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Anträge zu Geschäftsordnung und Hauptsatzung des Rates der Stadt Mülheim,
auf dieser Seite und aus der Aufzählung jeweils per Link direkt erreichbar

16. Oktober 2009 (6.12.09

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von MBI und FDP für den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 29. Oktober 2009 bzw. am 17.12.09 , TO: öffentlich

Änderung der Wertgrenzen nach Anlage II, Punkt 2 sowie Anlage III, Punkt 2.2 der Hauptsatzung

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Die allgemeine Wertgrenze für die Entscheidung von Ausschüssen und Rat wird auf

  • 100.000 Euro (bisher: 250.000 Euro), die besondere Wertgrenze bei Planungs- und Baubeschlüssen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen auf 200.000 Euro (bisher: 500.000 Euro) festgesetzt.
  • Weiter wird die allgemeine Wertgrenze für die Entscheidung von Bezirksvertretungen auf 50.000 Euro (bisher: 125.000 Euro), die besondere Wertgrenze auf 100.000 Euro (bisher: 250.000 Euro) festgesetzt .

Diese Wertgrenzen gelten entsprechend auch für die Eigenbetriebe.

Begründung:
Die bestehenden Wertgrenzen ermöglichen der Verwaltung ein weitgehend der Kontrolle der Politik entzogenes Handeln. Was ursprünglich gedacht war, um eine zügigere Umsetzung politischer Beschlüsse zu ermöglichen, hat mitunter dazu geführt, dass sich Verwaltungshandeln ohne Wissen der politischen Entscheidungsträger im Hintergrund abspielt mit weitreichenden Folgen.

Die Politik trägt, insbesondere auch bei dem eklatanten Haushaltsdefizit, die Verantwortung für die Ausgaben der Stadt Mülheim. Die hier vorgeschlagenen Wertgrenzen schließen in der Regel die Vergabe von Gutachten sowie Aufträge für umfangreiche Bau-, Abriss- oder Rodungsmaßnahmen aus, wie sie in der Vergangenheit leider öfters vorgekommen sind.

Die bestehenden Wertgrenzen für die Bezirksvertretungen lassen wenig Entscheidungsspielraum für die Bezirksvertretungen selbst, da die Verwaltung für Einzelmaßnahmen mehr Geld ungefragt ausgeben darf, als die jeweilige BV überhaupt als Jahresbudget insgesamt hat.

Die Entscheidung des Rates über die Wertgrenzen bei Entscheidungen der Bezirksvertretungen aus dem ursprünglichen Antrag wird auf die Ratsitzung am 18. Feb. 2010 verschoben, damit die Vorberatung in den Bezirksvertretungen stattfinden kann.

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher
Für die FDP-Fraktion: P. Beitz, Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 9.10. 2004/ 19.11. 2005

Antrag zu TOP 8 – Hauptsatzung der Stadt Mülheim - (DS V 04/0709-01) in der Sitzung des Rates der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 14.10.04/
Antrag an den Hauptausschuss am 24. November 2005 zu TOP 4: „Etat“ und
den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 1. Dezember 2005

Änderung der Wertgrenzen nach Anlage II,  Punkt 2 sowie Anlage III, Punkt 2.2 der Hauptsatzung

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Die allgemeine Wertgrenze für die Entscheidung von Ausschüssen und Rat wird auf

25 000 Euro (bisher: 250 000 Euro), die besonder Wertgrenze bei Planungs- und Baubeschlüssen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen auf 50 000 Euro (bisher: 500 000 Euro) festgesetzt.

Weiter wird die allgemeine Wertgrenze für die Entscheidung von Bezirksvertretungen auf 10 000 Euro (bisher: 125 000 Euro), die besondere Wertgrenze auf 20 000 Euro (bisher: 250 000 Euro) festgesetzt.

Diese Wertgrenzen gelten entsprechend auch für die Eigenbetriebe.

Begründung:

Die bestehenden Wertgrenzen ermöglichen der Verwaltung ein weitgehend der Kontrolle der Politik entzogenes Handeln. Was ursprünglich gedacht war, um eine zügigere Umsetzung politischer Beschlüsse zu ermöglichen, hat oft dazu geführt, dass sich Verwaltungshandeln ohne Wissen der politischen Entscheidungsträger im Hintergrund abspielt mit weitreichenden Folgen. So wurden mitunter Umfragen und Gutachten in Auftrag gegeben, die zumindest in dieser Form nicht gewollt und nicht unbedingt sinnvoll waren. Weitaus gravierender war die Vergabepraxis im Fall von Frau Dr. Jasper, weil damit erhebliche Folgekosten für die Stadt entstanden sind, die politischen Gremien aber nicht einmal informiert waren über etliche Aufträge, geschweige denn diesen zugestimmt hatten.

Die Politik trägt, insbesondere auch bei dem eklatanten Haushaltsdefizit, die Verantwortung für die Ausgaben der Stadt Mülheim. Die Verwaltung sollte deshalb nicht unkontrolliert größere Ausgaben tätigen können, was das Haushaltsdefizit ohne Wissen geschweige denn Zustimmung der Politiker noch verschärft. Die vorgeschlagenen Wertgrenzen schließen in der Regel die Vergabe von Gutachten sowie Aufträge für umfangreiche Bau-, Abriß- oder Rodungsmaßnahmen aus, wie sie in der Vergangenheit leider öfters vorgekommen sind.

Die bestehenden Wertgrenzen für die Bezirksvertretungen lassen wenig Entscheidungsspielraum für die Bezirksvertretungen selbst, da die Verwaltung für Einzelmaßnahmen mehr Geld ungefragt ausgeben darf als die jeweilige BV überhaupt als Jahresbudget insgesamt hat.

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Antrag wurde mit identischem Wortlaut bereits für die Sitzung des Rates der Stadt am 14.10.2004 gestellt und mehrheitlich abgelehnt. Die Ansicht der Verwaltung zur hier vorgeschlagenen Änderung der Wertgrenzenregelung in der Hauptsatzung hat sich nicht geändert. Insofern wird bzgl. des jetzt erneut gestellten Antrages auf die seinerzeit gegebene Stellungnahme verwiesen. Zur Information kann diese bei entsprechendem Bedarf vorgetragen werden:

"Der Beschlussvorschlag des Antrages der MBI-Fraktion, die Wertgrenzen auf rd. 10 % der bisherigen Entscheidungsmasse zu verringern, entspricht nicht den Erfordernissen einer Großstadtverwaltung, die durch das System des neuen Steuerungsmodells mit weitreichenden Delegationsmöglichkeiten geprägt ist. Dieses Ansinnen ist eher Ausdruck eines ausgeprägten Misstrauens, das aus dem komplexen gemeindeverfassungsrechtlichen Zusammenspiel zwischen politischer Steuerung durch Rat, Ausschüsse und Bezirksvertretungen einerseits und der ausführen Verwaltung andererseits resultiert.

Eine wie hier geforderte Beschlussstruktur wäre mit hohem Aufwand verbunden, der sich einerseits in erhöhter Sitzungsfrequenz und –dauer der einzelnen Gremien niederschlagen würde und andererseits auch zu einem erheblich höheren Personalaufwand in der Verwaltung zur Vorbereitung der Beschlüsse führen würde."

Im übrigen würden durch solch eine Änderung auch die ehrenamtlichen Politiker in Rat und Ausschüssen zeitlich überfordert. Verwaltungsseitig kann der Antrag daher nicht unterstützt werden.

I.V.         Dr. Steinfort

 

Mülheim, den 5.2. 2002

Antrag zu

TOP 4 der Sitzung des Hauptausschuss am 14.2.02:
"Einwohner -und Bürgerfragestunden in den Sitzungen der Bezirksvertretungen  und der Ausschüsse des Rates der Stadt"
(der MBI-Antrag im Rat am 21.6.01, auch im Rat der Stadt den TOP “Einwohner- und Bürgerfragestunde” einzuführen wie es das in etlichen anderen Städten (z.B. Münster) gibt, wurde nicht abgestimmt, dafür sollte die Verwaltung einen Bericht vorlegen, der nun am 14.2.02 vorliegt und empfiehlt, den Rat von den Bürgern zu “verschonen”)

Der Hauptausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die schriftlichen Stellungnahmen der Verwaltung zu Bürgeranfragen sowie die Protokolle der jeweiligen Tagesordnungspunkteden Fragestellern zuzusenden.

Begründung:

Bisher haben die Bürger, die in Ausschüssen und Bezirksvertretungen Anfragen gestellt haben, keine schriftliche Antwort auf ihre Fragen bekommen. Es bedeutet nur einen minimalen Aufwand, die schriftliche Stellungnahme den Fragestellern zukommen zu lassen.

L. Reinhard: MBI-Vertreter im Hauptausschuss

gegen die Empfehlung und die Stimme von OB Baganz stimmten alle, auch die CDU, für den MBI-Antrag

 

Mülheim, den 4.10.99

Antrag an den Rat der Stadt Mülheim a. d. Ruhr zur Änderung der Geschäftsordnung

Der Rat der Stadt Mülheim a. d. Ruhr möge in seiner Sitzung am 19.10.99 folgende Änderungen der Geschäftsordnung vom 17.10.1985, zuletzt geändert am 18.03.99,
beschließen:

Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt wird wie folgt geändert:

§ 4 (Fraktionen), 1 ., erste Zeile, wird wie folgt geändert:
1.Fraktionen des Rates sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Stadtverordneten

Diese Änderung muss erfolgen aufgrund der Gemeindeordnung NRW, weil die Anzahl der Ratsmitglieder von 59 auf 52 verringert wurde. § 56, (1) GO NRW besagt:
„Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Personen bestehen, in einem Rat mit mehr als 57 Personen aus mindestens drei und in einem Rat mit mehr als 81 Mitgliedern aus mindestens vier Personen.“

§ 9 (Anträge),1., erster Absatz, wird wie folgt ergänzt:
Für Bezirksvertretungen gilt abweichend, dass jedes Mitglied jeder Bezirksvertretung, das keiner Fraktion angehört, Anträge stellen kann.

Die Kommunalwahl hat ergeben, dass in alle 3 Mülheimer Bezirksvertretungen je ein einzelner Vertreter von MBI, FDP und Bündnis 90/Grüne gewählt wurde. Nur auf Grund der geringeren Mitgliederzahl der Bezirksvertretungen haben nach der ungeänderten GO 3 Ratsfraktionen in 3 Bezirksvertretungen nicht einmal Antragsrecht. Dies gilt es zu ändern, weil ansonsten über 17% der Wähler in den Bezirksvertretungen nicht ausreichend repräsentiert wären.

i. A. der MBI-Fraktion, Lothar Reinhard, Fraktionssprecher

der erste Teil ergibt sich aus der GO NRW und beim 2. Antrag versprachen alle Wohlwollen, wollten aber formal nicht abstimmen

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