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Anträge/Anfragen zu Rathausumzug und -teilabriss
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22.12.06: Gelsenkirchens damaliger Oberbürgermeister, der heutige NRW-Bauminister Oliver Wittke (CDU), auch Katastrophen-Olli genannt, hatte das ehemalige Rathaus, das Hans-Sachs-Haus, zur Jahrtausendwende an die Deutsche Bank-Tochter Xeris und den Baukonzern Heitkamp für einen Euro pro Jahr und einen Zeitraum von 25 Jahren verpachtet. Die Stadt verpflichtete sich gleichzeitig, das Gebäude zurückzumieten. Der Preis blieb zunächst undefiniert und sollte sich nach den Kosten für die Sanierungsarbeiten an dem mehr als 70 Jahre alten und vom Bauhausstil geprägten Gebäude richten. Nun steigt Gelsenkirchens notgedrungen aus dem Sanierungsvertrag aus. Grund für den Rückzieher sind explodierende Sanierungskosten. Die Stadt hatte auf Auflagen verzichtet. Ursprünglich waren die Planer von 12,5 Millionen Euro ausgegangen, zuletzt standen 143 Millionen Euro im Raum. Die hochverschuldete Kommune wird nach zähen Verhandlungen nun 21,5 Millionen Euro an die Hans-Sachs-Haus-Sanierer zu bezahlen. Über weitere 14 Mio muss noch ein neutraler Gutachter entscheiden. Eine Sanierung innerhalb der alten Bausubstanz scheint mit dem neuen Deal vom Tisch. Ein Großteil des Gebäudes abgerissen wird, weil das Gebäude den Status des Denkmalschutzes verloren hat. Das ist ein weiteres warnendes Beispiel gegen PPP-Geschäften bei städtischen Gebäuden. Mülheim will sich im kommenden und den folgenden Jahren mehrere Schulen en bloc sanieren lassen, das Medienhaus im leergeräunten ex-Bürgerzentrum bauen lassen, den Schulkomplex Bruchstr. in eine Hochtief-"Zukunfts"schule umbauen lassen, ein Berufsschulzentrum Stadtmitte bauen lassen, Rathaus, Stadtbücherei und Stadtbadanbau abreißen lassen uswusf.. Dabei hat sich bereits beim lediglich angemieteten neuen Bürgeramt bereits gezeigt, wie das läuft: Um Geld für Parkplätze zu sparen, haben Hofmeister, Mangen&Co. darauf gesetzt, dass die Stadt das tut. Und die nahm Grundschule und Kindergarten an der Zunftmeisterstr. dafür Schulhof und Bäume weg für die fehlenden Parkplätze. Bei einem richtigen PPP-Geschäft wird alles noch viel rabbiater.

  • "Gelsenkirchen saniert Sanierer" nachzulesen über http://www.taz.de/pt/2006/12/21/a0015.1/textdruck
    und "Gelsenkirchen muss doppelt zahlen": Städteplaner Alfred Luggenhölscher warnt Kommunen vor der finanziellen Geiselhaft bei Privatunternehmen, als (19,2 KB) - TAZ 21.12.06

 

9.2.10: Rat auf Ratsaalsuche: "Wolle mer se reilosse?" und Tusch! als (114 KB)
8.7.09: »Verdeckte Kredite, entmündigte Ratsmitglieder:
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen SPD-Oberbürgermeisterin in Mülheim an der Ruhr - Unsere Stadt ist faktisch bankrott«. Ein Interview in junge welt mit MBI-Fraktionssprecher Lothar Reinhard, nachzulesen als (157 KB). Anmerkung MBI: l`état c`est moi!“ sagte einst der Sonnenkönig Louis IX und er verpulverte das Geld ohne Schranken für sein Prestigeprojekt in Versailles – bis zum Staatsbankrott, der Mitursache der französischen Revolution war. „Die Stadt bin ich!“ und der Etat ist mir egal, wenn er nur richtig manipuliert ist, damit ich mein Prestigeobjekt Ruhrbania umsetzen kann. So ungefähr scheint das Denken der modernen „sunqueen“ Daggi I von der Ruhr, die gerade das eigene Rathaus im Neubauteil abreißen und im alten, denkmalgeschützten Teil sanieren und aufhübschen lässt.

16.10.09: MBI-Antrag für den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 29.10.09, für die Ruhrbania-Baufelder 3,4 und 5 zwischen Eisenbahnbrücke und Friedrich-Wilhelm-Hütte ein Moratorium zu beschließen, zumindest solange, bis die Realisierung der Projekte in den Baufeldern 1 und 2 wirklich gesichert ist

Mülheim, 26. Mai 09

Abbruch inne City, und zwar gründlich!

In Köln erzeugte der U-Bahnbau Ruinen. In der Klüngelpartnerstadt Mülheim müssen wir das selbst besorgen.

So sah unsere Stadt von der Schlossbrücke aus bis letzten Herbst aus. Auf dem nächsten Bild aus dem Frühjahr ist das Rathaus bereits fast vollständig freigelegt.
Seit Anfang Mai wird nun ernst gemacht mit dem Abbruch.
Das alberne Hafenbecken, alias Wasserwanderrastplatz (WWR), wird ausgebuddelt und seit heute wird das Rathaus abgerissen.
Alle freuen sich nun, dass das bisherige Gesicht der Stadt planiert wird. Dazu braucht Mülheim eben keinen Krieg. Wirklich alle? Nicht ganz, denn die große Mehrheit findet das schlimm!

Die Stadt ist nämlich auch so reich, dass sie sich sogar in der Wirtschaftskrise den Luxus leisten kann, sich selbst abzureißen und 1001 Stellen in der Stadt als Rathausersatzräume anzumieten. Das belebt die Innenstadt und selbst die aufgelöste Plus-Zentrale in Speldorf, ist antizyklische Wirtschaftsförderung und belastet unsere Kinder und Enkel nur dann, wenn die große Inflation ausbleibt. Doch selbst für den Fall haben die heute Verantwortlichen den Mülheimern und ihren Kindern sowie Enkeln den Anblick der Penner in dem Gartendenkmal ein für alle Male erspart. Das ist doch was, oder nicht?

Anders als Phönix in Dortmund, wo ganz viel öffentliche Asche verbrannt wird, steigt demnächst Ruhrbania wie Phönix aus der Asche hervor. Was auf die Bruchfelder hinter und neben den WWR kommen wird, weiß nämlich heute noch keine/r. Macht auch nix, Hauptsache abreißen: Heute das Rathaus, morgen die Bücherei, übermorgen das Gesundheitshaus, die AOK, das ex-Arbeitsamt und kurz später den Kaufhof auch, oder? Und Überübermorgen dann die ganze Schlosstr.?

Irgendwo wird auch die Fachhochschule noch hinpassen. Vielleicht dort, wo die Stadthalle steht, die kostet doch eh nur Zuschüsse und sie wäre ein tolles Projekt zur erweterten Abrissparty.

Denn wie sagte Frau Mühlenfeld: "Ohne Bagger keine Zukunft". Und wer will keine Zukunft?

Genau: Bis Reggeborgh oder Scheibel/Hoffmeister wissen, was sie mit den Bruchfeldern machen, stellen wir dort Baumattrappen auf. Das fördert den Mittelstand, zumindest die Tischlereien, und sieht einmalig aus, ganz so, als wäre es von Meister Potemkin persönlich.

Und vor allem: Bei der Kommunalwahl, die nun endgültig am 30. Aug. stattfindet, können die Mülheimer wählen, was sie wollen. Was weg ist, ist weg. Soweit der reale Mülheimer Beitrag zu 60 Jahre Grundgesetz, zu dem Frau OB gestern sagte: "Demokratie und Rechtsstaatlichkeit müssen stets aufs Neue gepflegt werden" (Zitat WAZ). Wenn es nicht anders geht, dann halt mit Bagger, gell!

Irgendwie ist das alles ohne Zynismus kaum noch in Worte zu fassen.

29.6.09: Pünktlich zum Wahlkampf das Reggeborgh-Konzept für Ruhrbania-Baufeld 1: Kein Hotel, dafür ein Ärztehaus. Wie bitte? Das Ärztehaus im Stadtbadanbau wurde doch gerade erst gegen deren Willen abgerissen! Eine gigantische Geldverschwendung für ein Prestigeobjekt wie zu Zeiten von Sonnenkönigen!? Nur die Ergebnisse erinnern bisher in nichts an Versailles, eher an Pariser Vorstädte!

Zu der unwürdigen Geheimniskrämerei um die 40 Mio-Bürgschaft für die Rathaussanierung und den Eklat im Rat der Stadt Mülheim am 18. Juni 2009 die Hintergrundgeschichte: "Ein Baustein für das finzielle Ruhrbania-Totalfiasko" als (63 KB)
3.7.09:
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau OB Mühlenfeld wegen Missachtung demokratischer Grundregeln und Entmündigung des Rates der Stadt im Zusammenhang mit der 40 Mio. Euro-Bürgschaft für den SWB zur Rathaussanierung. Die ganze Beschwerde als (37 KB)

Mülheim, 6. Februar 2009

WAZ heute: "Rathaus: Abbruchparty vor dem Abriss - Die ersten Dienststellen sind schon umgezogen .... Am 9. März beginnt dann der Abriss des Anbaus an der Ruhrstraße und auch die Sanierung des Gesamtkomplexes. Abschied nehmen vom denkmalgeschützten alten Dienstort heißt es am 6. März - bei der Abbruchparty." Dem folgenden kurzen Leserbrief dazu an die NRZ ist nichts hinzuzufügen!
P.S. Das Gerücht, dass der "dümmste Bankräuber der Republik" (Zitat VOX), der diese Woche bewaffnet eine Bank am Mülheimer Rathausmarkt überfiel und diese ihrer Werbematerialien beraubte, auf denen Geldscheine mit Fantasiewerten aufgedruckt waren, ein verirrter oder verwirrter Rathausangestellter gewesen sein soll, der beim dem Umzugschaos den Durch- und Überblick verloren habe, konnten bisher nicht bestätigt werden. Doch die Polizei fahndet weiter nach dem räuberischen Sammler von Werbeprospekten.

An die NRZ-Lokalredaktion
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie, nachstehenden Leserbrief im Lokalteil zu veröffentlichen:

Abrißparty im Rathausanbau

wie sensibel ist man, wenn man mit einer Party die Vernichtung städtischen Vermögens feiert? Der kernsanierte Rathausanbau hätte noch Jahre gute Dienste mit schöner Aufenthaltsqualität leisten können. Wenn die Entscheidungen schon leider zu dieser Abrißmaßnahme führten, sollte das wenigstens nicht auch noch mit einer Party gekrönt werden. In diesen Zeiten gibt es genug "Vorbilder", die viel Vermögen vernichtet haben und sich trotzdem noch feiern.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Schulze

 

Mülheim, den 3.5.2007

Antrag für den Ausschuss für Bürgerservice am 21. Mai 2007  TO: Öffentlich

Kostenfreie Parkplätze für Kunden des Bürgeramts Löhstraße

Der Ausschuss für Bürgerservice möge beschließen:

Die für das neue Bürgeramt an der Löhstraße benötigten Kundenparkplätze werden in Zukunft kostenfrei bereitgestellt auf dem Parkplatz Löhstraße, der von der Citypark GbR betrieben wird, und auf den städtischen Flächen unter den Bahnbögen.

Begründung:
Seit Nov. 2006 ist das neue zentrale Bürgeramt geöffnet. Dafür wurden das Bürgeramt vom Viktoriaplatz und das Straßenverkehrsamt vom Steineshoffweg verlagert. Dort gab es ausreichend und kostenlose Parkmöglichkeiten für die Kunden, die bekanntlich häufig notgedrungen mit dem KfZ kommen müssen.

Die Parkplatzfrage war bei Eröffnung des neuen Bürgeramtes leider noch nicht geklärt. In der Zwischenzeit wurde den Vermietern per Umlegungsbeschluss das um Schulhofteile erweiterte städtische Grundstück an der Löhstraße hinter den Bahnbögen zugeteilt. 23 Garagen und 70 PKW-Stellplätze entstehen dort zur Zeit. Zusätzlich soll die Citypark GbR für die Vermieter 24 Pkw-Stellplätze auf den gepachteten städtischen Flächen unter den Bahnbögen herrichten.

Laut Auskunft in der BV 1 am 26. April soll es keine kostenfreien Parkplätze auf diesen neu entstehenden Parkmöglichkeiten geben.

Dies stellt eine eindeutige Verschlechterung derjenigen Bürger im Vergleich zu vorher dar, die mehr oder weniger gezwungenermaßen das Bürgeramt per KfZ aufsuchen müssen. Dass dies auch noch zu Gunsten einer privaten Firma geschieht, ist nicht im Sinne der Bürger/innen unserer Stadt.

Die Verwaltung möge deshalb unverzüglich in Nach-Verhandlungen mit den Vermietern des ehemaligen Möbel-Nohlen-Gebäudes treten und eine Regelung finden, damit alle Kunden, die mit dem Kfz zum Bürgeramt kommen, für die Zeit, die sie im Amt benötigen, keine Parkgebühren zu entrichten haben.

 Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

24.3.07: Die doppelte Baumreihe, die bis vor kurzem auf dem Schulhof stand
 
von
Grundschule und Kindertagesstätte Zunftmeisterstr. und dann wegen der fehlenden Parkplätze des neu angemieteten Bürgeramts Löhstr. der Schule weggenommen, ist jetzt ganz abgeholzt. Im Herbst wurde der zuständigen Bezirksvertretung 1 die Zustimmung zu der unglaublichen Verwüstungsmaßnahme gegenabgerungen mit der festen Zusage, eine der 2 Baumreihen der Baumgruppe quer zur Löhstr. (im Bild oben links die rechte Baumgruppe) bliebe ja erhalten, so als Grundstücksgrenze. Letzte Woche Montag war BV-Sitzung und niemand sprach von den Bäumen, die dann in den folgenden Tagen verschwanden. Die nächste BV-Sitzung ist erst wieder Ende April. Die gesamte Vorgehensweise ist nicht nur undemokratisch, sondern regelrecht hinterhältig. Ein unglaublicher Vorgang insgesamt! Nach den Platanen Leineweberstr. vor dem Kaufhofparkplatz, den Bäumen an der Bahnstr. und der geplanten Vernichtung des Gartendenkmals der Ostruhranlagen bedeutet Ruhrbania vor allem Betonwüste, von der demokratischen, kulturellen und finanziellen Verarmung der Stadt für dieses Prestigeobjekt ganz zu schweigen. Ruhrbania oder: Leichen pflasterten seinen Weg?

Mülheim, 24.3.07 (30.3.07)

Vorankündigung für die Sitzung des Planungsausschusses am 27.3.07
(Bezirksvertretung 1 am 26.4.07)

Zum TOP „Fragestunde für Mitglieder des Ausschusses“ werden wir folgende Fragen stellen, die wir hiermit vorab einreichen, um eine Vorbereitung auf die Antworten zu ermöglichen.
(Vorschlag für die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 26. April 2007)

Betr.: Parkplätze und Baumfällungen Löhstraße

Die doppelte Baumreihe, bis vor kurzem zum Schulhof von Grundschule und Kindertagesstätte Zunftmeisterstr. gehörend, ist jetzt ganz abgeholzt.

Im Herbst wurde der zuständigen Bezirksvertretung 1 die Zustimmung abgerungen mit der festen Zusage, eine der 2 Baumreihen der Baumgruppe quer zur Löhstr. (im Bild oben links die rechte Baumgruppe) bliebe als Grundstücksgrenze erhalten. Letzte Woche Montag war BV-Sitzung und niemand sprach von den Bäumen, die dann in den folgenden Tagen verschwanden. Die nächste BV-Sitzung ist erst wieder Ende April.

Wie die großen Schilder in den Bahnbögen zeigten, soll wohl ein Teil der Parkplätze fest vermietet werden.

Deshalb möge die Verwaltung zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Wer hat wann und warum entschieden, die gesamten Bäume zu fällen? Warum wurde das in der BV 1 nicht vorgestellt, beraten und nach Alternativen gesucht?
  2. Wieviele Parkplätze und wie viele Garagenplätze entstehen auf dem um einen Schulhofstreifen erweiterten Grundstück insgesamt? Wieviele davon sind direkt für Bürgeramtsbesucher? Wieviele werden vermietet?
  3. Werden die nicht fest vermieteten Parkplätze kostenpflichtig sein oder gibt es z.B. ein festes Kontingent von kostenlosen Parkmöglichkeiten für Bürger für Kfz-An-/Ummeldung oder zumindest, wenn sie ihr Fahrzeug vorführen müssen? Wenn nicht, wie wird das in Zukunft so geregelt, damit annähernd die gleichen Möglichkeiten wie bis vor kurzem am Steineshoffweg bestehen?
  4. Nachdem im Zusammenhang mit der Großbaustelle Innenstadt bereits die Platanen an der Leineweberstr. vor dem Kaufhausparkplatz gefällt wurden, 2 große Bäume an der Bahnstr. - Ecke Ruhrstr. und am Marktplatz - den Straßenbaumaßnahmen weichen mussten und in Kürze 3 Bäume an der Leineweberstr. der provisorischen Verlegung des Taxistreifens aus der Friedrich-Ebert-Str., sollte die Verwaltung vorstellen, welche weiteren Innenstadtbäume im Rahmen der gesamten noch anstehenden Baumaßnahmen noch gefällt werden sollen - unabhängig von den Ostruhranlagen. Welche Ersatzpflanzungen im Bereich der Innenstadt sind bisher vorgesehen?

Der MBI-Vertreter stellte die Fragen 1 bis 4 bereits in der Fragestunde des Planungsausschusses am 7. März. Doch er erhielt von Frau Sander nur unzureichende oder falsche Auskünfte. So behauptete sie u.a., die Bäume wären doppelstämmig gewesen und hätten ohnehin gefällt werden müssen. Das mittlere Bild widerlegt das eindeutig.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender
Annette Klövekorn, MBI-Fraktionsvorsitzende in der BV 1

In der BV 1 am 26. April behaupten die Baumspezialisten Sander, Grüne(!?) Dezernentin, und Pfaff, Förster und Leiter Grün&Wald, die Bäume mussten weg, weil "Zwiesel und auf einer Hügel" mit "fehlender Standsicherheit, begründet im Schrägstand der Bäume, verursacht durch den nicht artgerechten Wuchs". Im Ernst, das gaben sie uns auch schriftlich. Die wenig artgerechten Zwiesel kann man im mittleren Bild deutlich erkennen! Inzwischen wurde auf der Schulhofgrenze eine Garagenwand errichtet, womit der Schulhof inzwischen mehr an einen Gefängnishof erinnert, halt für den regulierten Freigang. Ferner wusste Frau Sander jetzt, anders als noch im Planungsausschuss am 30.3., wie das mit den Parkgebühren aussieht: grundsätzlich muss jeder zahlen, auch wenn er sein Auto zwangsweise vorführen muss. Eine echte "Verbesserung" für die Besucher des Straßenverkehrsamtes im Vergleich zum Steineshoffweg. Außerdem die MBI-Frage, wieviele weitere Innenstadtbäume nach den Platanen am Kaufhofparkhaus, den Schulhofbäumen und den Bäumen Bahnstr. und unabhängig von dem geplanten Baummassaker in den Ostruhranlagen den Baumaßnahmen noch weichen müssen. Antwort: "Im Rahmen der verkehrlichen Neuordnung der westlichen Innenstadt sind noch ingesamt 29 Bäume zu fällen (bzw. wurden in den letzten Tagen gefällt). Von diesen fallen 10 Bäume in den Geltungsbereich der Baumschutzsatzung. Neben einer (!) Platane für den endgültigen Ausbau eines Taxen-Längsparkstreifens in der Leineweberstraße und einer Birke im Bereich Friedrichstraße / Bachstraße sind dies die bestehenden Straßenbäume in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Delle und Schollenstraße sowie die Bäume im Bereich der Haltestelle in der Schollenstraße. Letztere können aufgrund der Bauzeitenplanung noch eine Vegetationsperiode erhalten werden." Das klingt sehr zwieslig (Vergabelung) und nach wenig artgerechter Stadtentwicklung in Zeiten des Klimawandels. "Unsere Städte sind nicht hitzefest " lautete der Titel der WAZ von Mittwoch. In Mülheim müsste man ergänzen: Sie sind bei den Entscheidungsträgern anscheinend auch nicht auf der Höhe der Zeit!

Ruhrbania alias -betonia wirft seine Schatten voraus und die sehen nur nach Verwüstung aus!

 

Mülheim, den 23.10. 2006  

Antrag und Anfrage für den Planungsausschuss am 14. Nov. 2006 TO: Öffentlich

Stellplatzverpflichtung und Parkkonzept neues Bürgeramt Löhstraße und neues „technisches Rathaus“, Hans-Böckler-Platz

Die Stadt hat das Gebäude Löhstraße, ehemals Möbel Nohlen, mit über 1700 qm von privat auf 25 Jahre für das neue Bürgeramt angemietet. Da es sich um die Nutzung des Gebäudes mit sehr hohem Publikumsverkehr handelt, sind Fragen eines zugehörigen Parkkonzeptes und der Stellplatzverpflichtung von großer Bedeutung. Wie die Diskussion um Parkplätze auf dem Schulhof der Grundschule Zunftmeisterstraße sowie dem Spielplatz des zugehörigen Kindergartens zeigt, ist die Problematik vor Anmietung des Gebäudes anscheinend nicht hinreichend gelöst worden.

Im Planungsausschuss am 30.8.05 gab es auf MBI-Anfrage zu dem angrenzenden Denkmal Auerstr. 14 folgende Auskunft: "Anläßlich einer Untersuchung zur Errichtung eines Parkhauses auf dem angrenzenden Grundstück an der Löhstraße hat Amt 66 festgestellt, dass die früher geplante Verbindungsstrasse zwischen Löhstraße und Auerstraße verkehrstechnisch nicht mehr erforderlich ist, jedoch eine Rad- und Fußwegverbindung dringend benötigt wird. Da die Werkstatt neben dem Denkmal unmittelbar an den Weg grenzt und in einem sehr schlechten baulichen Zustand ist, ist der Abbruch des Gebäudes beabsichtigt. Ein entsprechender Auftrag liegt dem Immobilienservice vor. Die Maßnahme ist noch nicht auf dem Genehmigungsweg."

Die Verwaltung möge zur Parkplatzfrage Bürgeramt folgende Fragen beantworten:

  1. Wer muss für ausreichend Parkmöglichkeiten sorgen, der Vermieter oder der Mieter, in diesem Fall die Privaten oder die Stadt (bzw. der Immobilienservice)?
  2. Wieviele Parkplätze für wie viele erwartete Besucher des Bürgeramts wären ungefähr notwendig? Wie sieht das aktuelle Parkkonzept für das Bürgeramt aus?
  3. Was besagt die Stellplatzverordnung zu nicht nachgewiesenen Parkplätzen bei Einrichtungen mit Publikumsverkehr in der Innenstadt? Welche Ersatzzahlung pro nicht nachgewiesenem Parkplatz muss geleistet werden? Trifft die unten stehende Beispielrechnung in etwa zu?
    Wieviel hätte für die fehlenden Parkplätze des neuen Bürgeramts insgesamt gezahlt werden müssen und von wem? Wieviel wurde gezahlt für wie viele Parkplätze? Wenn nichts gezahlt wurde, warum nicht?
  4. Was genau hat die o.g. „Untersuchung zur Errichtung eines Parkhauses“ ergeben? An wie viele Stellplätze war dabei gedacht?  Wieviel hätte es gekostet und wer hätte es bezahlt?
  5. Wie ist der Planungsstand für die o.g. „Rad- und Fußwegverbindung, die dringend benötigt wird“?
  6. Wieso wurden in den bisherigen Überlegungen zum Parkkonzept für das Bürgeramt weder die BV 1 noch der Planungsausschuss beteiligt? Müssen über Fragen der Flächennutzung der Grundstücke oder über die Aufgabe einer geplanten Verbindungsstraße oder über Parkhaus bzw. gänzlich anderweitige Nutzung auf heutigen Leergrundstücken nicht politische Gremien entscheiden?
  7. Wie genau sieht das Parkkonzept für das neue „technische Rathaus“ im ehemaligen SWB-Wohnturm aus? Trifft die Stellplatzverordnung auch für das technische Rathaus zu? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?
    Was hat sich am Parkkonzept geändert, nachdem nun mit dem ServiceCenter Bauen doch eine Stelle mit mehr Publikumsverkehr zusätzlich in das technische Rathaus umziehen soll?                                                                             

Der Planungsausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung

  1. Alternativen eines Parkkonzepts für das neue Bürgeramt vorzustellen - mit und ohne Parkhaus sowie mit und ohne die Parkplätze auf der anderen Seite der Bahnbögen –
    und ggfs.  entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen.
  2. Alternativen für Nutzungsmöglichkeiten der nicht mehr für die ehemals geplante Verbindungsstraße benötigten Grundstücke vorzustellen.

P.S.

Beispielrechnungen nach der Stellplatzverordnung für Löhstr. und HBP 5:

Nach der Stellplatzverordnung müsste für das neue Bürgeramt ein Parkplatz pro 20 bis 30qm Bürofläche angesetzt werden, das wären bei Mittelwert von 25qm ca. 70 Parkplätze. Wenn diese nicht nachgewiesen sind, müsste für Innenstadtlage 3625 Euro/Parkplatz als Ersatzgeld gezahlt werden, macht insgesamt über 250 Tausend Euro als max. Stellplatzabgabe.
Für den SWB-Turm mit wenig Publikumsverkehr müssten für 30 bis 40qm je ein Stellplatz angesetzt werden. Bei ca. 11.500qm Bürofläche und dem Mittelwert von 35qm wären das immer noch über 300 Parkplätze, was bei notwendiger Stellplatzabgabe max. einer Summe von über 1 Mio € entspricht.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

2.11.06: Das neue Bürgeramt, Löhstr. 22-26 ehemals Möbel Nohlen, wurde feierlich eröffnet. Was aber vorher nicht geklärt wurde, ist das zugehörige Parkkonzept für die ca. 300/350 Besucher täglich. Zwischen den Bahnbögen an der Bahnstr. und der Grundschule Zunftmeisterstraße ist ein Leergrundstück, das als Parkplatz benutzt wird. Dieser Parkplatz soll um ca. 300 qm des angrenzenden Schulhofs bzw. Spielfläche des Kindergarten vergrößert werden, um so dem neuen Bürgeramt auf der anderen Seite der Bahnstr. mehr Parkplätze zu ermöglichen. Unabhängig von der Frage, warum die vorgeschriebene Stellplatzverpflichtung nicht vor Anmietung des Gebäudes hinreichend geklärt wurde, kann man kaum glauben, dass es keine andere Möglichkeit geben sollte, als Kindern Schulhof und Spielfläche zu verringern, ganz abgesehen von der vorgesehenen Fällung der Bäume und Sträucher just in der hoch versiegelten Innenstadt. Gerade weil viele Kinder aus sozialen Brennpunkten der Nordstadt die Grundschule Zunftmeisterstr. besuchen, müsste eine Verkleinerung des Schulhofs eigentlich völlig tabu sein! Nach § 51 der Bauordnung NRW (Stellplatzverordnung) müssen Stellplätze oder Garagen bei allen Bauten nachgewiesen werden , wenn Zu- und Abgangsverkehr durch Kfz erfolgt. Ist der Parkplatznachweis nicht möglich, müssen die zur Herstellung Verpflichteten eine Stellplatzabgabe zahlen. In der Öffentlichkeit und in den polit. Gremien wurden für das neue Bürgeramt und das zukünftige "technische Rathaus" im SWB-Turm keine Parkkonzepte vorgestellt. Beide Gebäude sind für 25 Jahre angemietet worden, das eine von Heßeling, Hoffmeister, Mangen & Pogge, das andere vom SWB. Auch wenn die Gebäude von der Stadt angemietet wurden, dürften die Eigentümer eigentlich von der Stellplatzverordnung nicht befreit sein. MBI- Antrag und Anfrage dazu für den Planungsausschuss am 14. Nov. 2006 zu Stellplatzverpflichtung und Parkkonzept für das neue Bürgeramt Löhstraße und das neue „technische Rathaus“, Hans-Böckler-Platz. In der BV 1 am 30. Okt. hatten die MBI den Antrag gestellt, die Umwidmung von Flächen des Schulhofs der Grundschule Zunftmeisterstraße und des dortigen Kindergartens zu Parkplätzen für das neue Bürgeramt abzulehnen und den Immobilienservice aufzufordern, zusammen mit den Vermietern des neuen Bürgeramts unverzüglich ein Parkplatzkonzept ohne die Flächen des Schulhofs vorzulegen und in Angriff zu nehmen. SPD, CDU und FDP stimmten den Antrag nieder. Der MBI-Sprecher L. Reinhard parkte sein Auto während der Eröffnung des Bürgeramts auf dem o.g. Parkplatz Löhstr. und wie das Leben so spielt, wurde sein Auto aufgebrochen, während das Bürgeramt eröffnet wurde, wobei Herr Pogge sich beschwerte, er könne die ganze Kritik am wunderschönen Ruhrbania-Konzept nicht mehr hören und Frau Mühlenfeld beschwor ihr angeblich völlig neues Stadtkonzept, was mit dem neuen Bürgeramt einen hervorragenden 1. Schritt realisiert hätte. Doch man kann das durchaus auch anders sehen, insbesondere im Hinblich auf das finanzielle Desaster der Stadt, ob ein neues technisches Rathaus im leerstehenden SWB-Turm und ein neues Bürgeramt im leerstehenden ex-Möbelhaus wirklich angemietet werden mussten, um Bücherei und Rathausneubau abreißen zu können. Dafür zahlen müssen auch noch unsere Kinder und Enkel, ganz unabhängig davon, ob das neue Ruhrbania-Stadtquartier an der geplanten Uferpromenade jemals kommt oder nicht! Unabhängig davon ist das neue Bürgeramt auf den ersten Blick ganz ordentlich geworden. Es ist hell und wirkt sehr kundenfreundlich.

 

Mülheim, den 11. Oktober 2006

Antrag für die Bezirksvertretung 1 am 30. Oktober 2006

Betr.: Parkplätze Schulhof Zunftmeisterstraße für das neue Bürgeramt Löhstraße

Die BV 1 lehnt die Umwidmung von Flächen des Schulhofs der Grundschule Zunftmeisterstraße und des dortigen Kindergartens zu Parkplätzen für das neue Bürgeramt ab.

Der Immobilienservice wird aufgefordert, zusammen mit den Vermietern des neuen Bürgeramts unverzüglich ein Parkplatzkonzept ohne die Flächen des Schulhofs vorzulegen und in Angriff zu nehmen.

Begründung

Der Schulhof der Grundschule Zunftmeisterstraße ist alles andere als überdimensioniert. Die sehr hohe Zahl von Kindern verschiedener Nationalitäten verdeutlicht den erhöhten Betreuungsbedarf. Die Einrichtung einer OGS (Offene Ganztagsschule) als eine der ersten der Mülheimer Grundschulen war folgerichtig und sinnvoll.

Es steht außerhalb jeder Diskussion, dass die Kinder einen ausreichend großen, möglichst gesunden und kindgerechten Schulhof brauchen und dies umso mehr, je länger sie sich in der Schule aufhalten.

Selbst wenn der Kindergarten auf dem Gelände der Zunftmeisterschule in Zukunft an die Bruchstraße verlagert werden würde, sollte der zugehörige Spielplatz dann das Schulgelände für die Grundschule erweitern.

Weder aus pädagogischen Gründen, noch im Sinne der von allen demokratischen Kräften geforderten und gewollten verstärkten Integrationsanstrengungen kann die Umwidmung von Schulhofflächen zu Parkplätzen hingenommen werden.

Vor Anmietung des Gebäudes Löhstraße für das neue Bürgeramt hätte ein zugehöriges Parkplatzkonzept vorliegen müssen. Die Vermieter von Büro- und Gewerbeflächen mit Publikumsverkehr müssen üblicherweise Parkplätze nachweisen können oder eine Stellplatzabgabe leisten, bevor sie Genehmigungen bekommen. Das scheint im vorliegenden Fall zumindest nicht ausreichend der Fall gewesen zu sein. Wenn das jetzt kurz vor der Eröffnung des Bürgeramts derart nachgeholt werden soll, dass man sich an Schulhofflächen vergreifen möchte, sollte das im übergeordneten Interesse der Kinder nicht zugelassen werden.

Das Gebäude Löhstraße für das neue Bürgeramt ist für 25 Jahre angemietet, so dass das zugehörige Parkplatzkonzept nicht übers Knie gebrochen werden muss. Alternativen zur Umwidmung der Schulhofflächen zu Parkplätzen könnten z.B. die Anmietung von Kontingentplätzen in der Tiefgarage oder der Bau eines Parkhauses oder die Ausweisung von Parkplätzen an der Bahnstraße oder eine Mischung verschiedener Maßnahmen sein. Hier sind Vermieter und der Immobilienservice als Mieter gefragt.

i.A. der MBI-Fraktion: A. Klövekorn, Fraktionssprecher

SPD, CDU und FDP stimmten den Antrag nieder

 

Mülheim, den 21.6.04

Antrag an den Rat der Stadt am 8. Juli 2004
zum Tagesordnungspunkt „Anmietung des Hauses Löhstraße 22 –26 für das Bürgeramt“ 

Der Rat der Stadt möge beschließen, den o.g. Tagesordnungspunkt aufzusplitten, und zwar so, dass die Grundsatzentscheidung über die Anmietung im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird. Zu der Grundsatzentscheidung folgender Beschlussvorschlag: Der Rat möge beschließen:
Die Entscheidung darüber, ob das Gebäude Löhstraße 22-26, ehemals Möbel Nohlen, von der Stadt angemietet werden soll und ggfs. zu welchen Bedingungen, wird verschoben und dem neuen Rat der Stadt nach den Kommunalwahlen im September überlassen.

Begründung

Die grundsätzliche Frage, ob die Stadt das leerstehende Gebäude Löhstraße überhaupt anmieten soll und ob das Bürgeramt dort einziehen soll, ist eine öffentliche Angelegenheit, die viele Bürger auch unmittelbar betreffen wird, nicht nur als Steuerzahler.  Entsprechend muss die Grundsatzentscheidung auch öffentlich behandelt und entschieden werden.

Es wäre eine Entmündigung des Rates, wenn dieser nicht darüber befinden könnte, ob er eine solch offensichtlich öffentliche Angelegenheit zumindest in Teilbereichen öffentlich behandeln will oder nicht.

Wenn der Rat der Stadt, bestehend aus gewählten Vertretern der Bürger, eine öffentliche Angelegenheit mit weitreichenden Folgen vollständig nichtöffentlich berät, entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck von Mauschelei und es entsteht Mißtrauen, da für die Bürger die Entscheidungen des Rates nicht kontrollierbar bzw. nachvollziehbar sind. Dabei hilft es auch wenig, wenn Entscheidung und Einzelheiten später der Presse zu entnehmen sind.

Im vorliegenden Fall ist zudem nicht erkennbar, warum die Entscheidung unbedingt noch vor den Kommunalwahlen gefällt werden müsste, so dass sie sinnvollerweise dem neuen Rat ab Oktober überlassen werden soll.

L. Reinhard: MBI-Vertreter im Hauptausschuss

Der Punkt wurde im Juli öffentlich debattiert und abgelehnt. Er kam erneut mit gleicher Vorlage auf die TO des Rates am 2.12.04, wozu die MBI den gleichen Antrag wie oben stellten, der dieses Mal abgelehnt wurde und später wurde nicht-öffentlich beschlossen. Deshalb:

9.12.04: MBI-Schreiben an RP Büssow als Finanzaufsicht, weil die Stadt Mülheim erneut im Begriff ist, weitere finanzielle Verpflichtungen in Millionenhöhe einzugehen, die im Widerspruch zu den vom RP verfügten Auflagen für den Nothaushalt stehen.

Pleite, pleiterer, Mülheim! „Ruhrstadt statt Ruhrbania!“als (60 KB) - Dez. 04, nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs für 2005

 

2.3.07: Vom Mieter zum Käufer! Die Stadt Velbert kauft einen Teil der Rathaus-Arkaden für über fünf Mio. Euro vorzeitig zurück. Kämmerin: "Das ist eindeutig wirtschaftlicher." Von Velbert lernen, heißt Schluss mit PPP! WAZ-Artikel vom 2. März 07 als (26 KB) und Privatisierungsreport Nr. 3 des Hauptvorstands der GEW –Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft von Feb. 2007. Titel: Unternehmen Schule: Von Billig-Lehrern, Schülerfirmen und Public Private Partnership. Kapitel: Public Private Partnership (PPP) im Schulwesen mit der Überschrift „… in krassem Widerspruch zum Gemeinwohl ...“ auf S. 39 bis 55 des Reports nachzulesen als (75 KB)

Antrag an den Rat der Stadt am 3.6.04 zur Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

Anmietung des Gebäudes Hans-Böckler-Platz 5 als Verwaltungsgebäude,
Vorlage V 04/0446-02

Der Rat möge beschließen,

  1. den TOP 21 der nicht-öffentlichen Sitzung „Anmietung des Gebäudes Hans-Böckler-Platz 5 als Verwaltungsgebäude“ als ordentlichen Tagesordnungspunkt in den öffentlichen Teil der Sitzung zu verlegen. ( wiederum behauptete OB Mühlenfeld - “Basta Daggi” - nach Verwaltungsmeinung handele es sich um schutzwürdige Daten, deshalb ließ sie nicht einmal darüber abstimmen, was einer Entmündigung des Rates und einer absichtlichen Verdummung sowie Ausschaltung der Wähler gleichkommt!)
  2. die Entscheidung darüber, ob der o.g. langfristige Mietvertrag unterschrieben werden soll oder nicht, auf die Zeit nach der Kommunalwahl zu vertagen und der Verantwortung des nächsten Rates der Stadt zu überlassen. ( die FDP stellte den gleichen Antrag, der aber nur von FDP und MBI befürwortet wurde!)

Begründung

Entsprechend der Vorlage V 04/0446-02 soll der Rat der Stadt die Verwaltung ermächtigen, einen langfristigen Mietvertrag für das SWB-Hochhaus HBP 5 abzuschließen unter den in der Vorlage genannten Rahmenbedingungen.

Warum eine solche Grundsatzentscheidung, die die Stadt über lange Zeit bindet und große Veränderungen auch für viele Bürger mit sich bringen würde, nicht-öffentlich gefällt werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Da zudem die SWB zum „Konzern Stadt“ gehört, spricht nichts dagegen, auch über die finanziellen Auswirkungen öffentlich zu verhandeln.

In der Hauptausschusssitzung am 27.5. ließ die Oberbürgermeisterin eine Abstimmung über den ähnlich formulierten MBI-Antrag nicht zu mit der inzwischen häufig gewordenen Begründung, es könnte sich um schutzwürdige Daten handeln.

Da dies in nicht eindeutigen Fällen wie diesem zumindest Auslegungssache ist, bei der jedes Ratsmitglied anders abwägen könnte, darf die Entscheidung darüber, ob öffentlich oder nichtöffentlich, auch nur vom Rat selbst getroffen werden. Die Oberbürgermeisterin hat zwar das Vorschlagsrecht, darf aber den Rat nicht bevormunden, was u. E. durch die bisherigen Vorgehensweise ohne Abstimmung des Rates geschieht und deshalb unerlaubte Willkür darstellen kann.

Wenn nämlich selbst eine derartige grundsätzliche Entscheidung wie die Anmietung des SWB-Blocks auf Jahrzehnte nur nichtöffentlich verhandelt und gefällt werden dürfte, weil es dabei auch um Geld sowie einen Vertragspartner geht, dann könnte man mit der gleichen Argumentation alles nichtöffentlich machen, z.B. auch eine Entscheidung über Um- oder Ausbau des Freibads (zu was auch immer) oder über den Neubau der Feuerwehrwache in Broich. Nicht zufällig sind aber nicht nur diese Grundsatzentscheidungen öffentlich beschlossen worden, denn so ist das in unserer Demokratie auch vorgesehen.

Herr Horn hat als Personaldezernent im Hauptausschuss dargelegt, dass eine Bedarfsprognose bzgl. der längerfristigen Personalentwicklung der Stadt z.Zt. nicht möglich sei. Das sehen wir ähnlich, allerdings kann u.E. die Schlussfolgerung nur sein, dass genau deshalb längerfristige Anmietung von Räumen für Rathaustätigkeiten z.Zt. nicht getätigt werden dürfen, auch aus Gründen der Haushaltsmisere. Zudem deuten alle Zeichen daraufhin, dass der Personalbedarf des Rathauses mittel- bis längerfristig deutlich sinken wird, sowohl wegen schrumpfender und älter werdende Bevölkerung, als auch durch Synergieeffekte aufgrund der absehbaren verstärkte Kooperation der Ruhrstädte, als auch durch die deutlich veränderten Kommunikationsmöglichkeiten im Allgemeinen. Außerdem sei daran erinnert, dass die Finanzaufsichtsbehörde seit vielen Jahren wegen der andauernden Finanzmisere den im Vergleich zu vielen anderen Städten sehr hohen Personalstand der Mülheimer Verwaltung gerügt hat.

Die Auswirkungen all dessen könnte u.a. auch bedeuten, dass verschiedene heute im Stadtgebiet angemietete Gebäude mit unterschiedlichen Laufzeiten genausogut überhaupt nicht mehr benötigt werden, wenn der jeweilige Mietvertrag ausläuft. Auch das wird niemand ausschließen können, dafür sind zur Zeit zu viele Dinge zu sehr im Fluss.

Von daher wäre eine Festlegung auf Jahrzehnte zu diesem Zeitpunkt eine unnötige Hypothek für den neuen Rat der Stadt, der in wenigen Monaten gewählt wird und entsprechende Entscheidungen wird fällen müssen.

L. Reinhard: MBI-Ratsvertreter

 

Mülheim, den 24.05.04

Antrag an den Hauptausschuss am 27.5.04 zur Tagesordnung der öffentlichen Sitzung Anmietung des Gebäudes Hans-Böckler-Platz 5 als Verwaltungsgebäude, Vorlage V 04/0446-01

Der Hauptausschuss möge beschließen, den TOP 14 der nicht-öffentlichen Sitzung „Anmietung des Gebäudes Hans-Böckler-Platz 5 als Verwaltungsgebäude“ als ordentlichen Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung aufzunehmen. ( 3 der 5 Fragen wurden öffentlich “beantwortet”, der Rest per OB-Dekret und ohne Abstimmung nicht-öffentlich, nun muss das ganze im Rat am 3.6. halt erneut behandelt werden!)

Sollte die Verwaltung in ihrer Rechtsauslegung darauf bestehen wollen, dass einzelne in der Vorlage genannte Grundlagen des Mietvertrages der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein sollten, möge der Hauptausschuss beschließen, den gesamten TOP aufzuspalten und in der öffentlichen Sitzung die generelle Begründung des Antrags zu behandeln sowie die Grundsatzentscheidung, ob der Mietvertrag jetzt unterschrieben werden kann bzw. soll, öffentlich zu fällen.

In dem Zusammenhang möchten wir zusätzlich zur Vorlage folgende Fragen stellen, die zweifelsohne im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden können:

  1. Ist die Frage der Sozialbindung des HBP 5 mit allen Folgeeffekten abschließend geklärt und gibt es eine entsprechende Ministergenehmigung für Umwandlung von sozial gefördertem Wohnraum in gewerbliche Nutzung? Wenn ja, mit welchen Auflagen o.ä.? nicht-öffentlich!??
  2. Von welcher zukünftigen Personalentwicklung der Mülheimer Stadtverwaltung (im Vergleich zu heute) für die nächsten 10, 20 Jahre gehen die Planungen aus? Inwieweit sind dabei die folgenden Aspekte berücksichtigt?
    - schrumpfende und älter werdende Bevölkerung
    - absehbare verstärkte Kooperation der Ruhrstädte in Richtung Ruhrstadt
    - über Jahre andauernde Finanzmisere
    - in den letzten Jahren massiv veränderte Kommunikationsmöglichkeiten
    laut Personaldezernent Horn ist keine Aussage möglich, dennoch sei der Bedarf für die Anmietung des SWB-Wohnturms auf jeden Fall gegeben.
  3. Die Diskussion um die Notwendigkeit des Abrisses von schwer vermietbaren Wohnblocks insbesondere im schrumpfenden Ruhrgebiet hat inzwischen die Expertenebenen verlassen und wird auch zwischen Landesregierung, Wohnungsgesellschaften und Kommunen bereits auf konkreteren Ebenen verhandelt. Inwieweit verpasst Mülheim evtl. den „Zug der Zeit“, wenn das schwer vermietbare Wohnhochhaus HBP 5 – also genau der Typ des abzureißenden Wohnblocks - jetzt für viel Geld von der SWB umgebaut und danach für lange Zeit durch städtische Mietzahlungen gesichert wird? Es wäre eine wichtige städtebauliche Aufwertung am Hans-Böckler-Platz, so das Fazit
  4. Kann diese Grundsatzentscheidung nicht warten bis nach den Kommunalwahlen, so dass der neue Rat diese langfristige Entscheidung fällen kann, mit der ja auch leben muss? Ja, wann soll sie denn gefällt werden, fragte Kämmerer Bultmann und CDU-Brands ergänzte: Etwa in 25 Jahren?
  5. Wie ist der Sachstand zur ebenfalls vor Monaten angekündigten Anmietung des Gebäudes Löhstr., ehemals Möbel Nohlen, für Rathauszwecke? nichtöffentlich!???

Begründung

Entsprechend der Vorlage V 04/0446-01 soll der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragen, einen Mietvertrag für das SWB-Hochhaus HBP 5 abzuschließen unter den in der Vorlage genannten Rahmenbedingungen.

Warum eine solche Grundsatzentscheidung, die die Stadt über lange Zeit bindet und große Veränderungen auch für viele Bürger mit sich bringen würde, nicht-öffentlich gefällt werden soll, ist nicht nachvollziehbar.

Da zudem die SWB zum „Konzern Stadt“ gehört, spricht auch nichts dagegen, auch über die finanziellen Auswirkungen öffentlich zu verhandeln.

Die oben aufgeführten grundsätzlicheren Fragestellungen müssen vor einer Entscheidung derartiger finanzieller und längerfristiger Tragweite besprochen und die Antworten gewertet sein. Ein Schnellschuss hilft dabei weder der Stadt, noch der SWB.

L. Reinhard: MBI-Vertreter im Hauptausschuss

 

Antrag an den Hauptausschuss am 12.2. 2004  TO öffentlich

Unterzeichnung von Mietverträgen für neue Räumlichkeiten der Stadtverwaltung

Die Verwaltung möge bei der Aussprache über den folgenden Antrag die geplante Zeitschiene für die Anmietung und Nutzung des ehemaligen Möbel-Nohlen-Hauses sowie des SWB-Turms HBP 5 darlegen und in dem Zusammenhang auch erläutern, was genau mit den real existierenden SWB-Mietern im HBP 5 in welchen Zeiträumen geschehen soll.

Der Hauptausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird angewiesen, die in dem Papier „Räumliche Neuordnung der Verwaltung“ vom 8.1.04 benannten Mietverträge zur Anmietung der Gebäude Löhstr. 20-22 und Hans-Böckler-Platz 5 nicht abzuschließen, ohne dass für die Neuordnung, den Umzug, den Teilabriss des Rathauses und die erforderlichen Umbaumaßnahmen

  1. entsprechende konkrete Ratsbeschlüsse vorliegen
  2. der Regierungspräsident vorher seine ausdrückliche Zustimmung zur Gesamtheit der Maßnahmen incl. aller auftretenden Kosten für Miete, Umzug, Umbau und ggfs. Teilabriss des Rathauses schriftlich gegeben hat
  3. alle Kosten und Folgekosten belastbar aufgeschlüsselt, in den entsprechenden Gremien beraten und in den Haushalt eingestellt worden sind.

Begründung:

Mit der Unterzeichnung der Mietverträge würden kostenintensive Entscheidungen präjudiziert und nicht oder nur schwer rückholbare Fakten geschaffen.

Eine Dringlichkeit zum Abschluss der Mietverträge ist weder durch die Lage am Immobilienmarkt bei tendenziell sinkenden Mietpreisen noch durch sonstige erkennbaren Gründe gegeben. Ratsbeschlüsse zum Medienhaus bzw. Teilabriss des Rathauses liegen bisher nicht in ausreichend konkreter Form vor. Aufgrund der prekären Haushaltssituation ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Regierungspräsidenten eine Ausgabe dieser Größenordnung nicht zu verantworten und haushaltsrechtlich bedenklich.

i.A der MBI: L. Reinhard, MBI-Vertreter im Hauptausschuss

Ergebnis am 12.2.04: Es brauchte nicht mehr abgestimmt zu werden, denn im April sollen Beschlussvorlagen vorgelegt werden, d.h. der MBI-Antrag und die zugehörige Beschwerde beim RP waren erfolgreich! Außerdem wird innerhalb der nächsten 2 Wochen eine Infoveranstaltung für die SWB-Mieter des HBP 5 stattfinden! Auch das war genauso von den MBI gewollt!

 

Während die Punkte im Juni/Juli noch öffentlich behandelt wurden, wurde dies im Dez. verwehrt und auch später beschlossen. 9.12.04: MBI-Schreiben an RP Büssow als Finanzaufsicht, weil die Stadt Mülheim erneut im Begriff ist, weitere finanzielle Verpflichtungen in Millionenhöhe einzugehen, die im Widerspruch zu den vom RP verfügten Auflagen für den Nothaushalt stehen.

  • Pleite, pleiterer, Mülheim! „Ruhrstadt statt Ruhrbania!“als (60 KB) - Dez. 04, nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs für 2005

Mülheim/Ruhr, den 19.11.03

Vorschlag für die Ratssitzung am 04. Dez. 03 TO: Öffentlich

Anmietung von Räumen durch die Stadt außerhalb des Rathauses

Die Verwaltung möge im Zusammenhang mit der Anmietung von Räumen und Gebäuden zu folgende Fragen Stellung beziehen:

  1. Trifft es zu, dass die Verwaltung beabsichtigt, Räume im SWB-Haus Hans-Böckler-Platz anzumieten? Wenn ja,
    - Um wieviele Räume bzw. Etagen handelt es sich?
    - Ab wann soll die Anmietung beginnen und für wie lange?
    - Wie hoch werden voraussichtlich die Mietkosten monatlich bzw. jährlich sein?
    - Welche Abteilungen welcher Ämter sollen voraussichtlich dorthin umziehen?
    - Steht das Vorhaben bereits im Zusammenhang mit
    Ruhrbania-Plänen und  dem angedachten Teilabriss des Rathauses. Antworten hier anklicken
  2. Wie weit sind die Planungen gediehen, das Gebäude am Viktoriaplatz für das angedachte Medienhaus freizumachen?
    – Wohin sollen die Mitarbeiter/innen von Ordnungs- und Rechtsamt umgesetzt werden? Wann?
    -  Im alten Arbeitsamt stehen immer noch viele Räume leer, seitdem das  Arbeitsamt in den Neubau zur Kaiserstr. umgezogen ist. Sollen diese Räume in Rathausnähe von der Stadtverwaltung genutzt werden etwa für Rechts-    und Ordnungsamt? Wenn nein, wäre diese Möglichkeit ggfs. billiger als die z.Zt. von der Verwaltung anvisierte?
    Antworten hier anklicken
  3. Welche Räume/ Gebäude wurden in den letzten 5 Jahren von der Stadt außerhalb des Rathauses angemietet, um unabhängig von Privatisierung ( MEG, M§B, MST ) und Auslagerung von Eigenbetrieben (Abwasser, Grün§Wald, Immobiliensevice , MSS) Teile der Verwaltung dort unterzubringen? Um welche Abteilungen handelte es sich und wie hoch sind die jährlichen Mietkosten? Antworten hier anklicken
  4. Wieviele Stellen sind im Zuge von Gründung von Eigenbetrieben und durch Privatisierung im letzten Jahrzehnt insgesamt von der Stadt an diese Betriebe abgegeben worden, wieviele im einzelnen? Antworten hier anklicken
  5. Welche außerhalb des Rathauses für die Verwaltung angemieteten Räume/Gebäude wurden im Gefolge von Gründung von Eigenbetrieben und Privatisierung aufgegeben und welche Abteilungen sind dadurch in die frei gewordenen Rathausbereiche umgezogen?
  6. Wie sieht der Vergleich der außerhalb des Rathauses von der Stadt angemieteten Räumlichkeiten aus für die Zeit vor den o.g. Ausgliederungen im Vergleich zu heute?

Begründung

Nachdem im letzten Jahrzehnt durch Privatisierung und Gründung von Eigenbetrieben viele ehemalige städtische Mitarbeiter ausgelagert wurden und die Betriebe sich außerhalb des Rathauses ansiedelten, sollte man denken, dass ganze Etagen des Rathauses dadurch leerstünden, da außerdem die ganzen Jahre über wegen der katastrophalen Haushaltslage ein Einstellungsstopp bestand.

Dennoch zogen in den letzten Jahren immer wieder Abteilungen aus dem Rathaus in andere Gebäude wie die Altlastenabteilung des Umweltamtes oder zuletzt die Stadtkanzleien ins Stadtbad und in das ehemalige MEDL-Büro.

Wenn nun auch noch Etagen am Hans-Böckler-Platz angemietet werden sollen, drängt sich die Frage nach dem Vergleich mit der Zeit vor den Ausgliederungen auf.

L. Reinhard, MBI-Ratsvertreter

   

Antworten der Verwaltung zu den Fragen oben

Zu 1.

Es trifft zu, dass die Verwaltung beabsichtigt Räume in dem Gebäude Hans-Böckler-Platz 5 anzumieten. Es handelt sich um alle 20 Etagen mit ca. 19 Büroräumen pro Etage.

Die Anmietung könnte nach einer Renovierung frühestens im Jahr 2005 erfolgen.

Der SWB hat der Stadt einen langfristigen Mietpreis von 6,85 EURO/m²/mtl. (=ca.70.000,00 EURO/mtl.) angeboten. Dies ist günstiger als die meisten zur Zeit fremd angemieteten Büroflächen.

Die Belegung wird zur Zeit unter dem Titel „Technisches Rathaus“ diskutiert.

Das Vorhaben stand bei Beginn der Überlegungen in keinem Zusammenhang mit dem Projekt Ruhrbania, das zu diesem Zeitpunkt noch nicht existierte. Es geht für den SWB um eine langfristige wirtschaftliche Belegung und sinnvolle Nutzung der Hochhäuser und für die Verwaltung um die Auflösung von einer Reihe von Anmietungen zugunsten einer wirtschaftlichen und langfristigen Lösung.

  

Zu 2.

Es gibt Planungen das Gebäude am Viktoriaplatz für das Medienhaus freizuziehen.

Nach vorläufigen Überlegungen sollen Rechtsamt und Ordnungsamt sowie die Grundsicherung in das Rathaus.

Die Räume im alten Arbeitsamt werden weiterhin und künftig vollständig genutzt.

 

Zu 3.

In den letzten fünf Jahren wurde nur das Gebäude an Lahnstraße neu angemietet. Dort sind der Immobilienservice und Grün und Wald untergebracht.

  

Zu 4.

Gründung des Eigenbetriebes „Kulturbetrieb Mülheim an der Ruhr“ zum 01.01.1996

Überführung von 138,50 Stellen, davon
13,50 Beamtenstellen
96,00 Angestelltenstellen
29,00 Arbeiterstellen

Die VHS wurde zum 01.01.1997 in den Eigenbetrieb Kulturbetrieb Mülheim an der Ruhr überführt mit 24,50 Stellen, davon
 7,00 Beamtenstellen
16,50 Angestelltenstellen
1,00 Arbeiterstelle

Zum 01.08.2002 wechselte die Stadthalle vom Kulturbetrieb zur MST mit 15 Stellen.

 

zu 5. und 6. keine Antworten, weil die Fragen angeblich nicht verstanden waren.