zu der für die Zukunft unserer Stadt enorm wichtigen Frage, ob bei der wenig befahrenen Anliegerstr. Semmelweisstr. ein Deckenüberzug ausreicht oder ob die Straße aufwendig neu hergerichtet werden muss. Doch die BV-Vertreter, die zu der Sache bereits einmal zu Hampelmännern und -frauen gemacht wurden, blieben bei ihrem bereits zweimaligen Beschluss. Jetzt soll der Rat den BV-Beschluss für ungültig erklären. Semmelweisstr., Flughafen, Altstadt und, und, und: Entweder sind die Regierenden in unserer Stadt von einer Art Demophobie ("Angst vor dem Volk") befallen oder sie haben für alles außer Ruhrbania jeglichen Plan verloren oder aber sie sind besonders listig und sie versuchen, eine Entscheidung nach der anderen auch gegen die Bevölkerung und auch gegen gewählte Mehrheiten umzusetzen (das Berlusconi-Syndrom)

 

Mülheim/Ruhr, den 21.4.06

Antrag für Sitzung der Bezirksvertretung 1 der Stadt Mülheim am 2.05.06
(Dieser Antrag überschnitt sich mit der Beanstandung des BV-Beschlusses durch die Oberbürgermeisterin)

Umsetzung des Beschlusses zur Deckenerneuerung der Semmelweisstraße

Die BV 1 beauftragt die Verwaltung, alle weiteren Schritte zu unterlassen, die das Ziel haben, den inzwischen zweimaligen Beschluss der BV 1 zur Semmelweisstraße zu unterlaufen oder erneut rückgängig zu machen. Die Verwaltung möge dagegen der BV 1 umgehend vorstellen, wie, wann und mit welchen zugehörigen Änderungen im Investitionshaushalt bzw. Straßenerneuerungsprogramm der BV-Beschluss zur Deckenerneuerung der Semmelweisstraße umgesetzt wird.

Begründung:

Aus dem aktuellen Brief von Tiefbauamtsleiter Kerlisch an einen Anwohner der Semmelweisstraße:

”Wie Sie selbst mitbekommen haben, ist die Fachverwaltung nach wie vor der Ansicht, dass der Beschluss der BV 1 zu beanstanden ist, da dieser die Gesamtwirtschaftlichkeit der Maßnahme sowie die Vorgaben der technischen Regelwerke völlig außer Acht lässt. Dieses und das weitere Vorgehen werden zur Zeit durch das Rechtsamt geprüft.”

Im Dez. von der BV 1 beschlossen, im Jan. wieder zurückgenommen und im März erneut beschlossen wurde die einfache Deckenerneuerung gegen den Verwaltungswillen Das sog. „Gutachten“ des Rechtsamtes vom Jan. wurde in einer Bewertung eines Essener Anwaltsbüros wie folgt bewertet: "Dass die geplante Erneuerung der Asphaltdecke dem äußerst geringen Anliegerverkehr auf der Semmelweisstraße offensichtlich nicht standhalten könnte, ist von der Verwaltung nicht belegt. Aus dem Gutachten von Prof. Dr. Dillmann ergibt sich das Gegenteil. Angesichts der Sachlage besteht kein Anlass zur Annahme, dass der Beschluss vom 12.12.2005 rechtswidrig war. Eine Beanstandung wäre unbegründet."

Auch auf dieser offensichtlichen und jedem nachvollziehbaren Grundlage erneuerte die BV 1 am 13. März d. J. einstimmig den Beschluss aus Dez. 2005.

Nach dieser erneuten BV-Entscheidung ließ die Verwaltung dennoch noch im März eine Reihe neuer Bohrungen auf der Semmelweisstr. durchführen und soll zuzüglich neue externe Gutachten in Auftrag gegeben haben. Der MBI-Vertreter im Planungsausschuss fragte dazu nach, doch Dezernentin Sander verweigerte jede Auskunft mit der Begründung, das sei ausschließlich Sache der BV.

Damit wir als Bezirksvertreter/innen nicht völlig unglaubwürdig gemacht werden, sollten wir der Verwaltung deutlich machen, dass das inzwischen über 6 Monate andauernde Gezerre um die Art und Weise der Reparatur der Semmelweisstraße jetzt und unverzüglich beendet wird. Die Beschlusslage ist eindeutig.

Gäbe es wirklich einen ernstzunehmenden Rechtsverstoß dabei, so hätte die Oberbürgermeisterin den BV-Beschluss schon vor längerer Zeit anhalten müssen, spätestens aber unmittelbar nach dem erneuten März-Beschluss. Das aber geschah aus gutem Grunde nicht.

Annette Klövekorn, MBI-Fraktionssprecherin in der BV 1

 

Mülheim, den 18.4.2006

Semmelweisstraße und kein Ende?
Es wäre billiger, die Demokratie gleich abzuschaffen, wenn die Verwaltung sowieso macht, was sie will!

Aus dem aktuellen Brief von Tiefbauamtsleiter Kerlisch an einen Anwohner der Semmelweisstraße:

”Wie Sie selbst mitbekommen haben, ist die Fachverwaltung nach wie vor der Ansicht, dass der Beschluss der BV 1 zu beanstanden ist, da dieser die Gesamtwirtschaftlichkeit der Maßnahme sowie die Vorgaben der technischen Regelwerke völlig außer Acht lässt. Dieses und das weitere Vorgehen werden zur Zeit durch das Rechtsamt geprüft.”

Wie bitte? Im Dez. von der BV 1 beschlossen, im Jan. wieder zurückgenommen und im März erneut beschlossen wurde die einfache Deckenerneuerung gegen den Verwaltungswillen der teuren großzügigen Auskofferung incl. neuer Bürgersteige etc.. Das Gefälligkeitsgutachten des Rechtsamtes, mit dem die BV 1 im Jan. übertölpelt wurde, wurde in einer Bewertung eines namhaften Essener Anwaltsbüros regelrecht in der Luft zerrissen werden mit dem Fazit: "Dass die geplante Erneuerung der Asphaltdecke dem äußerst geringen Anliegerverkehr auf der Semmelweisstraße offensichtlich nicht standhalten könnte, ist von der Verwaltung nicht belegt. Aus dem Gutachten von Prof. Dr. Dillmann ergibt sich das Gegenteil. Angesichts der Sachlage besteht kein Anlass zur Annahme, dass der Beschluss vom 12.12.2005 rechtswidrig war. Eine Beanstandung wäre unbegründet."

Nach der erneuten BV-Entscheidung im März ließ die Verwaltung eine Reihe neuer Bohrungen auf der Semmelweisstr. durchführen und bestellte neue externe Gutachten. Der MBI-Vertreter im Planungsausschuss fragte dazu nach, doch Dezernentin Sander verweigerte jede Auskunft mit der Begründung, das sei BV-Sache.

Sollte das Rechtsamt eine Beanstandung dennoch erneut versuchen, sind Dienstaufsichtsbeschwerden überfällig! Hier macht eine starrköpfige Verwaltung nicht nur die Demokratie lächerlich, sie versteht sich anscheind wie im Kriegszustand gegenüber Bevölkerung, doch dafür wird der öffentliche Dienst eigentlich nicht bezahlt! Auch bei Abwasser- und Müllgebühren, des öfteren im Baubereich und bei Ruhrbania ist es ähnlich und die Rechtsabteilung des Rathauses spielt dabei jedes Mal eine unrühmliche Rolle.

Es ist bedenklich, wie die Verwaltung sich aufspielt. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie an der Semmelweisstr. ein Exempel statuieren will, ob die Aufträge für die teuren Straßenausbauvariante bereits versprochen sind oder ob bestimmte Verwaltungsstellen Allmachtsfantasien erliegen: Die Semmelweisstr.-Geschichte ist ein massiver Affront gegen die Anwohner und gegen deren gewählte Bezirksvertreter! Sie ist leider aber auch symptomatisch:

  • Wenn die Verwaltung z.B. gegen simpelste und unzweideutige Vorschriften im Gebührenrecht verstößt und unerlaubt Gebührenerhöhungen beim Abwasser per Nachveranlagung durchführt, so bekommt nur der sein unrechtmäßig kassiertes Geld zurück, der klagt;
  • wenn die Verwaltung Gebührenüberschüsse wie die 3,3 Mio Euro aus 2000 bis 2002 bei Müll über viele Jahre zurückhält, obwohl diese allerspätestens nach 3 Jahren als Gebührensenkung zurückgegeben werden müssen, so stört das anscheinend erst dann, wenn jemand das vor Gericht einklagt und selbst dann erhält auch nur der Kläger seinen Anteil zurück;
  • wenn Gebührenüberschüsse wie die 2,7 Mio beim Abwasser aus 2002 sogar illegalerweise in den Haushalt überführt werden sollten,
  • wenn der überwiegende Teil der Mülheimer die Ruhrbania-Ruhrpromenade nicht will, werden diese Menschen für dumm, alt und unaufgeklärt erklärt und jeder Bürgerentscheid dazu mit juristischen Haarspaltereien erst einmal auf die gerichtliche Schiene geschoben;
  • wenn, wenn, wenn .......... sich die Verwaltung zusehends verselbständigt, die Mehrheit der Politik das ohnehin abnickt, die Medien wegschauen und die Bürger nur noch auf Gerichte verwiesen werden,

dann ist einiges faul in unserer Mölm`schen Demokratie, aber auch im herrschenden Rechtsverständnis. Die folgerichtige und billigste Variante wäre es, die Demokratie gleich ganz abzuschaffen und betroffene Bürger von vorne herein nur noch auf Gerichtsweg oder Resignation zu verweisen!

Im Fall Semmelweisstraße bliebe dann wenigstens den Bezirksvertreter/innen die mehrfache Blamage erspart.

Man könnte aber auch bei den sich häufenden bedenklichen Verstößen der Verwaltung gegen die Grundregeln von Demokratie und Rechtsstaat die Forderung aufstellen, dies abzustellen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. So einfach aber scheint das in Mülheim nicht zu gehen!

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Der "Fall" Semmelweisstraße und seine Lehren

  • Am 12.12.05 beschloss die BV 1, dass in der Semmelweisstraße nur ein Deckenüberzug gemacht werden solle.
  • Am 21.01.06 erhielten die Bezirksvertreter/innen die Beratungsunterlage V 06/0069-01 "Beratungsunterlage zu TOP 12 der BV 1 am 23.1.06 - Erneuerung der Semmelweisstraße, Beschluss der BV 1 vom 12.12.2005" per Post nach Hause. Darin enthalten Anlage 2, das Schreiben des Rechtsamts an das Tiefbauamt vom 19.1.06 "Beanstandung eines Beschlusses der BV 1 vom 12.12.2005", in dem behauptet wird, der BV-Beschluss verstoße gegen geltendes Recht und sei daher zu beanstanden.
  • am 23.1.06 kippte die BV 1 ihren eigenen Beschluss vom Dezember, nachdem die Verwaltung mit Beanstandung gedroht hatte.
  • Feb. 06: Die Anwohner der Semmelweisstraße haben sich von einer namhaften Essener Anwaltskanzlei ein Rechtsgutachten erstellen lassen zur Frage der BV 1-Entscheidung vor und zurück zur Erneuerung der Straße. Das Gutachten beleuchtet die Angelegenheit von allen nur erdenklichen Seiten und kommt zu dem eindeutigen Schluss: "Die BV hat bei der Beschlussfassung über Straßenbaumaßnahmen nicht nur über das "Ob", sondern auch über das "Wie" zu entscheiden. ... auch in Bezug auf technische Fragen ein weiterer Ermessensspielraum, ... eingeschränkt durch die gesetzliche Verpflichtung ... für die "regelmäßigen Verkehrsbedürfnisse" geeigneten Zustand zu halten. .... Dass die geplante Erneuerung der Asphaltdecke dem äußerst geringen Anliegerverkehr auf der Semmelweisstraße offensichtlich nicht standhalten könnte, ist von der Verwaltung nicht belegt. Aus dem Gutachten von Prof. Dr. Dillmann ergibt sich das Gegenteil. Angesichts der Sachlage besteht kein Anlass zur Annahme, dass der Beschluss vom 12.12.2005 rechtswidrig war. Eine Beanstandung wäre unbegründet gewesen."
  • 13.3.06: Die BV 1 beschließt erneut den Beschluss vom Dezember, nachdem sich die Einsicht durchsetzte, dass in der Januar-Sitzung ein ungültiger Beschluss gefällt wurde, der auf Vorspielung falscher Tatsachen durch das Rechtsamt beruhte.

Kein Ruhmesblatt für die Demokratie, eher eine Posse

Was die peinliche Geschichte aber vor allem deutlich macht, ist der Missbrauch des Rechtsamtes, um den Willen der Verwaltung durchzusetzen.

Genauso verhält es sich bei der Stellungnahme von Rechtsamt und –dezernat zum Bürgerbegehren. Frau Mühlenfeld will das Bürgerbegehren stoppen und auftragsgemäß schreibt das Rechtsamt ihr eine entsprechende Stellungnahme, mit der die OB dann in der Presse den Anschein erwecken kann, als sei das Bürgerbegehren nach Recht und Gesetz unzulässig. Doch eine Stellungnahme der Mülheimer Rechtsabteilung ist nach vielfältigen Erfahrungen und Beispielen haltbar wie Wackelpudding! (siehe Beispiel Semmelweisstraße oder Abführungen Aufsichtsratsgelder oder Anliegerbeiträge Schloßstrasse oder ……..)

Für die MBI: A. Klövekorn, MBI-Fraktionsvorsitzende BV 1
L. Reinhard, MBI- Fraktionsvorsitzender im Rat

4.2.06: Brief an RP Büssow mit der Bitte, die Angelegenheit Beschluss und Beschlussrücknahme der BV 1 zur Semmelweisstraße zu überprüfen und ggfs. einzugreifen.
Flugblatt an die Anwohner der Semmelweisstraße:
Der "Fall" Semmelweisstraße - mehr als ein Kavaliersdelikt! Sie als Bürger sind zu Recht sauer und die Demokratie hat Schaden erlitten.

 

Mülheim, den 21.1.06

Semmelweisstraße und kein Ende?
Eine typisch Mülheimer Posse oder mehr?

Der Ausbau der Semmelweisstr. (wenig befahrenen Anliegerstr. am Witthausbusch) für 500.000 Euro wurde im Frühjahr mit dem nicht genehmigungsfähigen Etat 2005 beschlossen. Die betroffenen Anwohner wussten von nichts.

Mitte August 05 verschickte Herr Hesselmann als Anwohner der Semmelweisstraße einen Brief an die OB und an alle Ratsfraktionen, weil er den geplanten teuren Ausbau der Semmelweisstr. für einen "Schildbürgerstreich" hält

Die MBI machten aus dem Bürgerbrief eine offizielle Anfrage an die zuständige BV 1 am 5. September 2005. In der BV-Sitzung am 5.9. erzählte die Verwaltung, dass es nicht anders ginge als in der vorgesehenen Maßnahme, die noch 2005 begonnen werde. Die Straße müsste 50cm tief neu gemacht werden und alle Bürgersteige auch.

In der BV 1 am 23.9. wurde über den CDU-Antrag, vor dem Baubeschluss eine Bürgerversammlung durchzuführen, nicht abgestimmt, weil Tiefbauamtsleiter Kerlisch wahrheitswidrig behauptete, über eine Bürgerversammlung dürfe nur der Rat entscheiden.

Die MBI stellten daraufhin den Eilantrag an den Rat, eine solche Entscheidung auf der Ratsitzung am 29. Sept. zu fällen und dafür einen Tagesordnungspunkt einzurichten und die CDU stellte den Antrag, grundsätzlich Anlieger-/Bürgerversammlungen vor Beschlussfassung von Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, wenn Anliegergebühren fällig sind.

Die Verwaltung erklärte sich vor und in der Ratsitzung bereit, auch ohne formalen Beschluss eine solche Versammlung möglichst bald durchzuführen, womit der MBI-Antrag erfüllt war. Der CDU-Antrag kam nicht in die nächste Beratungsrunde, sondern erst im Jan., wobei die CDU ihren eigenen Antrag stark verwässerte.

Am 21. Oktober 05 fand die Bürgerinformationsveranstaltung zur Erneuerung der Semmelweisstraße in Raum 124 im Rathaus (!) statt. Alle Anlieger lehnten ausschließlich den Verwaltungsvorschlag ab. Die erarbeitete in der Folge aber weder Alternativ-, noch Kompromissvorschläge, sondern blieb bei der aufwendigen Maßnahme, die im Etat 2006 bereits mit 600.000 Euro eingestellt ist. (Der Etat wurde im Dez. verabschiedet und ist noch hoffnungsloser nicht genehmigungsfähig.). Die Anlieger müssten 60% für Fahrbahn und 80% für Bürgersteige zahlen.

Am 12. Dez. 05 lehnten in der BV 1 alle Fraktionen außer der SPD (also die Mehrheit) den Verwaltungsvorschlag für den teuren Ausbau der Semmelweisstraße ab. Die Anwohner hatten auf eigene Kosten ein Gutachten zum Verwaltungsvorschlag besorgt, das den aufwendigen Straßenausbau für nicht notwendig ansah.

Am 18. Jan. 06 hatte die Verwaltung alle Fraktionvorsitzenden in der BV 1 zu einem informellen Gespräch zitiert und versuchte, ihnen klarzumachen, dass der BV-Beschluss nicht rechtens gewesen sei. Erst danach verschickten sie eine Beratungsunterlage dazu für die Sitzung am Mo., dem 23. Jan., die die BV-Vertreter/innen am Sa. per Post erhielten.

Da behauptet die Verwaltung in seitenlangen Tabellen, auf die nächsten 100 Jahre hochgerechnet würde der BV-Beschluss 1,47 Mio Euro kosten, der Verwaltungsvorschlag aber nur 842 Tausend und sie fügt noch eine Variante BV-Beschluss (Theorie) hinzu, nach der die Semmelweisstr. in den nächsten 100 Jahren gar 1,77 Mio Euro kosten würde.

Die angefügte Begründung des Rechtsamts für die Beanstandung des BV-Beschlusses erklärt erst einmal ausführlich, dass es Ermessenssache der Kommune ist, wie sie Straßen ausbaut, dass technische Regelwerke nicht verpflichtend sein können (worauf sich die Verwaltung aber beruft!), um dann aber auftragsgemäß die Kurve zu kriegen, indem die Differenz zwischen Soll- und Ist-Aufbau der Straße "gravierend" sein soll. Die gravierende Differenz erzwinge gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 StrWG und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) die Neuherstellung der Straße, "da die übliche Nutzungszeit abgelaufen ist". Somit sei der Beschluss der BV 1 "ermessensfehlerhaft"und sei daher zu beanstanden, obwohl "ein Verstoß gegen Richtlinien keine Verletzung des geltenden Rechts" darstelle.

Bla, bla, bla..... Kafka läßt grüßen

Was also soll das? Will das Tiefbauamt ein Exempel statuieren oder sollen den BV-Vertretern und der Bevölkerung vorgeführt werden, dass sie gefälligst alles zu akzeptieren haben?

Dann können wir die Demokratie abschaffen, wäre billiger, und den "öffentlichen Dienst" benennen wir um in "öffentliche Auftrags- und Befehlsgeber".

Solange wir aber noch einen Rechtstaat haben, holt die Stadt sich mit derart kompromisslosem Verhalten in offener Konfrontation zu den Bürgern nur blutige Nasen!

Die MBI haben nun beantragt, den ursprünglichen CDU-Antrag von Ende Sept. 05 zu beschließen, nämlich grundsätzlich Anlieger-/Bürgerversammlung durchzuführen vor der Beschlussfassung betr. Baubeschlüssen zur Sanierung oder Erneuerung städtischer Straßen, für die insbesondere nach Abschluss der Baumaßnahmen KAG-Anliegerbeiträge erhoben werden.

Man glaubt es kaum: Die BV 1 stimmte sich selbst weg vom Fenster!

Eine erste kurzfristig durch die Anwohner veranlasste juristische Stellungnahme kam zu einer vernichtenden Bewertung für die Stadt: “in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft“ sei die Stellungnahme des Rechtsamts und “sollte es der Verwaltung gelingen, die BV ... zur Beschlussfassung über eine Neuherstellung der Semmelweisstr. zu veranlassen, so hätte dies gewichtige Konsequenzen für die Beitragspflicht der Anlieger. Eine falsche Rechtsauskunft mit dem offensichtlichen Ziel, eine beschlossene, nicht beitragspflichtige Maßnahme zu verhindern und stattdessen eine beitragspflichtige Neubaumaßnahme durchzusetzen, würde der Beitragspflicht den Boden entziehen. Die Stadt Mülheim müsste die Gesamtkosten alleine tragen.“

Doch die CDU-Vertreter/innen in der BV 1 ließen sich davon nicht beeindrucken. Sie folgten artig ihrer Verwaltung, stimmten ihren eigenen Beschluss aus der letzten Sitzung wieder weg und erklärten sich damit für unfähig. Kurios auch die Wankel-Grünen. Hatte Frau Erd in der letzten Sitzung für die Verwaltung und Herr Krüger dagegen gestimmt, so drehten sich beide jeweils um 180°. Nun also Frau E. dagegen und Herr KI. dafür.

Fürwahr: Eine BV 1-Sitzung vom Feinsten als Demonstration, wie Demokratie nicht funktioniert.

 

Am 21. Oktober 05 ab 18 Uhr fand eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Erneuerung der Semmelweisstraße in Raum 124 im Rathaus (!) statt.

Von Transparenz und Uneinsichtigkeit der Bürokraten

21.10.05: Es “bürgerversammelte“ sich in Mülheim zum dritten Mal diese Woche. Dieses Mal: Bürgerinformationsveranstaltung zur Erneuerung der Semmelweisstraße ab 18 Uhr in Raum 124 im Rathaus (!), weil ach so bürgernah. Die von der Stadt einberufene Versammlung wurde Infoveranstaltung genannt, weil Tiefbauamtsleiter Kerlisch in der letzten BV 1 wahrheitswidrig behauptet hatte, nur der Rat der Stadt könne Bürgerversammlungen beschließen. Heute ging es darum, die Anlieger aufzuklären, warum die kaum befahrene Semmelweisstr. für 500.000 Euro erneuert werden soll.  So gut wie alle Anwohner waren gekommen und füllten den für Bürgerversammlungen ungeeigneten Sitzungsraum im Rathaus. Die Strasse soll 50cm ausgekoffert und neu gebaut werden incl. neuen Bürgersteigen und Verkehrsberuhigungsmobiliar. Von den geschätzten 550 Tausend Euro müssten die Anlieger 60% für Strasse und 80% für Bürgersteige tragen, im einzelnen zwischen 4 und 16,5 Tausend Euro. Wieso auf  der ausschließlichen Anliegerstraße ein bloßer Deckenüberzug nicht reichen sollte, konnte die Verwaltung nicht schlüssig erklären, zudem in der benachbarten Robert-Koch-Str. ein solcher ausreichte. Neue Bürgersteige wollen die Anwohner nicht, da die alten intakt sind und schon immer von ihnen gepflegt wurden. Es war eher peinlich, wie die Tiefbaustrategen unbeirrt bei ihrer Version blieben, obwohl kein Anlieger mitspielen wird und gerichtlich wenig Chancen für die Stadt bestehen dürften, die Anliegerbeiträge zu bekommen. Wenn die Stadt nicht bald einlenkt, läuft  sie wider besseres Wissen in ein Fiasko. Übrigens: Ein reiner Deckenüberzug wird nur von der Stadt bezahlt. Doch der wäre für die Stadt immer noch billiger als die ca. 180.000 Euro, die sie bei der von ihr gewollten Ausbauvariante beisteuern müsste!

Zur Erinnerung: Wenn der wachsame Bürger Hesselmann sich nicht so vehement für gesunden Menschenverstand eingesetzt hätte und alle Anlieger hellhörig gemacht hätte, wäre die weltfremde Maßnahme längst beschlossen und die Betroffenen würden es erst bei Baubeginn bemerken! Auch die Politik ließ sich in der BV-Sitzung im August noch von der Verwaltung beschwichtigen, als die MBI die Hesselmann-Beschwerde in die BV 1 trugen. Wie fast immer hätten die Volksverter danach den Baubeschluss im Vertrauen auf die Verwaltung abgenickt und alles wäre vor Gericht gegangen. Jetzt aber kann die BV der Verwaltung noch einen Riegel vorschieben. Nach dieser für die Stadt verheerenden Bürgerversammlung wird die Politik eigentlich nicht mehr anders können!

Dank an Herrn Hesselmann und an andere Anwohner der Semmelweisstraße, die mit ihrem Protest mehr Transparenz im Vorfeld erzwangen und damit die von den Bürokraten vorgelegte teure Ausbauvariante höchswahrscheinlich verhinderten!

 

Mülheim, den 5. Oktober 2005

Richtig- bzw. Gegendarstellung

zum WAZ-Artikel vom 4.10.05: "Kritik an "Lothar Reinhard und dem Panikorchester" - CDU und Grüne kritisierten außergewöhnlich scharf die Haltung und "Legendenbildung" der MBI"
mit der Aufforderung an die WAZ, darüber fair und objektiv zu berichten

CDU-Heidrich wirft der MBI vor "... im Pressegespräch mit Unwahrheiten gekommen zu sein und ... Legendenbildung" zu betreiben und meint den Punkt Semmelweisstraße. "Eine CDU-Initiative als eigenen Erfolg zu verkaufen, ist mehr als dreist und unerzogen", wird Heidrich zitiert. Er zä hlt 2 Punkte auf, die Fakt seien, läßt aber alle anderen Punkte, die ebenfalls Fakt sind, weg, um dann auf die MBI einzudreschen.

Deshalb zum Punkt Ausbau der Semmelweisstraße eine Aufzählung der Fakten:

  1. Der Ausbau der Semmelweisstr. für 500.000 Euro wurde im Frühjahr mit dem Etat 2005 beschlossen. Die MBI hatten anders als CDU und Grüne gegen den Haushalt gestimmt.
  2. Mitte August verschickte Herr Hesselmann als Anwohner der Semmelweisstraße einen Brief an die OB und an alle Ratsfraktionen, weil er den geplanten teuren Ausbau der Semmelweisstr. für einen "Schildbürgerstreich" hält
  3. Die MBI machten aus dem Bürgerbrief eine offizielle Anfrage an die zuständige BV 1 am 5. September 2005. Ansonsten reagierte keine andere Fraktion darauf.
  4. In der BV-Sitzung am 5.9. erzählte die Verwaltung, dass es nicht anders ginge als in der vorgesehenen Maßnahme, die noch 2005 begonnen werde
  5. Anwohner Hesselmann erhielt zudem eine Antwort der Stadtkanzlei, dass alles längst beschlossen sei. Er wandte sich erneut auch an die MBI, weil er empört war, dass mit den betroffenen Anwohnern nicht vorher gesprochen worden war und die MBI unterstützen ihn dabei, einen Brief an alle Anwohner der Semmelweisstraße aufzusetzen und zu verteilen. Es gab viele Rückmeldungen auf den Brief.
  6. Die Grünen stellten dann ebenfalls eine Anfrage an die BV 1 am 23. Sept. und die CDU stellte für die gleiche Sitzung einen Antrag, vor dem Baubeschluss eine Bürgerversammlung durchzuführen
  7. In der BV 1 am 23.9. wurde über den CDU-Antrag nicht abgestimmt, weil Tiefbauamtsleiter Kerlisch wahrheitswidrig behauptete, über eine Bürgerversammlung dürfe nur der Rat entscheiden.
  8. Die MBI stellten daraufhin den Eilantrag an den Rat, eine solche Entscheidung auf der Sitzung am 29. Sept. zu fällen und dafür einen Tagesordnungspunkt einzurichten und die CDU stellte den Antrag, grundsätzlich Anlieger-/Bürgerversammlungen vor Beschlussfassung von Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, wenn Anliegergebühren fällig sind.
  9. Die Verwaltung erklärte sich vor und in der Ratsitzung bereit, auch ohne formalen Beschluss eine solche Versammlung möglichst bald durchzuführen, womit der MBI-Antrag erfüllt war. Der CDU-Antrag kommt in die nächste Beratungsrunde, weil noch Details geklärt werden müssen.

Damit ist eine seit vielen Jahren immer wieder von den MBI erhobene Forderung, die Bürger frühzeitig, d.h. vor Beschlussfassung, zu informieren und zu beteiligen, endlich in einem Teilbereich einen Schritt weiter gekommen. In etlichen Fällen der letzten Jahre stimmten alle Parteien gegen entsprechende MBI-Anträge, zuletzt noch am 27.9. - 2 Tage vor der Ratsitzung - im Planungsausschuss, als es um den MBI-Antrag für eine Bürgerversammlung zu dem Bebauungsplan in Mintard (Aug.-Thyssen-Str./Alpenbach) ging, von dem Betroffene wie u.a Blau-Weiß Mintard oder Kleingärtner bisher nichts wussten. SPD, CDU, FDP und Grüne stimmten unisono dagegen. Ähnliche Bsple. der Vergangenheit reichen von der Metrorapidtrasse, Ruhrbania-Plänen und Kasernengelände über B-Pläne wie Bebauung Auf dem Bruch oder Friesenstr. aus dem sog. 100-Dächer-Programm bis hin zu den leidigen & 34 oder & 35- Baugenehmigungen etwa "Zwischen den Gärten" in der Heimaterde uswusf..

Wenn die CDU sich erst nach deutlichem Bürgerprotest um den Punkt Ausbau Semmelweisstr. kümmerte, so ist das ihre Angelegenheit. Wenn sie aber den nicht ganz unbedeutenden MBI-Anteil gänzlich verschweigen will und uns dann gar auch noch "Ungezogenheit" attestieren möchte, indem wir es wagten, unsere eigene Arbeit öffentlich zu erwähnen, so zeugt das eher von ganz schlechtem politischen Stil. Einem Stil der, gepaart mit dem Gestus eines Oberlehrers, der einzig und alleine nur sich und seine Kaste für den Nabel der Welt hält, schlicht als unerträglich zu bezeichnen ist.

Betrachtet man die Angelegenheit noch zusätzlich vor dem Hintergrund, dass die MBI in ihrer Pressekonferenz die CDU in diesem Zusammenhang noch lobend erwähnten, ist die Reaktion von Herrn Heidrich um so befremdlicher.

Der Grünen-Sprecher Behrendt ist in diesem Zusammenhang, wie so oft, eigentlich nicht ernst zu nehmen, da er in dem WAZ-Artikel lediglich Beleidigungen (auf deren Entschuldigung wir verzichten) und Unsinn von sich gibt, ohne sich auf ein einziges Bspl. stützen zu können. Eine Äußerung wie „Die MBI steht für knallharten Konservatismus“, wollen wir erst gar nicht kommentieren.

Wenn die 500.000 Euro-teure Ausbaumaßnahme Semmelweisstraße jetzt zuerst mit den Anliegern und Beitragspflichtigen besprochen wird, bevor der Baubeschluss gefasst wird, freuen wir als MBI uns darüber.

Ein Erfolg aber ist es in erster Linie für Herrn Hesselmann und die anderen Betroffenen von der Semmelweisstraße.

 

Mülheim, den 26.9.2005

Eilantrag an den Rat der Stadt am 29.09.05    TO: öffentlich

Bürgerversammlung zum Ausbau der Semmelweisstraße

Der Baubeschluss „Erneuerung der Semmelweisstraße“ stand als TOP 6 auf der Tagesordnung der BV 1 am 23.9.05. Die CDU hatte dazu den Antrag gestellt, vor der Beschlussfassung eine Anlieger-/Bürgerversammlung gemäß § 23 Abs. 2 GO NW durchzuführen. (Vorlage A 05/0892-01)

Tiefbauamtsleiter Kerlisch verwies darauf, dass angeblich nur der Rat der Stadt eine solche Bürgerversammlung beschließen könne. Daraufhin wurde der Punkt vertagt.

Unabhängig von der Frage, ob eine BV nicht doch eine Bürgerversammlung beschließen darf in einer Sache, die nur die BV entscheidet, könnte also frühestens der nächste Rat in seiner Sitzung am 1. Dezember über die Bürgerversammlung entscheiden und die BV 1 in diesem Jahr also den Punkt überhaupt nicht mehr behandeln.

Da es aber sinnvoll erscheint, die Bürger nicht über weitere Monate im Unklaren zu lassen, sollte der Rat diesen Punkt auf die Tagesordnung setzen und die o.g. Bürgerversammlung beschließen.

Der Rat der Stadt möge deshalb beschließen,

  1. einen Tagesordnungspunkt „Bürgerversammlung zum Ausbau der Semmelweisstraße“ einzurichten und
  2. den Bezirksvorsteher zu beauftragen, zu einer solchen Bürgerversammlung möglichst noch in diesem Jahr einzuladen.

Begründung der Eilbedürftigkeit s.o..

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 25. August 2005

Anfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 5.9.05
Tagesordnung: öffentlich

Geplanter Ausbau der Semmelweissstraße

Der Bürger Hesselmann hat an die OB, an Herrn Fessen und an alle Fraktionen einen Brief verschickt, in dem er den geplanten und im Straßenbauprogramm eingestellten Ausbau der Semmelweissstraße als „Schildbürgerstreich“ und „Akt der Unsinnigkeit“ bezeichnet.

Ferner vermisst er Tempomessungen, da es sich dort um eine Tempo-30-Zone handele, die als Umfahrung der Oppspring-Kreuzung missbraucht werde, und schlägt vor, die Problematik mit maximal vier Verkehrsschildern zu lösen.

Die Verwaltung möge zu den beiden Punkten Stellung beziehen und dabei insbesondere darlegen,

  • ob die Erneuerung der Semmweisstraße, die mit immerhin 500.000  Euro für 2005 im Investitionshaushalt als Nr. 30 eingestellt ist, in dem vorgesehenen Ausmaß wirklich erforderlich ist und
  • inwieweit der Vorschlag mit den Schildern sinnvoll und umsetzbar wäre

Annette Klövekorn, MBI-Fraktionsvorsitzende in der BV 1

 

Mülheim, den 10. Januar 2006

Anfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 23.1.06  TO: öffentlich

Geplante Straßenerneuerung Schlippenweg

Wie auch den Zeitungen zu entnehmen war, ist beabsichtigt, ein Stück des Schlippenweg zu erneuern. Die Verwaltung möge deshalb darlegen,

  • wie die Straßenerneuerung genau aussehen soll und wenn eine aufwendigere Baumaßnahme vorgesehen ist – wie nach den Presseberichten zu vermuten ist -
    warum für dieses kaum befahrene Straßenstück eine einfache Deckenerneuerung nicht ausreichen soll
  • wie hoch die Kosten sein werden, und zwar für die Anlieger und für die Stadt
  • wann die Maßnahme durchgeführt werden soll
  • ob mit den betroffenen Anliegern bereits Gespräche geführt wurden und inwieweit mit ihnen Einvernehmen über die vorgesehene Maßnahme erzielt wurde oder nicht.
  • ob die Bezirksvertretung vor Beginn der Baumaßnahme gehört wird und ob sie dazu beschließen werden soll

A. Klövekorn, MBI-Fraktionsvorsitzende in der BV 1 

Die Antworten wurden vertagt, weil die Verwaltung nichts Genaues sagen konnte oder wollte. Die Anfrage tauchte in der Sitzung 2. Mai 06 wieder auf der TO auf, zusammen mit einer Änderungsvorlage für etliche andere Straßen (alleine im Bereich der BV 1 aktuell Schlippenweg, Wiesenstr., Kirchbergshöhe, Wasserstr., Danziger Str. und Heinrichstraße). Da jetzt die Verwaltung die gleiche Begründung wie zur Semmelweisstr. (mit dem Verweis auf die angeblich zwingende Anwendung der RSTO) anwenden will,  haben die MBI den zusätzlichen Antrag gestellt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen mit dem Ziel, die Rechtmäßigkeit der zwingenden Notwendigkeit für die Anwendung der RSTO (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Straßen) überprüfen zu lassen , wie sie das Mülheimer Tiefbauamt vertritt. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf Anliegerstraßen zu richten.