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Medl-Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. 2010 durch nichts gerechtfertigt!
Deshalb Widerspruch einlegen! Widerspruchsmuster gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1.2.10 als (33 KB).
10.8.09: Gute Nachricht für Gaskunden:
Als erster Versorger in Deutschland prüft die Berliner GASAG eine Rückzahlung an alle 300 000 Kunden! Und die medl?
10.6.09: Die
medl (51% städtisch, 49% RWE-Rhenag), die unrechtmäßigen Preiserhöhungen und das totale Versagen der Mülheimer Politik
1.4.09: Die medl kündigt 1.) eine Preissenkung von 0,7 Ct/kWh zum 1. Juni an und 2.) legt sie eine geänderte
Preisanpassungsklausel für Sonderverträge vor, die gelten soll, wenn die Kunden dem bis 15.5.09 nicht widersprochen haben.
Aprilscherz oder ein Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln?
8.1.09: ”Preiskampf” (Zitat NRZ) zwischen dem örtlichen Gasversorgungsunternehmen Medl und der Gelsenwassertochter
Gashoch3? Medl senkt zum 1.3. die Preise um 20%, gashoch3 zum 1.4. um 17,8%. Beides zu spät und viel zu wenig! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch und sofort!
20.12.08: HO-HO-HOHER GASPREIS? NICHT BEI DER MEDL ?!?? HA-HA-Halber Gaspreis
, weil Ölpreis nur noch ein Drittel! 20% und erst zum 1. März sind viel zu wenig! 17.12.08: Schlechte Karten für die medl!? Schwarzer Mittwoch für Abzocker
Jan. 07:
Die Medl-Gaspreise sind deutlich überhöht, auch im Landes- und noch mehr im Bundesvergleich! Die MBI fordern
deshalb die medl auf, ihre Preiskalkulation offenzulegen und die Preise wieder abzusenken auf ein Niveau, das der gesetzlich geforderten Billigkeit des § 315 BGB entspricht! MBI-Antrag für den Rat am 22.03.07 zur
Senkung der medl-Gaspreise zum schnellstmöglichen Zeitpunkt
Mai 06: Bürgerinformation zum Thema Gaspreise und medl.
Jetzt ist es schwarz auf weiß vom Landeskartellamt dokumentiert: Medl muss die Preise senken!
Die Initiative "gaspreise-runter-mh" empfiehlt deshalb, Widerspruch gegen die Preiserhöhungen vom 1.11.2004, 1.02.2005, 1.11.2005, 1.2.2006 und 1.11.2006 einzulegen.
28. April 06:
Jetzt hat auch die WAZ es schwarz auf weiß: Medl muss die Preise senken! aus einem aktuellen Schreiben der
Landeskartellbehörde an H. Pietsch von der BI gaspreise-runter-mh zu "Gaspreisstellung der medl":
Feb. 06: Initiative gaspreise-runter-mh mit erster Zwischenerfolg:
Kartellamt ermittelt gegen MEDL-Gaspreiserhöhungen!
Weitere Meldungen und Links zum Thema medl und Gaspreisabzocke
Tabelle aller
Gaspreisänderungen der medl seit Okt. 2004
Muster- und Infobriefe gegen die Gaspreisabzocke
16.10.09: Viele medl-Kunden erhielten Post. Betreff:
„Erdgasliefervertrag - Änderung der Preisanpassungsregelungen“. Ähnlich wie
bereits im April versucht die medl erneut, einseitige Vertragsänderungen durchzuführen, die automatisch zum 1. Dezember in Kraft treten
sollen, wenn der Kunde nicht seinerseits den Vertrag bis zum 31. Oktober kündigt. Unabhängig von der Frage, ob diese Änderungen für
die medl-Kunden von Vor- oder Nachteil sind, ist die Vorgehensweise der medl befremdlich und chaotisch. Widerspruchsvordruck zu den einseitigen medl-Vertragsänderungen als (23 KB)
25.8.09: Der medl-Geschäftsführer verbreitet gezielt Falschmeldungen in der NRZ. Eine unglaubliche Missachtung von Rechtsstaat und Informationspflicht einer halbstaatlichen Abzockerfirma! Juni 09: Gute Nachricht für viele medl-Kunden, die in den letzten Jahren die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlten: Sie können die
einbehaltenen Gelder behalten! Ein Riesenerfolg auch der BI gaspreise-runter-mh! Und die anderen medl-Kunden?
MBI fordern Gleichbehandlung und empfehlen allen medl-Kunden, die Jahresabrechnung zu kürzen! als (60 KB) Musterschreiben für
Rückforderung der Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre als medl-Sondervertragskunde als (23 KB) 19.6.09: Die
Medl-Jahresabrechnungen 2009 sind gekommen. Was tun? Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresrechnung 2009 als (36 KB)
9.6..09: MBI-Antrag im Hauptausschuss, die städtischen Vertreter/innen im medl-Aufsichtsrat zu beauftragen, darauf hin zu wirken, dass
die medl allen Kunden mit Gaslieferungs-Sonderverträgen die Erhöhungsbeträge der letzten 3 Jahre zurück erstattet oder verrechnet.
Doch die Politik wollte sich damit nicht befassen. Blamabel! Die
medl (51% städtisch, 49% RWE-Rhenag), die unrechtmäßigen Preiserhöhungen und das totale Versagen der Mülheimer Politik
. Zum Thema auch von Anfang Juni 09:
Das Grundgesetz und die Mülheimer Realität - 2 Welten? Das FH-Standort-Durcheinander per Mölmscher Demokratur,
der missachtete Bürgerantrag der BI "Beckstadt-/ Ludwigstr .", die medl und die unrechtmäßigen Preiserhöhungen und die Ausgrenzung und Diffamierung der MBI sind nur
4 von vielen möglichen Beispielen alleine aus einer Woche, nachzulesen als (34 KB). Ende Mai 09: Die medl kündigt anscheinend inzwischen alle Sonderverträge und bietet neue an, die aber
bzgl. Preisanpassung wieder unwirksam sein dürften! Hinweise zur Vertragskündigung 30.4.09:
Gerichturteile bestätigten in allen Fällen: Die medl-Preiserhöhungen der letzten Jahre waren bei allen Sondervertragskunden
unzulässig. MBI empfehlen allen medl-Kunden, Geld zurückzufordern und Widerspruch gegen die einseitige Vertragsänderung einzulegen gegen den Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln. Widerspruchsmuster als (25 KB) 1.4.09: Medl-Kunden bekamen heute Post: "Da legt selbst der Osterhase die Ohren an! Zum dritten Mal in Folge senken wir den
Gaspreis!" lautet die fette Überschrift. Die medl kündigt 1.) eine Preissenkung von 0,7 Ct/kWh zum 1. Juni an und 2.) legt sie eine
geänderte Preisanpassungsklausel für Sonderverträge vor, die gelten soll, wenn die Kunden dem bis 15.5.09 nicht widersprochen haben. Aprilscherz oder ein Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln?
Jan. 09: Die Gaspreissenkungen von medl und gashoch3 trotz dramatisch gefallener Ölpreise sind zu spät und zu gering! Senkt bitteschön
alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Musterwiderspruch als (29 KB). Sondervertragskunden der medl, die noch nicht Widerspruch
eingelegt haben, sollten dies schnellstens tun und die unzulässigen Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre zurückfordern. Musterschreiben als (23 KB) 6.12.08: Medl-Werbung: "MEDL-GAS GIBT MÜLHEIM KOHLE"
Wie bitte? Richtiger wäre:
"MEDL-GAS NIMMT MÜLHEIMERN KOHLE FÜR RWE UND STÄDTISCHE VERSCHWENDUNG!"
Deshalb darf die einzig sinnvolle Forderung nur heißen: Runter mit den medl-Gaspreisen sofort, und zwar drastisch mindestens auf den Stand von Jahresbeginn! “Die Gaspreise müssen sofort
um 30 % gesenkt werden!!“ Unterschriftenliste der BI gaspreise-runter-mh als (18 KB) - Dez. 08
25.10.08: Medl und gashoch3 künden geringfügige Gaspreissenkungen an trotz dramatisch gefallener Ölpreise. Diese
Alibi-Preissenkungen aller Versorger sind eine Zumutung! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! 30.9.08:
Billigere Konkurrenz für die medl durch gashoch3?
Überhöhte medl-Preise runter, aber subito! 12.7.08: Weitere 24% medl-Gaspreiserhöhung zum 1. September!
Damit in weniger als 4 Jahren Gaspreis mehr als verdoppelt! Musterwiderspruch als (24 KB) oder (13 KB) 26.12.07: Die Allianz der Abzocker kennt wohl kein Weihnachten: Nach saftigen Gebührenerhöhungen für Müllabfuhr und Straßenreinigung in Mülheim 2008 auch noch 10% Gaspreiserhöhung! Schamlosigkeit am Fest der Liebe?
als (92 KB) 19.12.07: Gericht macht aus der Sammelklage gegen die medl-Gaspreise Einzelklagen.
Wortlaut des Beschlusses
Nov. 07: Medl-Preisrätsel:
Was soll die Plakatserie "medl -einfach näher dran" wem sagen?
März 07: Medl senkt die Gaspreise endlich spürbarer um 0,37 Ct/kWh, doch erst zum 1. Mai. Die Sammelklage zeigt Wirkung!
und der MBI-Antrag für den Rat der Stadt am 22.03.07 zur
Senkung der medl-Gaspreise zum schnellstmöglichen Zeitpunkt war damit erfolgreich, noch bevor er behandelt wurde!
Nov. 2006: Erst die Preise erhöht und dann kündigt die medl Gaspreissenkung an! Ein schöner, weiterer
Zwischenerfolg der BI gaspreise-runter mh!!
Bekanntlich erhöhte der
Mülheimer Gasversorger medl (Mülheimer Energiedienstleistungs GmbH, 51% Stadt, 49% RWE) zum 1.
Feb. 2006 zum vierten Mal in 15 Monaten die Gaspreise, insgesamt bis dahin um 48% seit Okt. 04. Viele Kunden empfanden das als
Abzocke, nicht zuletzt auch, weil die medl ihre eh schon hohen Gewinne z.B. von 2003 in 2004 um sage und schreibe weitere 25%
steigern konnte. Mit der Erhöhung zum 1. Feb. 2008 liegt der Preisanstieh seit 2004 bei 57%! zum Seitenanfang mich anklicken
Medl-Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. 2010 nicht gerechtfertigt! 15.12.09:
Die medl erhöht zum 1. Feb. die Preise um netto 0,34 Cts/kWh, d.h. 8,2%. Während etliche Versorger
zuletzt die Preise senkten, erhöht ein anderer Teil um bis zu 10%, zu denen auch die medl gehört. Solange die
Ölpreisbindung gilt, sind diese Erhöhungen kaum zu rechtfertigen. Im Herbst letzten Jahres brach nämlich der
Ölpreis auf ein Drittel des Juli-Höchstwertes regelrecht ein. Über längere Zeit blieb er auf dem niedrigen
Niveau. Erst ab Frühsommer stieg er wieder leicht an auf etwa die Hälfte. Da der Dollarkurs aber gleichzeitig
deutlich gefallen ist, dürfte der Gaspreis mit der Ölpreisbildung höchstens ca. 40% des seinerzeitigen
Höchstpreises betragen. Der medl-Höchstpreis betrug nach der Erhöhung zum 1.9. im Sept./Okt. 09 netto 6,74
Cents/kWh Arbeitspreis für „behaglich warm“. Danach kamen 3 Preissenkungen, zu wenig und größtenteils
viel zu spät wie die letzte zum 1. Juni, als der Preis endlich deutlicher und auf 4,14 Ct. gesenkt wurde. Ab 1.
Feb. 2010 geht der Arbeitspreis nun wieder auf 4,48 Ct. hoch, d.h. ca. 66% des damaligen Höchstpreises.
Also: der medl-Gaspreis ist deutlich überhöht, die jetzige Erhöhung nicht gerechtfertigt. Der Ölpreis ist heute ungefähr auf dem Niveau aus Herbst 2004, bevor die Gaspreisorgien bundesweit begannen. Der
medl-Arbeitspreis lag damals bei 3,32 Ct/kWh, immer noch 49% des letztjährigen Spitzenwertes von 6,75 Ct.!. Deshalb: Wer weiter medl-Kunde ist und bleibt, sollte Widerspruch einlegen.
Liste aller medl-Gaspreisänderungen seit 2004.
Widerspruchsmuster gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1.2.10 als (33 KB). Allgemeines Musterschreiben des Bund der Energieverbraucher für Widersprüche gegen überhöhte Preise von Strom, Gas oder Fernwärme bei Sondervertragskunden als (28 KB) Nächstes Treffen der BI am 14. April 2010
um 19 Uhr in der Gaststätte “Altes Schilderhaus“, Südstr. 2.
zum Seitenanfang mich anklicken
25.8.09: Der medl-Geschäftsführer verbreitet gezielt Falschmeldungen in der NRZ. Eine unglaubliche Missachtung von Rechtsstaat und Informationspflicht einer halbstaatlichen Abzockerfirma! Berliner GASAG prüft Rückzahlung unrechtmäßiger Gaspreiserhöhungen an alle! Und die medl? 10.8.09: Bild: "Gute Nachricht für Gaskunden: Als erster Versorger in Deutschland prüft die Berliner GASAG eine Rückzahlung an 300 000 Kunden"
Oder im Tagesspiegel vom 8.8.09: "Gasag muss mit Klagewelle rechnen - Der Berliner Gasversorger Gasag prüft derzeit, ob und
wie er mehr als 300.000 Sondervertragskunden Geld zurückerstattet. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshof. Rechtsexperten
und Verbraucherschützer empfehlen eine freiwillige Rückzahlung. Berlin - Der Berliner Gasversorger Gasag muss womöglich mehr als 300
000 Sondervertragskunden Geld zurückzahlen, das er unter Anwendung einer unzulässigen Tarifklausel eingenommen hat. Davon sind
Rechtsexperten und Verbraucherschützer überzeugt, nachdem sie die jetzt veröffentlichte Begründung eines Urteils des
Bundesgerichtshofes (BGH) studiert haben, das vor gut drei Wochen gegen die Gasag erlassen worden war. Anders als in ersten
Einschätzungen direkt nach Verkündung des Urteilsspruches Mitte Juli, gehen die Experten jetzt davon aus, dass der Versorger nicht nur
rund 50 000 Kunden entgegenkommen muss, die zwei Tariferhöhungen im Oktober 2005 und Januar 2006 ausdrücklich nur unter
Vorbehalt gezahlt haben. Mehr als 300 000 Sondervertragskunden könnten einen Anspruch haben – das sind zumeist Privatleute, die
nicht nur mit Gas kochen, sondern auch heizen. Diese haben im Zuge der vom BGH beanstandeten Tariferhöhung durchschnittlich 100
bis 200 Euro mehr an die Gasag gezahlt. Kurt Markert, der elf Jahre die Energieabteilung beim Bundeskartellamt geleitet hat und heute als
Honorarprofessor am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin tätig ist, rät der Gasag, die Kunden „freiwillig und angemessen“ zu entschädigen."
Und in Mülheim? Die MBI fordern weiterhin Gleichbehandlung aller medl-Gaskunden, d.h. Rückzahlung der
unrechtmäßigen Preiserhöhungen an alle! Solange die medl sich weigert und den Rechtstaat missachtet, sollten die Kunden bei der
Jahresabrechnung selbst Kürzungen vornehmen! Muster dazu als (36 KB). Dafür als erstes ggfs. die Einzugsermächtigung
zurückziehen und bereits abgebuchte Gelder aus der Jahresechnung von der Bank zurückbuchen lassen. Mehr in dem MBI-Flugblatt: MBI fordern Gleichbehandlung
und empfehlen allen medl-Kunden, die Jahresabrechnung zu kürzen! als (60 KB)Zum Thema auch von Anfang Juni 09: Das Grundgesetz und die Mülheimer Realität - 2 Welten?
Das FH-Standort-Durcheinander per Mölmscher Demokratur, der missachtete Bürgerantrag der BI "Beckstadt-/ Ludwigstr .", die medl und die unrechtmäßigen Preiserhöhungen und
die Ausgrenzung und Diffamierung der MBI sind nur 4 von vielen möglichen Beispielen alleine aus der letzten Woche, nachzulesen als (34 KB).
Juni 09: Gute Nachricht für viele medl-Kunden, die in den letzten Jahren die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlten: Sie können die
einbehaltenen Gelder behalten! Ein Riesenerfolg auch der BI gaspreise-runter-mh! Und die anderen medl-Kunden?
MBI fordern Gleichbehandlung und empfehlen allen medl-Kunden, die Jahresabrechnung zu kürzen! als (60 KB)
Musterschreiben für Rückforderung der Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre als medl-Sondervertragskunde als (23 KB) Mülheim, 10. Juni 2009 Die medl (51% städtisch, 49% RWE-Rhenag), die unrechtmäßigen Preiserhöhungen und das totale Versagen der Mülheimer Politik Seit Tagen hat die medl die nächste teure Anzeigenserie gestartet "Wir alle sind Mülheim ...!" Sparkassenchef Enaux oder
ein Friseurteam loben jeweils fast halbseitig den Gasversorger, der behauptet, "einfach näher dran" zu sein. An wem oder
was, kann man sich fragen. An den WAZ-Medien sicher, denn die verdienen gut an den dauernden medl-Anzeigenserien
und schweigen beharrlich etwa zur Problematik der unrechtmäßigen Gaspreiserhöhungen für Sondervertragskunden. An vielen Kunden aber ist die medl nicht so nah dran, etwa wenn sie überfällige Preissenkungen wegen dem dramatischen Ölpreisverfall erst zur heizungsfreien Zeit
ab 1. Juni durchführt (s.u.). Regelrecht hinters Licht führt die medl aber ihre Sondervertragskunden.
Die allermeisten medl-Gaskunden haben nämlich Sonderverträge, z.T. noch aus Rhenag-Zeiten. Tausende haben seit Jahren Widersprüche eingelegt gegen die Gaspreiserhöhungsorgien. Viele haben auch gekürzt und
ca. 50 haben geklagt. Alle bekamen vor Gericht die Erhöhungen der letzten 3 Jahre zurück oder durften das Geld behalten, weil die Preisanpassungsklauseln der medl - ausgeurteilt bis zum BGH - unwirksam sind. Erst
wollte die medl das hinterhältig heilen durch eine der Preissenkungsankündigung vom 1. April (s.u.) angefügte
lapidare Vertragsänderung, die gelten würde, wenn man nicht widerspricht. Ein für alle Vertragsverhältnisse grundsätzlich unmöglicher und ungesetzlicher Versuch.Seit kurzem hat die medl begonnen, die Sonderverträge zu kündigen und neue anzubieten
. Allerdings nur bei denen, die Widerspruch gegen den o.g. hinterhältigen Versuch der Vertragsänderung einlegten. Anscheinend sieht die medl bei den
anderen die Verträge als geändert an. Da die medl auch nichts nachvollziehbar erklärt oder begründet hat, wissen viele nicht einmal, worum es geht.
Ist das eigentlich eine einfache oder bereits eine arglistige Täuschung? Doch egal
Sondervertragskunden, die bisher nicht klagten und von der medl das unrechtmäßig gezahlte Geld zurück verlangen, erhalten
seit Monaten keine Antwort, außer wenn sie dies über Anwalt tun. Dann bagatellisiert die medl die Gerichtsurteile und
behauptet, sie brauche nicht zurück zu zahlen. Also müsste jede/r einzeln vor Gericht ziehen trotz zugestandener Unwirksamkeit der vertraglichen Preisanpassungsklausel. Deshalb hatten die MBI im zuständigen Hauptausschuss den Antrag gestellt
, die städtischen Vertreter/innen im medl-Aufsichtsrat zu beauftragen, darauf hin zu wirken, dass die medl allen Kunden mit
Gaslieferungs-Sonderverträgen die Erhöhungsbeträge der letzten 3 Jahre zurück erstattet oder verrechnet.
Der wurde am Dienstag zu später Stunde behandelt, als Presse und Zuschauer nach dem stundenlangen Gerangel um FH-Standorte alle weg waren. Kämmerer Bonan verlas die medl-Stellungnahme. Danach hätte die
medl angeblich vor Gericht meistens gewonnen und dementsprechend gäbe es auch keinen Anspruch auf Rückzahlungen. Die medl-Preiserhöhungen seien alle gerechtfertigt und rechtmäßig gewesen, weil
Preiserhöhungen und Preissenkungen nicht auf die Preisanpassungsklauseln gestützt werden könnten. Ich war
völlig baff ob solcher Logik, besser dreister Unlogik, und bevor ich noch ein Wort sagen konnte, ließ Frau Mühlenfeld abstimmen und die geschlossene Front von SPCDFUGrüne stimmte ganz schnell gegen den
MBI-Antrag. Ein Skandal in mehrfacher Hinsicht.Es ist bereits skandalös genug, dass ein Versorger wie die medl selbst jahrelang seine eigenen Verträge
ignorierte. Es ist aber schlimm, wie die Politik sich mit der Problematik einfach nicht befassen will, obwohl doch
die Stadt Mehrheitseigner der medl ist. Denen reicht ein Unfug, wie Bonan ihn vortrug. Bedenklich aber auch, wie die örtliche Presse sich bisher weigert, das Thema anzufassen. Das ganze offenbart ein höchst bedenkliches Verständnis von Rechtstaat, insbesondere
des grundgesetzlich verankerten Gleichbehandlungsgebots und Verstöße gegen grundlegenden Regeln von Transparenz sowie des Vertragsrechts. Mit teuren Propagandafeldzügen wie "medl-Gas gibt Mülheim Kohle"
, oder jetzt "Wir alle sind Mülheim ..." ist diese bedenkliche Missachtung des Rechtstaats nicht wieder gut zu machen. Das Wegschauen der Politik aber macht die
Demokratie völlig unglaubwürdig. Übrig bleibt der Eindruck, was man bedauerlicherweise ohnehin schon dauernd hört: "Die
wollen alle nur abzocken und sie machen sowieso, was sie wollen." Genauso denken aber auch die geschröpften Untertanen in jeder Bananenrepublik!
Hier in Mitteleuropa aber darf man das noch kritisieren, Widersprüche einlegen und sogar Gaspreise kürzen, ohne dafür eingebuchtet werden zu können! Also ......
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher, P.S.: Anekdote am Rande Die medl bot all denen, die Widerspruch einlegten, Einzelgespräche an mit Terminen inzwischen bis Ende September! Ein
medl-Kunde bat mich, ihn zu begleiten. Als er dies der medl ankündigte, schrieb sie " ... auf die Teilnahme von Lothar
Reinhard zu verzichten, weil dieser Fraktionsvorsitzender einer politischen Ratsfraktion ist und wir vermeiden wollen, dass hier eine politische Einflussnahme stattfindet."
Als der Kunde dies nicht einsehen wollte, wurde der Gesprächstermin kurzfristig abgesagt.
Da die Stadt sich bei Winterdienst-, Müll- oder Abwassergebühren genauso wie ihre Tochter medl verhalten hat (nur die Kläger erhielten unrechtmäßig kassiertes Geld zurück!)
, kann von "Pflege der Rechtsstaatlichkeit" in Mülheim nicht die Rede sein, im Gegenteil: Das Rechtsgefühl der Bürger wird wissentlich verletzt, zusätzlich werden sie verhohnepipelt oder hinters
Licht geführt. Und wer wie die MBI versucht, die Bürger zu informieren und zu helfen, dass sie sich gegen Unrecht wehren,
der begeht "politische Einflussnahme" und ist unerwünscht. Dabei wäre es gerade angebracht, dass mehr gewählte
Volksvertreter in städt. oder halbstädtischen Gesellschaften die Rechte der Bürger vertreten.
Nächstes Treffen der Initiative am 14. April um 19 Uhr, "Altes Schilderhaus", Südstr.. zum Seitenanfang mich anklicken 27.5.09: MBI-Antrag an den Hauptausschuss am 9.6.09, die städtischen Vertreter/innen im medl-Aufsichtsrat zu beauftragen, darauf hin zu wirken,
dass die medl allen Kunden mit Gaslieferungs-Sonderverträgen die Erhöhungsbeträge der letzten 3 Jahre zurück erstattet oder verrechnet. Ende Mai 09: Die medl kündigt anscheinend inzwischen alle Sonderverträge und bietet neue an, die aber
bzgl. Preisanpassung wieder unwirksam sein dürften! Hinweise zur Vertragskündigung 30.4.09:
Gerichturteile bestätigten in allen Fällen: Die medl-Preiserhöhungen der letzten Jahre waren bei allen Sondervertragskunden
unzulässig. MBI empfehlen allen medl-Kunden, Geld zurückzufordern und Widerspruch gegen die einseitige Vertragsänderung einzulegen gegen den Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln.
Widerspruchsmuster als (25 KB)
Aprilscherz oder ein Versuch, Sondervertragskunden zu übertölpeln? 1.April 09: Medl-Kunden bekamen heute Post:
"Da legt selbst der Osterhase die Ohren an! Zum dritten Mal in Folge senken wir den Gaspreis!" lautet die fette Überschrift. Die medl kündigt 1.) eine Preissenkung von 0,7 Ct/kWh
zum 1. Juni an und 2.) legt sie eine geänderte Preisanpassungsklausel für Sonderverträge vor, die gelten soll, wenn die Kunden dem bis 15.5.09 nicht widersprochen haben.
zu 1.) Die Ölpreise sind im letzten Herbst um über 60% gefallen und seither auf dem niedrigen Niveau. Auch mit der 3.
Preissenkung seit 1.Nov. hat die medl die Preise erst um insgesamt 38,6% ab Juni gesenkt, also gemäß der Ölpreisbindung
deutlich zu wenig und das auch noch nach Ende der Heizperiode. Das ist weiter Abzockerei! Mehr weiter unten
zu 2.) Mit Schreiben zu den Osterferien und als Beilage zur Verkündung der "frohen Osterbotschaft" versucht die medl, durch die Hintertür die bestehenden Sonderverträge zu ändern.
Bekanntlich haben die meisten medl-Kunden Sonderverträge mit gerichtlich festgestellten unwirksamen Preisanpassungsklauseln (erste endgültige Urteile am 29. April). Die medl wird allen Klägern Geld
zurückzahlen oder auf einbehaltenes verzichten müssen. Das erfährt der Kunde aber nicht, sondern nur: "Um unsere Verträge zu vereinheitlichen und an die gültige Rechtslage anzupassen, ä
ndert sich die in ihrem Vertrag enthaltene Vorschrift über Preisänderungen. Dies hat für Sie keinerlei Nachteile - im Gegenteil."
Das ist zum einen nachweislich falsch, weil die medl sich einen Freibrief für Preiserhöhungen in die Verträge hinein mogeln ("medl hat das Recht, .... Preise einseitig .... anzupassen")
möchte und zum zweiten die vertragswidrig in den letzten Jahren durchgeführten Gaspreiserhöhungsorgien per lapidarer Vertragsänderung heilen und legitimieren möchte. Die Art und Weise der Vertragsänderung erfüllt eher den Tatbestand der Irreführung bis zum Versuch der
arglistigen Täuschung. In der Hoffnung, dass ein Großteil die Seite 3 ohnehin nicht mehr genauer liest nach den
ganzen Tabellen zur Gaspreissenkung usw., werden so die Verträge in dem entscheidenden Punkt zum Nachteil der Kunden geändert.
Wer die S. 3 trotzdem liest, sich aber mit der Materie nicht intensiv beschäftigt hat und auch nicht seinen gültigen Sondervertrag von z.T. vor vielen Jahren hervorholt und vergleicht, der kommt bei der o.g.
medl-Formulierung nicht auf die Idee, dass der Punkt brisant ist. Kurzum: Die medl versucht, die Sondervertragskunden, und das sind die meisten, zu übertölpeln!
Widerspruchsvordruck gegen den hinterhältigen Versuch als (25 KB) 8.1.09:
Der ”Preiskampf” (Zitat NRZ) zwischen dem örtlichen Gasversorgungsunternehmen Medl und der Gelsenwassertochter
Gashoch3 geht in die nächste Runde. „Wir werden unseren Gaspreis zum 1. April um weitere 17,8 Prozent absenken”, erklärte
gestern der Pressesprecher von Gelsenwasser, Felix A. Wirtz, auf Anfrage der NRZ. Der so genannte Arbeitspreis betrage dann
brutto 5,69 Cent. Die medl wird die Preise zum 1. März um 20% senken, also auf brutto 5,76 Cent. Die Ölpreise sind aber um zwei
Drittel gefallen und beide müssten auf ca. 4 Cent senken! Super, wie der Markt wieder alles regelt. Allerdings nicht für den
Verbraucher, denn der ist nur noch mit dauerndem Preisvergleich beschäftigt, hat aber keine Chance auf einen fairen Preis. Beide
senken erst zu Ende der Heizperiode und viel zu wenig. Gas für Heizung ist aber kein Flachbildschirm, bei dem die Verkaufsfirmen
ihre Konkurrenzspielchen ruhig machen können, denn man braucht ja nicht unbedingt einen! Dass Zeitungen diese überflüssige
Konkurrenz gut finden, weil die Konkurrenten sich über Annoncen ihre Propagandaschlachten liefern, ist verständlich, aber in einem
Bereich der Daseinsvorsorge fehl am Platze! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch und sofort! Mülheim, den 20.12.08
"HO-HO-HOHER Gaspreis? NICHT BEI DER MEDL" verkünden heute halbseitige Annoncen in WAZ, NRZ und Mülheimer Woche als medl-Weihnachtsgeschenk ("unsere Bescherung") zum 1. März. HA-HA-Halber Gaspreis, weil Ölpreis nur noch ein Drittel!
Das wäre angebracht, und zwar ab 1. Jan., dann wäre es auch eine richtige "Bescherung"
Am Donnerstag in der Ratsitzung wollte die medl-Aufsichtsratsvorsitzende Mühlenfeld auf MBI-Nachfrage nichts Genaueres zur
annoncierten medl-Gaspreissenkung sagen können. Heute als große Anzeige in allen Zeitungen: 20% weniger ab 1. März. Die NRZ
deutet das als Ergebnis des "Konkurrenzkampfes", also das altbekannte Märchen, dass der Markt alles alleine regele und zum Vorteil des Verbrauchers. Doch
- Die Preissenkung erst gegen Ende der Heizperiode ist reine Abzockerei! Die Dramatik des gesunkenen Ölpreises auf unter
ein Drittel ist derart außergewöhnlich, dass der Gaspreis viel schneller als gewöhnlich mit ca. 6 Monaten danach (sog.
"backlog") folgen muss! Außerdem begannen die Ölpreise ihren Sinkflug im Juli, so dass im Jan., spätestens aber Feb. selbst dieser backlog vorbei wäre!
- Schaut man sich die medl-Preise genauer an, sind auch die "satten" 20% immer noch Abzocke!
Im Jan. 2008 z.B. betrug der Arbeitspreis für den Standardtarif "behaglich warm" brutto 5,49 Cts/kWh, nach 3 Erhöhungen 2008 um
insgesamt 46% lag er ab Sept. bei 8,02 Cts. Nach der Alibi-Senkung ab 1.12. beträgt er 7,43 Cts. und bei 20%-Senkung zum 1. März immer
noch 5,94 Cts/kWh, also weiterhin 55 Cents (10%) mehr als zu Jahresbeginn 2008! Der Ölpreis ist aber seit Monaten dramatisch gefallen und seit längerem auf ca. einem Drittel des Juli-Preises und damit niedriger als
selbst Okt. 2004, als die Preiserhöhungsorgien begannen! Damals lag der medl-Arbeitspreis bei brutto 3,85 Cts, d.h. selbst nach der
Märzsenkung 2009 liegt der medl-Gaspreis um 54% höher als Okt. 2004, obwohl die Ölpreise niedriger sind. Im März ist auch der o.g.
backlog längst verstrichen. Das galt immer bei den Preiserhöhungen, nun bei der Senkung anscheinend nicht! Selbst wenn man die
Dollar-Euro-Wechselkursgewinne und die Mehrwertsteuererhöhung abzieht bzw. dazu addiert, müsste die medl nach der bisher immer
angegebenen Begründung der Ölpreisbindung ihre Preise ungefähr auf den Stand von Okt. 2004 senken, also auf höchstens 4 Cents/kWh brutto, was 46% Preissenkung bedeuten würde! Eine Preissenkung um nur 20% ist also genauso Abzocke wie der Beginn zum Ende der Heizperiode.
Im Übrigen entstand der Druck auf die Gasversorger zur Preissenkung nicht durch die alberne "Konkurrenz" und ihre kostentreibenden Anzeigenkampagnen, sondern einzig durch das Bundeskartellamt!
Ohne das würden medl, gashoch3 und NUON
sich mit dummen Werbegags gegenseitig um ein paar Cents unterbieten, mehr nicht! Mülheim, den 17.12.08:
Schlechte Karten für die medl!? Schwarzer Mittwoch für Abzocker? Der Mülheimer Gasversorger medl (51% Stadt, 49% RWE-Rhenag) versucht seit Tagen, über teure Anzeigenserien in WAZ und NRZ
seine völlig überhöhen Preise zu rechtfertigen! Anstatt viel Geld für solch
nutzlose Anzeigenserien zu verplempern, sollte die medl gefälligst die Gaspreise drastisch senken, nachdem der Ölpreis auf ein Drittel gefallen ist! Unterschriftenliste der BI gaspreise-runter-mh dazu als (18 KB).
Heute u.a.folgende 4 medl-Anzeigen in WAZ+NRZ: "Sie schätzen persönlichen Service .... und Sie wollen Gas in
Holland kaufen?" und "Medl hat im Dezember vor allen anderen den Gaspreis gesenkt ... und Sie wollen Gas in Hamburg kaufen?" und
"Du suchst einen Azubi-Platz in Deiner Stadt ... und Deine Eltern wollen Ihr Gas in Holland kaufen?" Die 4. medelei als Bild:
Oha, die Unterschriftenaktion zeigt Wirkung, wenn auch nicht genug! Die gaspreise müssen jetzt gesenkt werden, damit sie spätestens zum 1. Feb. gelten, und zwar nicht
irgendwie "dicke", sondern mindestens um 30%! Zusätzlich informierte Frau RA Holling, dass es heute auch ein weiteres Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) -
VIII ZR 274/06 - gab, das auch die medl direkt betrifft: Die Passage in Gasversorgungs-Sonderverträgen: "Der
vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt" ist vom BGH im Falle
Euskirchen endgültig als unwirksame Preisanpassungsklausel ausgeurteilt worden! Genau das trifft für die
meisten der Mülheimer Kläger gegen die medl zu. Damit wird die medl auch nicht in Revision gehen können, wenn sie in den kommenden Monaten einen nach dem anderen Prozess verlieren muss! Sie wird den Klägern
die letzten Preiserhöhungen zurückzahlen müssen (bis zu 3 Jahre wegen Fristen). Mehr zur
ex-medl-Sammelklage
Jan. 09: Die Gaspreissenkungen von medl und gashoch3 trotz dramatisch gefallener Ölpreise sind zu spät und zu gering!
Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Musterwiderspruch als (29 KB).
Sondervertragskunden der medl, die noch nicht Widerspruch eingelegt haben, sollten dies schnellstens tun und die unzulässigen Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre zurückfordern. Musterschreiben als (23 KB)
18.2.09: Gerichtstermin der ersten Kläger aus der zerstückelten Sammelklage gegen die medl-Gaspreise
. Die Verhandlung um 10 Uhr in Raum R 275 beim Landgericht Düsseldorf ist öffentlich. Obwohl die medl spätestens
nach dem BGH-Urteil vom 17.12.08 weiß, dass sie nur verlieren kann, hat sie jegliches Vergleichsangebot abgelehnt, wohl um Zeit zu schinden! 1.4.09: Medl-Kunden bekamen heute Post:
"Da legt selbst der Osterhase die Ohren an! Zum dritten Mal in Folge senken wir den Gaspreis!"
lautet die fette Überschrift. Die medl kündigt 1.) eine Preissenkung von 0,7 Ct/kWh zum 1. Juni an und 2.) legt sie eine geänderte Preisanpassungsklausel für Sonderverträge vor, die gelten soll,
wenn die Kunden dem bis 15.5.09 nicht widersprochen haben. Aprilscherz oder ein Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln? Widerspruchsvordruck gegen den hinterhältigen Versuch als (25 KB)
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Mülheim, Januar 2007
Die Medl-Gaspreise sind deutlich überhöht, auch im Landes- und noch mehr im Bundesvergleich!
Die MBI fordern deshalb die medl auf, ihre Preiskalkulation offenzulegen und die Preise wieder abzusenken auf ein Niveau, das der gesetzlich geforderten Billigkeit des § 315 BGB entspricht! Im Preisvergleich der Gasversorger, den das Bundeskartellamt für einen Jahresverbrauch von 20.000 kW/h durchgeführt hat, liegen
die NRW-Versorger bei den teuersten. Von den 133 NRW-Versorgern liegt die Mülheimer medl im Mittelfeld auf Platz 66 mit 1150,12 Euro Jahreskosten für 20.000 kWh. Zu bedenken sind allerdings 3 Dinge:
- Die Preisvergleiche beziehen sich auf die Oktoberpreise, die medl hat aber zum 1. Nov. wieder erhöht.
- Die letzten 15 der NRW-Versorger (von Platz 118 bis 133) hatten überhaupt keine Angaben gemacht
- Das preisliche Mittel der NRW-Versorger liegt bei 1092 ¥, die medl lag im Okt. also noch um 58 ¥ darüber. In Wülfrath, wo
mit 979,36 ¥ die günstigsten NRW-Gaspreise waren, war 161 ¥ billiger als medl bzw. ca. 17%, während Remscheid als
ungünstigster NRW-Versorger mit 1207,20 ¥ nur 57 ¥ teurer war als die medl, d.h. nur ca. 5%.
Kurzum: Unsere medl liegt im NRW-Vergleich nur numerisch im Mittelfeld, preislich aber gehörte sie bereits im Oktober zu den
teureren. Mit der November-Gaspreiserhöhung dürfte sich das noch verschlechtert haben. Gäbe es Wettbewerb und die
Wahlmöglichkeit, so wären für den Mülheimer Gaskunden Ratinger Preise die nächstgelegen günstigeren direkt an der Stadtgrenze.
Dort kosteten die 20.000 kWh p.a. im Okt. letzten Jahres nur 996,49 ¥, also satte 153,63 ¥ weniger als bei medl bzw. ca. 15% günstiger.
Seit vielen Monaten dauert bereits der Preisverfall beim Öl, an den der Gaspreis mit einer drei- bis sechsmonatigen Verzögerung
gekoppelt ist. Dennoch hatte die Medl zum 1. November den Arbeitspreis um netto 0,35 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Der
Grundpreis blieb unverändert. Zum 1. Februar erfolgt nun eine leichte Senkung um 0,17 Cent pro kWh, die aber von der
Mehrwertsteuererhöhung fast vollständig "aufgefressen" wird. Eon-Westfalen z.B. senkt seine Preise um mehr als das Doppelte!
Wahrscheinlich hätte die medl überhaupt keine Senkung durchgeführt, stünde nicht eine Sammelklage Mülheimer Gaskunden ins Haus.
Die Landeskartellbehörde hatte die medl auch bereits im vergangenen März wegen überhöhter Preise im Landesvergleich als
„preisauffällig" bewertet. Die daraufhin durchgeführte „Preissenkung" von 0,1 Cent/kWh für die verbrauchsarmen Monate ab 1. Juli 2006 war pure Alibi-Augenwischerei. Zusammengefasst kann man sagen: Die Gaspreise unserer medl sind nach 55% Erhöhung in 2 Jahren deutlich viel zu hoch, selbst im
NRW-Landesvergleich, wo bekanntlich die Gaspreise mit am teuersten in ganz Deutschland sind. Die Preiserhöhung zum 1. Nov. war durch nichts zu rechtfertigen und der Preisnachlass zum 1. Februar fällt viel zu
niedrig aus.
Die MBI fordern deshalb die medl auf, ihre Preiskalkulation offenzulegen und die Preise wieder abzusenken auf ein Niveau, das der gesetzlich geforderten Billigkeit des § 315 BGB entspricht. Alles andere ist
gesetzeswidrige Abzockerei, die bundes- und EU-weit nicht zufällig deutlich in die Kritik geraten ist. Den
Verbrauchern raten die MBI, ihre Abschläge und Jahresrechnungen der medl solange zu kürzen, bis die medl die ungerechtfertigten Erhöhungen wieder ernsthaft zurücknimmt! Die
Sammelklage gegen die Medl-Gaspreise wurde im Feb. 07 bei Gericht eingereicht!
Die BI gaspreise-runter-mh empfiehlt unabhängig davon weiterhin allen medl-Kunden Widerspruch gegen die Gaspreise einzulegen und Kürzungen vorzunehmen! Musterwiderspruch zu der Alibi-Gaspreissenkung der medl zum 1.2.07 als (25 KB)
Musterschreiben an die medl zum medl-Drohbrief von Juli 07 als (25 KB) Widerspruchsvordruck zur medl-Gaspreiserhöhung 1.9.08 als (24 KB) oder als (14 KB)
zum Seitenanfang mich anklicken dpa-Meldung, 24.05.2006 (11:39)
Bremen - Der Bremer Energieversorger swb hat am Mittwoch den Rechtsstreit um Gaspreiserhöhungen vor dem Landgericht verloren. Das Gericht erklärte vier Preiserhöhungen seit Oktober 2004 für unwirksam.
Die Klauseln in den Verträgen von 58 Klägern seien für die Kunden nicht durchschaubar und nicht präzise genug, hieß es zur
Begründung in dem Zivilverfahren. Die Verbraucherzentrale in der Hansestadt misst dem Urteil bundesweite Bedeutung zu. Der
überwiegende Teil aller Energieversorger in Deutschland benutze solche Preisanhebungsklauseln, sagte eine Sprecherin.
Nach Angaben der Verbraucherschützer geht es bei den Preiserhöhungen der swb bei gut 100 000 Kunden um ein Volumen von 50
Millionen Euro. Eine Sprecherin des Energieversorgers wollte diese Summe weder bestätigen noch dementieren. Die swb will gegen
das Urteil Berufung einlegen, da es nicht nur Auswirkung auf die 58 erfolgreichen Kläger, sondern auch auf andere Kunden hätte.
Das Bremer Urteil sollte auch in Mülheim Anlass geben, neu zu überlegen, ob man nicht doch Sammelklage gegen die medl erhebt. Hinzu
kommt ja noch, dass auch das Landeskartellamt die Mülheimer Gaspreise als überhöht ansieht, wie deutlich im WDR-Fernsehen letzte Woche geäußert incl. des peinlichen Interviews mir medl-Chef Bachmann. Mitte Mai 2006
Bürgerinformation zum Thema Gaspreise und medl Jetzt ist es schwarz auf weiß vom Landeskartellamt dokumentiert: Medl muss die Preise senken! Die Initiative "gaspreise-runter-mh" empfiehlt deshalb, Widerspruch gegen die
Preiserhöhungen vom 1.11.2004, 1.02.2005, 1.11.2005, 1.2.2006 und 1.11.2006 einzulegen. Die medl hat die Berechtigung zu den einseitigen Preisanpassungen bisher nicht nachgewiesen, denn nach § 315 BGB
unterliegen Gaspreise dem Gebot der Billigkeit. Deshalb sind die durchgeführten Gaspreiserhöhungen solange als unbillig
gemäß § 315 BGB anzusehen. Dieses dürfte der Medl sehr schwer fallen! Das Landeskartellamt hat eine Tarifneugestaltung verlangt.
Was tun, wenn Sie im Sommer die Jahresendabrechnung bekommen??? Begleichen Sie die Rechnungen gemäß den Gaspreisen vor dem 01.11.2005 und verlangen sie den Nachweis
der Billigkeit gemäß §315 BGB. Sie wissen die Berechnungsgrundlagen nicht? Fragen Sie uns einfach!!! Neue medl Angebote?
Wenn Sie neue Vertragsangebote von der medl erhalten, prüfen sie die Bedingungen sehr genau!!!!!!!!!! Sie wissen nicht worauf Sie achten müssen? Kommen Sie einfach zu unseren regelmäßigen Bürgerversammlungen!
Unsere lokale Presse Die lokale Presse berichtet nicht objektiv. Es wird nur die Position der medl wiedergegeben. Warum werden
Mülheimer Kunden, die sich informiert haben, von der lokalen Presse diffamiert? Ein Beispiel: 22 .04.2006
„
Die Wahrheit nicht zurechtgebogen“, in der WAZ. Tatsache ist, dass die Redaktion der WAZ sich die Wahrheit zurechtbiegt. (Beweis: Schreiben Kartellamt) 19.04.06: Kartellamt: kein Verfahren gegen medl inkl. Kommentar in der WAZ. Tja ... Wenn Sie Details wissen möchten, kommen Sie einfach zu unserer nächsten Bürgerversammlung am 14.4. 2010 um 19:00 im Alten Schilderhaus an der Südstraße
zum Seitenanfang mich anklickenMülheim, den 28. April 2006 Jetzt hat auch die WAZ es schwarz auf weiß: Medl muss die Preise senken!
aus einem aktuellen Schreiben der Landeskartellbehörde an H. Pietsch von der BI gaspreise-runter-mh zu "Gaspreisstellung der medl":
"... Zu den Gaspreisabfragen 01.11. 2005 und 01.02. 2006 lagen die Preise der medl über dem Landesdurchschnitt und
waren daher preisauffällig. ..... Die Landeskartellbehörde sieht unter Berücksichtigung der vereinbarten Senkung der
Gaspreise im Preisgebaren keine mißbräuliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.. das neue Preissystem zum 1. Juli......." Der ganze Brief der Kartellbehörde ist als nachzulesen
als (64,3 KB).
Also: Zum 1. Juli muss die medl ein neues Preissystem vorlegen, das eine Preissenkung beinhaltet. Das
Kartellamt untersucht im Übrigen nicht die "Billigkeit des Gaspreises gemäß § 315 BGB", ob die Preise als
solche angemessen sind, sondern nur ob sie sich im Vergleich zu anderen Gasanbietern im Rahmen bewegen! Doch bereits
dabei erwiesen sich die Mülheimer Gaspreise als zu hoch! Man kann also nur jedem Mülheimer
Gaskunden empfehlen, zumindest die letzte Erhöhung nicht zu zahlen, weder beim monatlichen Abschlag, noch
bei der Jahresabrechnung, die erfahrungsgemäß Ende Juni/Anfang Juli kommt. Aber nicht vergessen, sich auf § 315 zu berufen. Soll die medl doch klagen! 29.6.06: SUPER MEDL auf KLEIN FLÄMMCHEN!
Gaspreissenkung zum 1. Juli um 0,1 Cents, weniger geht nicht! Die Landeskartellbehörde hat seit längerem eine Preissenkung gefordert, nachdem die Mülheimer Gaspreise auch im Landesvergleich in die Spitzengruppe hochgeschnellt waren mit
den Erhöhungen zum 1.11.05 um 0,6 Cts/Kwh und zum 1.2.06 um weitere 0,38 Cts/Kwh erhöht. Netto hat die medl also seit letztem Nov. um 0,98 Cts/Kwh erhöht, das bedeutet brutto um 1,14 Cts/ Kwh. 10% dieser
Erhöhung hat sie jetzt für die heizungsfreie Zeit zurückgenommen. Ob diese Farce und Augenwischerei der Kartellbehörde reicht, wird sich zeigen. Den Mülheimer Gaskunden kann man nur raten, weiter Widerspruch einzulegen
, bestenfalls die Preise bis Okt. 05 zu akzeptieren und Jahresrechnung wie Abschläge entsprechend
zu kürzen, denn auch für diese minimalistische Preissenkung hat die medl ihre Kalkulation und die Gründe für
die Preisanpassung wieder nicht offengelegt, so dass der Nachweis der Billigkeit der medl-Gaspreise gemäß & 315 BGB nicht erbracht ist! MEDL-Geschäftsführer Bachmann bezeichnete in der Aktuellen Stunde (WDR) am 17. Mai Preissenkungen,
wie die Kartellbehörde sie fordert, als bloße Augenwischerei! Die Initiative "gaspreise-runter-mh" dagegen
empfiehlt, Widerspruch auch nachträglich gegen die Preiserhöhungen vom 1.11.2004/ 1.2.2005/ 1.11.2005 und vom 1.2.2006 einzulegen (siehe Aktuelle Bürgerinformation der BI weiter unten). Fristen gibt es im Fall der Gaspreiserhöhungen keine, d.h. man kann auch jetzt noch nachträglich der
Nov.-Erhöhung, erst recht der Feb-Erhöhung widersprechen. Verbindlich abgerechnet wird erst bei der Jahresabrechnung. Mustervordrucke unter
Muster- und Infobriefe zu Gaspreiserhöhungen und Widersprüche dagegen Gerichte in Düsseldorf, Bremen, Karlsruhe, Hamburg ... entscheiden für Verbraucherrechte bei Gasexpreisexplosion. Bundesweit
wehren sich immer mehr Gaskunden gegen drastische Preiserhöhungen. In Mülheim ist es bisher anders: Viele Mülheimer zahlen die Gaspreiserhöhung nicht mehr, aber weder die medl klagt gegen Kunden,
noch verklagen medl-Kunden den Versorger. Und die Landeskartellbehörde NRW ermittelte sehr wohl gegen medl, egal was die WAZ berichtet! Brief an die medl zur Ankündigung einer Kundensammelklage:
"Wir, die unterzeichnenden bis jetzt 64 medl-Kunden möchten die bestehende Unsicherheit durch eine eigene Klage beseitigen. Deshalb fragen wir Sie vorab, ob Sie eine Musterklage akzeptieren
würden?" nachzulesen als (30 KB)
Musterschreiben an die medl in Reaktion auf den medl-Drohbrief als (25 KB) - Juli 07. Auf den ähnlichen Drohbrief Juli 2008 braucht niemand zu reagieren
, denn der Brief ist bedeutungslos! zum Seitenanfang
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Initiative mit erster Zwischenerfolg:
Kartellamt ermittelt gegen MEDL-Gaspreiserhöhungen!
NRZ vom 15. Feb. 2006 im Wirtschaftsteil: Überschrift: Zwölf Versorger in NRW im Visier
".... .......... Das Landeskartellamt NRW hat gegen 12 Gasversorger Vorermittlungen wegen des Verdachtes überhöhter
Gaspreise eingeleitet. Das sagte der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums, Andreas Kersting, gestern der NRZ.
Betroffen seien die Gasversorger in Düren, Duisburg, Krefeld, Mülheim, Mönchengladbach, Neuss, Schwalmtal, Schwerte,
Stolberg, Velbert, Viersen und Wuppertal, sagte Kersting. NRW habe bereits zu Anfang dieses Monats turnusgemäß eine neue Preisabfrage bei allen 141 Gasversorgern in NRW gestartet."
Schau mal an: Noch in der von den MBI durchgesetzten Sondersitzung des Mülheimer Hauptausschusses am 26. Jan. zur nächsten Gaspreiserhöhung der medl behauptete Geschäftsführer Bachmann, die medl gehöre zu
den günstigsten Gasversorgern in NRW. Auf die Frage, ob die medl für die erneute Erhöhung zum 1. Feb. bereits die Stellungnahme bzw. Genehmigung
der Landeskartellbehörde beim NRW-Wirtschaftsministerium beantragt habe und wenn ja, mit welchem Ergebnis, antwortete am 26. Jan. der 2. Geschäftsführer Graab, das sei nicht notwendig.
Die Frage, wie hoch der Überschuss der medl für das Jahr 2005 sein wird auch im Vergleich zu den Vorjahren
und welcher Anteil davon vom Gasgeschäft herrührt, wurde nicht beantwortet, genauso wenig die Frage danach,
wieviele Kunden denn inzwischen Widerspruch eilegten und wieviele die Zahlung der enormen Preisanstiege boykottieren.
Der gesamte MBI-Fragenkatalog ist über diesen Link nachzulesen. Was also ist passiert, dass das bisher ausgesprochen konzernfreundliche Landeskartellamt just die medl wegen überhöhter Gaspreise untersucht? Wahrscheinlich hat es auch damit zu tun, dass sich die BI gegründet hat und
auch in Mülheim die öffentliche Diskussion über die Frage der Angemessenheit der Gaspreisexplosion anheizte! Sicherlich ein erster Erfolg der Initiative zum Seitenanfang mich anklicken Link zu Muster- und Infobriefen zu Gaspreiserhöhungen und Widersprüchen dagegen
Meldungen zum Thema medl und Gaspreisabzocke seit März 0614.4.10: nächstes Treffen der BI gaspreise-runter-mh, 19 Uhr Gaststätte Altes Schilderhaus, Südstr..Ende Dez. 09: Widerspruchsmuster gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1.2.10 als (33 KB).
Allgemeines Musterschreiben des Bund der Energieverbraucher für Widersprüche gegen überhöhte Preise von Strom, Gas oder Fernwärme bei Sondervertragskunden als (28 KB) 16.10.09: Viele medl-Kunden erhielten Post. Betreff:
„Erdgasliefervertrag - Änderung der Preisanpassungsregelungen“. Ähnlich wie
bereits im April versucht die medl erneut, einseitige Vertragsänderungen durchzuführen, die automatisch zum 1. Dezember in Kraft
treten sollen, wenn der Kunde nicht seinerseits den Vertrag bis zum 31. Oktober kündigt. Unabhängig von der Frage, ob diese
Änderungen für die medl-Kunden von Vor- oder Nachteil sind, ist die Vorgehensweise der medl befremdlich und chaotisch. Widerspruchsvordruck zu den einseitigen medl-Vertragsänderungen als (23 KB)
25.8.09: Der medl-Geschäftsführer verbreitet gezielt Falschmeldungen in der NRZ. Eine unglaubliche Missachtung von Rechtsstaat und Informationspflicht einer halbstaatlichen Abzockerfirma! Juni 09: Gute Nachricht für viele medl-Kunden, die in den letzten Jahren die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlten: Sie können die
einbehaltenen Gelder behalten! Ein Riesenerfolg auch der BI gaspreise-runter-mh! Und die anderen medl-Kunden? MBI fordern Gleichbehandlung
und empfehlen allen medl-Kunden, die Jahresabrechnung zu kürzen! als (60 KB). Musterschreiben für Rückforderung der Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre als medl-Sondervertragskunde als (23 KB) 19.6.09: Die
Medl-Jahresabrechnungen 2009 sind gekommen. Was tun? Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresrechnung 2009 als (36 KB)
27.5.09: MBI-Antrag an den Hauptausschuss am 9.6., die städtischen Vertreter/innen im medl-Aufsichtsrat zu beauftragen, darauf hin zu wirken,
dass die medl allen Kunden mit Gaslieferungs-Sonderverträgen die Erhöhungsbeträge der letzten 3 Jahre zurück erstattet oder verrechnet. Ende Mai 09: Die medl kündigt anscheinend inzwischen alle Sonderverträge und bietet neue an, die aber bzgl. Preisanpassung wieder unwirksam sein dürften! Hinweise zur Vertragskündigung 30.4.09: Gerichturteile bestätigten in allen Fällen:
Die medl-Preiserhöhungen der letzten Jahre waren bei allen Sondervertragskunden unzulässig. MBI empfehlen allen medl-Kunden, Geld zurückzufordern und Widerspruch gegen die einseitige
Vertragsänderung einzulegen gegen den Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln
. Widerspruchsmuster als (25 KB)
18.2.09: Gerichtstermin der ersten 4 Kläger aus der zerstückelten Sammelklage gegen die medl-Gaspreise. Die Verhandlung um 10
Uhr in Raum R 275 beim Landgericht Düsseldorf ist öffentlich. Obwohl die medl spätestens nach dem BGH-Urteil vom 17.12.08 weiß,
dass sie nur verlieren kann, hat sie jegliches Vergleichsangebot abgelehnt, wohl um Zeit zu schinden! Die nächsten 9 Kläger werden zur gleichen Sache am 18. März verhandelt, die nächsten am 1. April usw..Jan. 09: Die Gaspreissenkungen von medl und gashoch3 trotz dramatisch gefallener Ölpreise sind zu spät und zu gering! Senkt
bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Musterwiderspruch als (29 KB). Sondervertragskunden der medl, die noch
nicht Widerspruch eingelegt haben, sollten dies schnellstens tun und die unzulässigen Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre zurückfordern. Musterschreiben als (23 KB)
6.12.08: Medl-Werbung: "MEDL-GAS GIBT MÜLHEIM KOHLE" Wie bitte? Richtiger wäre: "MEDL-GAS NIMMT MÜLHEIMERN KOHLE FÜR RWE UND STÄDTISCHE VERSCHWENDUNG!"
Deshalb darf die einzig sinnvolle Forderung nur heißen: Runter mit den medl-Gaspreisen sofort, und zwar drastisch mindestens auf den Stand von Jahresbeginn! “Die Gaspreise müssen sofort um 30 % gesenkt werden!!“
Unterschriftenliste der BI gaspreise-runter-mh als (18 KB) - Dez. 0825.10.08: Medl und gashoch3 künden geringfügige Gaspreissenkungen an trotz dramatisch gefallener Ölpreise. Diese
Alibi-Preissenkungen aller Versorger sind eine Zumutung! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch!
30.9.08: Billigere Konkurrenz für die medl durch gashoch3?
Überhöhte medl-Preise runter, aber subito!12.7.08: Weitere 24% medl-Gaspreiserhöhung zum 1. September!
Damit in weniger als 4 Jahren Gaspreis mehr als verdoppelt! Musterwiderspruch als (24 KB) oder (13 KB)3.7.08: Auf den
ähnlichen Drohbrief der medl an Boykotteure wie 1 Jahr zuvor braucht niemand zu reagieren, denn der Brief ist
bedeutungslos! Zur Erinnerung das Musterschreiben an die medl in Reaktion auf den medl-Drohbrief von Juli 2007 als (25 KB)2.7. 08: Treffen der
BI gaspreise-runter-mh
, 19 Uhr Gaststätte Altes Schilderhaus, Südstr.. zur Sammelklage, zu den Jahresabrechnungen
und zu evtl. erneuten Preiserhöhungen. Widerspruchsvordruck zur medl-Gaspreiserhöhung zum 1.5.08 als (23 KB) oder als (13 KB). Die Widerspruchsvordrucke/-muster enthalten einen kursiv gedruckten Absatz unten für diejenigen,
die der medl die Einzugsermächtigung nicht entzogen haben, sondern diese begrenzen. Alle anderen sollten diesen Absatz streichen.
Wer bereits seit Ende 2004 oder vor Okt. 2005 seine Gasrechnung gekürzt hat, möge in dem Muster an 2 Stellen anstelle von
"Oktober 2005" das entsprechende Datum einsetzen, auf das er seine Kürzungen bezieht. Tabelle aller Gaspreisänderungen der medl seit Okt. 2004
Mitte Juni 08: Hinweise zur
Medl–Jahresabrechnung Gas 2008: Was tun? Kürzen! Musterbrief zu Kürzungen 2008 als (36 KB)
13.6.08: Eon weiter unter Druck! Im
Prozess gegen Paderborner Gaspreisrebellen muss der Energieversorger erneut Zahlen auf den Tisch legen29.4.08:
Nach BGH-Urteil als oberster Instanz haben rund 160 Verbraucher aus Sachsen ihren Prozess gegen den Gasversorger ENSO endgültig gewonnen ( Aktenzeichen: Bundesgerichtshof KZR 2/07). Sie müssen die viermaligen Preiserhöhungen in den Jahren
2005 und 2006 wegen Ungültigkeit der Preiserhöhungsklausel nicht bezahlen. Bei den 160 Klägern handelt es sich nicht um Tarifkunden, sondern um so genannte Sonderkunden.
Der größte Teil der Mülheimer Gaskunden hat aber genau derartige Sonderverträge, in vielen Fällen noch abgeschlossen mit der Rhenag vor 1997 (damals Sondervertrag S I), die aber immer noch gültig
sind, da die medl als Rhenag-Nachfolger auch die Verträge übernahm. Deshalb sollten alle medl-Kunden möglichst umgehend
nachprüfen, ob sie im Besitz von Sonderverträgen sind. Wenn ja, sollte sich jede/r überlegen, ob er/sie ggfs. ebenfalls Klage einlegt.
Leider ist nämlich nicht zu erwarten, dass unsere Mülheimer medl , wenn sie gemäß des BGH-Urteils verlieren sollte, das Urteil auf
alle ähnlich gelagerten Vertragsverhältnisse anwenden wird. Unrechtmäßig erhobene Gelder wird die medl (leider) wohl nur zurückzahlen, wenn sie vom Gericht dazu verurteilt wird19.1.08:
RWE-Gaskunden müssen Preiserhöhungen nicht zahlen! Das Landgericht Dortmund hat einer Sammelklage gegen
RWE-Weser-Ems stattgegeben und den Energieriesen verurteilt, 25 Verbrauchern insgesamt rund 16.000 Euro aus überhöhten
Gasrechnungen zurückzuzahlen. Gründe: Keine wirksame Rechtsgrundlage für die diversen Preiserhöhungen, weil wirksame
Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasversorgers fehlten. Genau das droht der medl auch, denn die
bei den meisten Mülheimer Klägern immer noch gültigen Sonderverträge der Rhenag enthalten keine wirksamen
Preisanpassungsklauseln für alle Preiserhöhungsorgien der medl seit Nov. 2004! Schlechte Karten für die medl? Und nach dem
Zerlegen der Mülheimer Sammelklage kann sich jetzt wieder jeder der Klage anschließen! Pressemitteilung der BI gaspreise-runterMH dazu:
Gerichtsurteile eröffnen neue Möglichkeiten! Die Chancen stehen schlecht für die medl!! 2.1.08: Nach den albernen medl-Plakaten jetzt die nächste Medl-Aktion:
"Werbung auf Schiene - Für Energie-Informationen nutzt die Medl eine Straßenbahn der Mülheimer Verkehrsgesellschaft. Mit einer außergewöhnlich gestalteten Straßenbahn der Linie 102 ... Einen
„Hingucker im Mülheimer Stadtbild” habe man geschaffen, erklärt der Energieversorger. Auf dem Mittelwagen ist, als sei er quasi
durchsichtig, eine alltägliche Nahverkehrsszene zu sehen, die Menschen auf dem Weg zur Arbeit, Schule oder nach Hause zeigt. Und
mitten in den Innenraum der Straßenbahn wurde ein medl-Serviceauto gestellt .. Im neuen Jahr wolle man das eigene Motto „Einfach näher dran” noch konsequenter umsetzen, kündigt die medl an. ... "
(WAZ). Frage: Hat die medl nichts anderes zu tun als dauernd neue PR-Aktionen, die z.T. alles andere als "näher dran" sind, aber viel Geld kosten?
26.12.07: Die Allianz der Abzocker kennt wohl kein Weihnachten: Nach saftigen Gebührenerhöhungen für Müllabfuhr und
Straßenreinigung in Mülheim 2008 auch noch 10% Gaspreiserhöhung! Schamlosigkeit am Fest der Liebe? Dazu auch der WDR-Bericht:
„Zum Jahresbeginn steigen
Preise für Strom und Gas. Energiepreise schwer begründbar“ und Auszüge aus FAZ.Net:
„Allensbach-Analyse - Preisschock auf dem Energiemarkt“, nachlesbar alle auf einer (92 KB)20.12.07:
Weihnachtsgeschenk der medl: 10% Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. 2008, damit 57% Preiserhöhung seit Okt. 04! Was aber sollten
das unwürdige Versteckspiel von medl-Geschäftsführer Bachmann und die NRZ-Falschmeldungen? Die Medl sollte
endlich ihre Kalkulationen nachvollziehbar offenzulegen und die Preise senken statt erneut anzuheben! Alle medl-Kunden sollten
erneut Widerspruch gegen die angekündigte und nicht gerechtfertigte Preiserhöhung einlegen und evtl. geforderte höhere
monatliche Abschläge nicht zahlen! Widerspruchsvordruck zur medl-Gaspreiserhöhung 1.2.08 als (22,5 KB) oder als (18 KB)19.12.07: Bereits zweimal verschobener Verkündungstermin des Landgerichts Düsseldorf zur
Sammelklage gegen die medl-Gaspreise
. Das Gericht verkündete, dass aus der Sammelklage 52 Einzelklagen gemacht werden müssten. Das ist bisher
einzigartig in Deutschland, wo in den letzten Jahren dutzende Sammelklagen meist auch erfolgreich waren. Auf die Begründung des
Langerichts darf man gespannt sein. Zur Sache selbst hat das Gericht aber noch nichts beschlossen o.ä.. Das kann man eher als gutes
Zeichen werten. Dennoch: Das Aufspalten der Sammelklage nach 9 Monaten sieht etwas nach Zeitschinden aus nach dem Motto: Der Elefant kreißte und gebar erstmals ein Mäuselein .... Wortlaut des Beschluss des Landgerichts Düsseldorf, die mit der vorliegenden Klage
von 52 Parteien erhobenen Ansprüche gegen die medl jeweils in getrennten Prozessen zu verhandeln
16.11.07: 59 Gaskunden aus Bremen haben im juristischen Streit um intransparente Preiserhöhungen auch in zweiter Instanz Recht
bekommen. Die Berufung des beklagten Regionalversorgers swb wies das Oberlandesgericht (OLG) Bremen am Freitag zurück. Die
Richter schlossen sich dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Bremen an, das fehlende Transparenz in den
Preisanpassungsklauseln der swb bemängelt und diese daher für unwirksam erklärt hatte. Somit seien auch die Preiserhöhungen um
insgesamt gut 38 Prozent von Oktober 2004 bis Januar 2006 unwirksam. Allerdings ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zu. (Az. 5 U 42/06) Nov. 07: Medl-Preisrätsel:
Was soll die Plakatserie "medl -einfach näher dran" wem sagen? 31.10.07:
Das Gericht verkündete heute, dass der Verkündungstermin erneut verschoben sei, und zwar auf Mitte Dezember. Auch
Frau RA Holling wertet das eher positiv im Sinne der Kläger. Frau RA Holling wird trotz der erneuten Verschiebung zu einem
Treffen zumindest der Kläger am 8. November um 19 Uhr in der Gaststätte Altes Schilderhaus an der Südstraße 2 kommen, um zumindest einen Zwischenbericht zu geben. Auch Nicht-Kläger sind herzlich eingeladen.
30.10.07: Verkündungstermin beim Landgericht Düsseldorf zur
Sammelklage gegen die medl-Gaspreise
. Ein Treffen der Kläger mit RA Holling dazu findet statt am Donnerstag, dem 8. November, um 19 Uhr in der Gaststätte "Altes Schilderhaus" Südstraße 2. Das
nächste reguläre Treffen der BI gaspreise-runter-mh am Donnerstag, dem 18. Oktober, um 19 Uhr , ebenfalls in der Gaststätte "Altes Schilderhaus" an der Südstraße
Für 26.9.07 war ein Verkündungstermin beim Landgericht Düsseldorf angesetzt zur Sammelklage von 52 Mülheimer/innen gegen
die medl-Gaspreise. Es sollte u.a. darum gehen, ob das Gericht die Klage als Sammel- oder als Einzelklagen behandelt. Das Gericht verkündete, dass der Verkündungstermin auf den 30. Oktober verschoben sei.25.8.07: Die medl hat nun Mahnbriefe verschickt an ausgesuchte Gaspreispreisboykotteure mit der Androhung von gerichtliche Schritten, wenn bis 4.9. nicht gezahlt wird.
Der nächste Einschüchterungsversuch? Ob die medl wirklich klagen wird, ist ungewiss,
denn das Risiko ist hoch, dass sie dann ihre Kalkulationen offenlegen muss. Frau RA Holling hat ein Formschreiben als Antwort
vorbereitet, was sie uns Montag zugeschickt. Wir werden es weiterleiten. Sie sagt: Keine Panik und nicht erschrecken lassen. Die
dabei zusätzlich von der medl geforderte Mahngebühr ist übrigens eindeutig unzulässig! Muster für ein ausführliches
Widerspruchsschreiben von Frau RA Holling zu dem erneuten medl-Drohbrief mit Klageandrohung als (25 KB) 9.8.07:
Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Juni 2007 - Az. VIII ZR 36/06 – von Frau RA Holling, nachdem Urteil und Urteilsbegründung Ende Juli veröffentlicht wurden12.7.07: Treffen der BI gaspreise-runter-mh um 19 Uhr im Alten Schilderhaus, Südstr. 2. Themen des Abends: Was tun bei den medl-Jahresabrechnungen? Reaktionen der medl auf die Preiskürzungen und weiteres Vorgehen zu dem neuerlichen medl-Brief;
Sammelklage gegen die medl-Preise: Sachstand;
Neuere Entwicklungen, Urteile etc. zu Gaspreisen, insbesondere BGH-Urteil zu Heilbronn; Sonstige Aktionen, Aktivitäten. Musterschreiben an die medl als Widerspruchsbestätigung in Reaktion auf den
medl-Drohbrief als (25 KB).
7.7.07: Die medl hat Kunden, die gekürzt haben oder unter Vorbehalt zahlen, angeschrieben, dass sie aufgrund des BGH-Urteils zu
Heilbronn die Widersprüche nicht anerkennt. Deshalb sollten die gekürzten Beträge bis 20. Juli gezahlt werden. Das kann nur als
Einschüchterungsversuch gewertet werden, denn das BGH-Urteil wird von vielen kompetenten Stellen bisher völlig anders
interpretiert, als die medl das versucht. (vgl. die untenstehende Meldung von Ende Juni) Auch liegt noch keine Urteilsbegründung vor,
lediglich eine Presseerklärung des BGH. Keiner braucht sich von dem medl-Brief ins Boxhorn jagen zu lassen, denn es ist ungewiss,
ob denn die medl auch klagen wird, wenn Kunden auf die Zahlungsaufforderung nicht reagieren oder ihr widersprechen. Dennoch ist
es sinnvoll, auf der Sitzung am Donnerstag, dem 12.7., ein möglichst abgestimmtes Vorgehen zu beratschlagen. Ende Juni 07: Die Jahresabrechnungen für Gas sind gekommen. Hinweise zur Medl-Jahrerechnung 2007:
Hinweise zur
Medl-Jahrerechnung 2007: Was tun?
Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresrechnung als (33 KB), Rechenschema dazu als (69 KB) und Excel-Datei zur Berechnung als (27 KB). Viele Mülheimer Gaskunden haben zur aktuellen
Jahresabrechnung erneut Widerspruch eingelegt und die Rechnung gekürzt, meistens auf die Preise von Okt. 2005. Einige haben
auch bei der medl angerufen und dort hat man versucht Ihnen zu erzählen, dass mit dem BGH-Urteil vom 13. Juni jetzt alles anders
sei. Die medl werde gekürzte Gelder jetzt einklagen usw.. Abgesehen von der Frage, ob das reine Einschüchterungsversuche sind und
ob die medl wirklich gegen auch nur einen einzigen der "Boykottöre" wirklich klagen wird/würde, sollte man sich das BGH-Urteil
genauer ansehen, obwohl der vollständige Urteilstext anscheinend noch nicht vorliegt. Frau RA Holling hatte ja bereits eine erste Einschätzung gegeben mit dem Fazit:
"Die Botschaft des BGH ist klar: Der Gesamtpreis muß beanstandet werden und wer keinen Widerspruch einlegt, sollte lieber gleich zahlen!" Auch der Bund der Energieverbraucher kommt zu ähnlichen Schlüssen, nachzulesen unter
http://www.energienetz.de/index.php?itid=1700&st_id=1700&content_news_detail=6142&back_cont_id=1700 . In
jedem Fall aber gilt: Nicht bange machen lassen, wie es die medl anscheinend zumindest bei einigen probiert! So schnell schießen die
Preußen, sprich medls, nämlich nicht und ihre Munition sieht auch so toll nicht aus!13.6.07: Verhandlung des Bundesgerichtshofes in dem Revisionsverfahren zur Heilbronner Klage.
Der BGH gestand den Heilbronner Klägern nur einen Teilerfolg zu. Gaspreise sind danach gemäß § 315 BGB aber gerichtlich überprüfbar. Da die Heilbronner Klage sich nur
gegen die Erhöhung richtete, hat das Gericht der gesamten Preisüberprüfung nicht nachgegeben.Erste Anmerkung zum BGH-Urteil von RA Holling, vom 14.6.07:
Die Botschaft des BGH ist klar: Der Gesamtpreis muß beanstandet werden und wer keinen Widerspruch einlegt, sollte lieber gleich zahlen! 2.5. 07: Rechtsanwalt Dr. Hempel, Wuppertal, vertritt die medl mit 49-seitiger Klageerwiderung zur Sammelklage gegen die
medl-Gaspreise. Ein Termin zur ersten mündlichen Verhandlung hat das Gericht nicht bestimmt. Dies wird voraussichtlich nach
Eingang der Replik durch RA Holling und der mündlichen Verhandlung des Bundesgerichtshofes in dem Revisionsverfahren Heilbronn am 13.06.2007 geschehen.26.4.07:
Gehört die Medl nur durch "unglückliche Umstände" zu den teuersten Anbietern?
Bachmann verteidigt sich und ist schwer unter Druck!17.3.07: Medl senkt die Gaspreise endlich spürbarer um 0,44 Ct/kWh, doch erst zum 1. Mai. Die Sammelklage zeigt Wirkung!
und der MBI-Antrag für den Rat der Stadt am 22.03.07 zur
Senkung der medl-Gaspreise zum schnellstmöglichen Zeitpunkt war damit erfolgreich, noch bevor er behandelt wurde!10.03.07: MBI-Antrag für den Rat am 22.3.07 zur Senkung der medl-Gaspreise zum schnellstmöglichen Zeitpunkt
9.3. 07:
Leserbrief an die WAZ zu den Artikeln vom 8. März: "Beim Stromriesen klingeln die Kassen" und "Roels hängt Bernotat ab": Eon/RWE:
schamlose Abzocke und Selbstbedienung auf Kosten von Klima+Kunden 8.2.07: nächstes Treffen der
BI gaspreise-runter-mh zur Frage: Sind die Tarifsenkungen der medl ausreichend - waren die Preiserhöhungen der medl berechtigt? Weitere Themen des Abends: Einreichung der Sammelklage: Frau RA Holling stellt die Klage vor
Medl-Preise im Landesvergleich und Eon-Angebot für Mülheim; Umgang mit den kommenden Preissenkungsankündigungen Aktionen.
Musterwiderspruch zu der Alibi-Gaspreissenkung der medl zum 1.2.07 als (25 KB) 7.2.07: Sammelklage gegen die medl-Gaspreise eingereicht
. Die medl wurde Mitte August 2006 in einem Brief aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben zu einer möglichen Sammelklage, u.a. zur Frage, ob sie eine Musterklage akzeptieren würde. (Brief an die
medl zur Ankündigung einer Kundensammelklage: "Wir, die unterzeichnenden bis jetzt 64 medl-Kunden möchten die bestehende
Unsicherheit durch eine eigene Klage beseitigen. Deshalb fragen wir Sie vorab, ob Sie eine Musterklage akzeptieren würden?" nachzulesen als (30 KB). Eine Antwort der medl steht auch nach fast 6 Monaten immer noch aus!Jan. 07:
Die Medl-Gaspreise sind deutlich überhöht, auch im Landes- und noch mehr im Bundesvergleich!
Die MBI fordern deshalb
die medl auf, ihre Preiskalkulation offenzulegen und die Preise wieder abzusenken auf ein Niveau, das der gesetzlich geforderten Billigkeit des § 315 BGB entspricht!
4.1.07: BI-Treffen: Das Bundeskartellamt veröffentlichte heute eine Vergleichstabelle aller Gasversorger, bezogen auf einen fiktiven
Haushalt mit 20.000 kWh Verbauch. Demnach liegt die medl im Mittelfeld. Doch die Daten stammen aus Oktober, vor der letzten
medl-Preiserhöhung. Aber insgesamt besagt die Tabelle wenig darüber, ob die medl-Preise gerechtfertigt und nach § 315 BGB der
Billigkeit entsprechen! BI empfiehlt weiter allen medl-Kunden, Widerspruch einzulegen und nur gekürzte Rechnungen zu bezahlen!
31.12.06: Mehrwertsteuererhöhung ab 1.1.2007: Die Lieferung und Leistungen werden bis 31.12.2006 noch mit 16% abgerechnet
werden dürfen. (Anwenderschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11.August diesen Jahres). Das gilt auch für unsere
Energieleister. Leider haben diese keine Aufforderung geschickt, die Zählerstände bis 31.12.2006 mitzuteilen, weder RWW, noch
RWE , noch medl usw.. Ohne diesen Zwischenstand brauchen die Energieleister einfach bei der Jahresabrechnung z.B. im nächsten
Juni 19% auf den Gesamtbetrag zu rechnen (Die getrennte Abrechnung ist denen wahrscheinlich zuviel Rechenarbeit und leztendlich zahlt das ja der Bürger). Deshalb sollte jede/r die die Zählerstände Ende Dez. selbst ablesen und den Versorgern mitteilen. 30.12.06: MVG-medl-Desaster: Privatisierung und ihre Folgen: MEDL-MVG-Abführungsvertrag geändert. Nur wie und warum?
Hängt das mit den ungeklärten 16 Mio.-Forderungen des Finanzamts zusammen? Der Graab-Rücktritt evtl. auch? Warum zieht
keiner die (Fehl-)Berater Jasper/BPG für das Chaos zur Rechenschaft?
19.12.06: medl-Geschäftsführer Graab (von der RWE-Seite) tritt überraschend zurück. Gründe bisher unbekannt.
14.12.06: MBI-Anfrage brachte es ans Licht: MEDL-Gaspreissenkung zum 1. Feb. von 0,17 Cent wieder nur eine Farce,
die von der Mehrwertsteuererhöhung bereits ganz geschluckt wird! Die MBI fordern die Medl auf, ihre Kalkulationen nachvollziehbar
offenzulegen und zumindest die letzten drei Gaspreiserhöhungen zu revidieren. Bevor das nicht geschieht, sollten die Gaskunden weiter kürzen. 22.11.06: NRZ: Heizen wird billiger. Medl will Anfang Januar den Gaspreis senken. Allerdings erhöht sich die Umsatzsteuer. "Ich
gehe davon aus, dass wir Anfang des kommenden Jahres unsere Netto-Gaspreise senken werden", erklärte Medl-Geschäftsführer
Gerd Bachmann. Über die Höhe der Preissenkung konnte er allerdings noch keine Angaben machen. Dies werde in etwa 14 Tagen der Fall sein.
Die Medl hatte zum 1. Nov. den Arbeitspreis um netto 0,35 Cent pro kWh erhöht, damit um 55% in 2 Jahren! Die
Landeskartellbehörde hatte die medl bereits im vergangenen März wegen überhöhter Preise im Landesvergleich als „preisauffällig"
bewertet. Die daraufhin durchgeführte „Preissenkung" von 0,1 Cent/kWh für die verbrauchsarmen Monate ab 1. Juli kann man nur
als Augenwischerei ansehen. Deshalb darf man/frau gespannt sein, was im Jan. wirklich kommt! Sicherlich reagiert die medl aber auf
die vielen, vielen Widersprüche und wohl auch auf die angehende Sammelklage
. Kurzum: Zumindest bis hierher ein weiterer
Zwischenerfolg der BI gaspreise-runter mh!! 9.11.06: Treffen zur Vorbereitung der
Sammelklage gegen die medl-Gaspreise mit RA Holling um 19.00 Uhr in der Gaststätte Altes
Schilderhaus, Südstraße 2. Die Klage läuft an!9.11.06: Fragenkataloge für den Hauptausschuss am 23.11.06 zur medl, zum einen
zur jüngsten erneuten Gaspreiserhöhung und zum anderen
zu Steuernachforderungen und Ausgaben für Festivitäten 19.10.06: Treffen der BI gaspreise-runter-mh um 19 Uhr im Alten Schilderhaus, Südstr. 2. Themen des Abends: Weiteres Vorgehen
zur evtl. Sammelklage gegen die medl-Preis: Beratung mit Frau RA Hollinge. Neuere Entwicklungen, Urteile etc. zu Gaspreisen/Gaspreiserhöhungen.
Was tun, wenn die angedrohte nächste Gaspreiserhöhung der medl angekündigt wird? Sonstige
Aktionen, Aktivitäten zu den überhöhten Gaspreisen, um noch mehr Kunden zu Widerspruch und ggfs. gekürzten Zahlungen zu bewegen
Die BI gaspreise-runter-mh empfiehlt unabhängig davon weiterhin allen medl-Kunden, Kürzungen vorzunehmen und allen neuen Gaspreiserhöhungen zu widersprechen!
17.10.06: Medl erhöht zu Nov. erneut die Gaspreise um über 7%. Das macht satte 55% Verteuerung in 2 Jahren, ab Januar 2007 wegen der Mehrwertsteuererhöhung sogar knapp 60%!
Bundesweit sind Gaspreise im Gerede, in Mülheim wird erhöht: Es reicht! MBI rufen zum Widerspruch auf!
. Aktualisierter Widerspruchsvordruck gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1.11.06 als (22,5 KB) oder als (13 KB).
Hinweise und Musterbriefe zu Widerspruchsvarianten gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1. November 2006
, alle auf einer einzigen Word-Datei (41 KB). Einspruchsbrief für Mieter bei der medl als Word-Datei (23 KB). Aktualisierter Musterbriefe zum Thema Gaspreiserhöhung für Mieter an Vermieter zu medl-Preiserhöhungen als Word-Datei
(30 KB) oder als ( 12,5 KB) und
Brief Vermieter an Mieter dazu als (10 KB) 14.9.06: Treffen der
BI gaspreise-runter-mh. Themen des Abends:
Was tun, wenn die angedrohte nächste Gaspreiserhöhung der medl angekündigt wird? Weiteres Vorgehen zur Sammelklage gegen die medl-Preise. Bericht von der Veranstaltung bei den Grünen zu
"Gaspreise, ja wo laufen sie denn" neueste Gerichtsurteile und: Erstmals hat in Sachsen eine Landeskartellbehörde von einem Versorger
verlangt, überhöhte Gaspreise an alle (nicht nur Kläger vor Gericht!) zurückzuzahlen
10.8.06: Treffen der BI gaspreise-runter-mh. Beschlossen wurde u.a. ein Brief an die medl zur Ankündigung einer Kundensammelklage:
"Wir, die unterzeichnenden bis jetzt 64 medl-Kunden möchten die bestehende Unsicherheit durch eine eigene
Klage beseitigen. Deshalb fragen wir Sie vorab, ob Sie eine Musterklage akzeptieren würden?" nachzulesen als (30 KB) 29.7.06: Medlgreenday ziemlich mau! Leserbrief dazu: "Nein, das medl-Fest war wirklich nicht unser Fest, zumindest nicht von und
für die Mülheimer/innen und schon überhaupt nicht für die Gaskunden anläßlich 150 Jahre Gasversorgung in Mülheim! Ist die medl
etwa eine ge(- oder ver)schlossene Gesellschaft?"
Die ganze Stadt Mülheim war zuplakatiert von der medl, die sich die 150-Jahresgasfeier viel Geld kosten lässt. Getrennt vom VIP-Empfang im Schloss Broich großes Programm für das Fußvolk in der
MüGa. Ja bei den hohen Gaspreisen ....... Doch das Volk blieb weg! Die medl selbst wurde
1997 unter turbulenten Umständen als Koop-Firma RWE/Stadt gegründet, ohne Ausschreibung o.ä. Na denn, auf das 150jährige!!
Juli 06: BGB § 315 gilt bei Strom- und Gaspreisen auch für Mieter: Vermieter sind in der Pflicht! Kammergericht Berlin und Bundesjustizministerium bestätigen Kürzungsrecht von Mietern bei Gas- und Strompreiserhöhungen. Urteil Kammergericht Berlin 12Jan06 12 U 216 -04 (44.96 KB):
Vermieter muss bei Preiserhöhung handeln und Brief Justizministerium. Bundesministerium der Justiz bestätigt Kürzungsrecht von Mietern bei Gas- und Strompreiserhöhungen. Mietermusterbrief über 10 Prozent
Preiserhöhung (26 KB) und Mietermusterbrief über 50 Prozent Preiserhöhung (26 KB)
4.7.06: medl-Reaktion auf Kürzungen bei der Jahresrechnung Gas:
Medl ganz lieb zu Boykotteuren? 29.6.06: SUPER MEDL auf KLEIN FLÄMMCHEN?!
Gaspreissenkung zum 1. Juli um 0,1 Cents, weniger geht nicht! Die Landeskartellbehörde hat seit längerem eine Preissenkung gefordert
, nachdem die Mülheimer Gaspreise auch im Landesvergleich in die Spitzengruppe hochgeschnellt waren mit den Erhöhungen zum 1.11.05 um 0,6 Cts/Kwh und zum 1.2.06 um weitere 0,38 Cts/Kwh erhöht.
22.6.06: Treffen der Bürgerinitiative. Für die über 100 Mülheimer Gaskunden reichte der Saal wieder nicht aus. Themen:
Medl-Jahresrechnung 2006/ Sammelklage gegen die medl? RA Holling informierte dazu über Chancen und Risiken. Am Ende waren
deutlich mehr Teilnehmer als beim letzten Treffen daran interessiert, sich aktiv an einer koordinierten Klage zu beteiligen. Als
nächsten Schritt wollen die bereits über 60 Klagewilligen jetzt die medl zu einer Stellungnahme auffordern. Pressemeldung der
Bürgerinitiative vom 26.6.06:
"Mülheimer Gaskunden kürzen die aktuelle Jahresabrechnung – weitere Schritte zu einer Sammelklage gegen die medl geplant" 16.6.06: Die ersten Jahresabrechnungen der medl sind gekommen. Jetzt muss jeder Gaskunde überlegen, ob er kürzt oder nicht. Deshalb ein paar Hinweise unter
Medl-Jahresabrechnung 2006: Was tun? Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresabrechnung als (31 KB) und Rechenschema dazu als (27 KB). Außerdem folgende Musterschreiben der Initiative gaspreise-runter-mh für den Fall, dass bisher noch keinen Widerspruch eingelegt wurde:
1.) Vereinfachter Widerspruchsvordruck gegen die Erhöhungen vom 1.11.05 und 1.2.06 als (13,5 KB) oder als (24,5 KB) 2.) Brief Mieter an Vermieter wegen der Gaspreiserhöhungen als ( 12,5 KB) 3.) Brief Vermieter an Mieter dazu als (11,2 KB)
1.6.06: Die Medl hat offensichtlich irgendwann in den letzten Monaten eine neue Version ihres Geschäftsberichts 2004 ins Netz
gestellt. Dieser korrigierte Bericht enthält eine Seite 13a statt der Seite 13 - nachzulesen als (64,9 KB) - MBI-Fragenkatalog im Hauptausschuss
zu möglichen Gründen und Auswirkungen dieser nachträglichen und ungewöhnlichen Änderung.
31.5.06: Treffen der Initiative um 19 Uhr im Alten Schilderhaus an der Südstraße. Proppevoll war der Saal. Viele sprachen sich für
eine Sammelklage aus, die aber noch genauer vorbereitet werden muss mit Verbraucherverbänden und Anwälten. Vordringlicher ist
die Vorbereitung auf die Jahresabrechnung, die wohl gegen Ende Juni eintrudeln wird. Viele weitere Gaskunden werden Widerspruch
einlegen und auch mit der Jahresabrechnung die Erhöhungsbeträge nicht mehr zahlen.
24.5.06: Bremer Gericht erklärt Gaspreiserhöhungen für unwirksam. In Mülheim nun doch Sammelklage gegen die medl? Hinzu
kommt, dass auch das Landeskartellamt die Mülheimer Gaspreise als überhöht ansieht, vgl. das
zugehörige Kurzvideo von der Aktuellen Stunde
(2,25 MB). Das Landgericht Bremen hat die Preiserhöhungsklauseln und damit die letzten 4 Gaspreiserhöhungen
der swb unter Berufung auf das Flüssiggasurteil des Bundesgerichtshofs wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Das Urteil ist als pdf-Datei (72 KB)
nachzulesen auf der Seite des Bunds der Energieverbraucher 17.5.06:
Die Medl hat offensichtlich irgendwann in den letzten Monaten eine neue Version ihres Geschäftsberichts 2004 ins Netz
gestellt. Dieser korrigierte Bericht enthält eine Seite 13a statt der Seite 13 - nachzulesen als (64,9 KB) - Vorschlag mit Fragenkatalog an den Hauptausschuss am 1.6.06
zu möglichen Gründen und Auswirkungen dieser nachträglichen und ungewöhnlichen Änderung.
Geschäftsführer Bachmann wurde heute in der Aktuellen Stunde (WDR) interviewt und er sieht für die Verbraucher keinen Vorteil in Preissenkungen, wie die Kartellbehörde sie fordert. Die Initiative "gaspreise-runter-mh" dagegen empfiehlt, Widerspruch auch nachträglich gegen die Preiserhöhungen vom 1.11.2004/ 1.2.2005/ 1.11.2005 und vom 1.2.2006 einzulegen (s.o.
Aktuelle Bürgerinformation der BI).4.5.06: Nächstes Treffen der Initiative um 19.00 Uhr in der Gaststätte "Altes Schilderhaus" an der Südstraße. Themen: Gerichte in
Düsseldorf, Bremen, Karlsruhe, Hamburg ... entscheiden für Verbraucherrechte bei Gasexpreisexplosion. Bundesweit wehren sich
immer mehr Gaskunden gegen drastische Preiserhöhungen. In Mülheim ist es anders: Viele Mülheimer zahlen die
Gaspreiserhöhung nicht mehr, aber weder die medl klagt gegen Kunden, noch verklagen medl-Kunden den Versorger. Und die
Landeskartellbehörde NRW ermittelt sehr wohl gegen medl, egal was die WAZ berichtet! Meldung auf Antenne Ruhr um 16.30 Uhr:
Zum 1. Juli sollen sich in Mülheim voraussichtlich die Gas-Preise ändern. Das sagt zumindest das Landeskartellamt in Düsseldorf. Es
hatte sich eingeschaltet, weil die Gas-Preise des Mülheimer Anbieters Medl offenbar zum Teil über dem Landes-Durchschnitt lagen. Nun
habe es Gespräche zwischen der Behörde und dem Gasversorger gegeben, sagte uns Kartellamts-Sprecher Joachim Neuser: O-TON Herr Neuser!!!
Auf Antenne Ruhr-Anfrage bestätigte Medl-Geschäftsführer Hans Gerd Bachmann das neue Tarifsystem zum 1. Juli allerdings nicht
. Frage bleibt, wann auch die WAZ endlich die geforderte Gaspreissenkung vermeldet!24.4.06: Schreiben der Landeskartellbehörde zu "Gaspreisstellung der medl":
"... Zu den Gaspreisabfragen 01.11. 2005 und 01.02. 2006 lagen die Preise der medl über dem Landesdurchschnitt und waren daher preisauffällig. ..... Die Landeskartellbehörde sieht unter
Berücksichtigung der vereinbarten Senkung der Gaspreise im Preisgebaren keine mißbräuliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.. das neue Preissystem zum 1. Juli......."
Also: Zum 1. Juli muss die medl ein neues Preissystem vorlegen, das zur
Preissenkung führt. Das Kartellamt untersucht im Übrigen nicht die "Billigkeit des Gaspreises gemäß § 315 BGB", ob die Preise als
solche angemessen sind, sondern nur ob sie sich im Vergleich zu anderen Gasanbietern im Rahmen bewegen! Doch bereits dabei erwiesen sich die Mülheimer Gaspreise als zu hoch! Der ganze Brief der Kartellbehörde ist nachzulesen als (64,3 KB).
19.4.06: WAZ-MH: "Kartellamt: Kein Verfahren gegen medl. Aber Bürgerinitiative Gaspreise-runter-mh bleibt bei ihrer
Behauptung" und im Kommentar: "Argumente mit Wut im Bauch - Sich die Wahrheit zurecht zu biegen, hat nichts mit fairer
Information zu tun". Fakt aber ist, dass ein Vorermittlungsverfahren gegen die medl läuft, weil sie zu den 12 Gasversorgern in NRW
gehört, die preisauffällig geworden sind. Grundlage für die Voruntersuchung waren die zum 1. November 2005 gültigen Gaspreise und 2 Erhöhungen der medl in 3 Monaten. (siehe auch Verifox-Gaspreisvergleich mit MEDL erst an 854ter Stelle bundesweit! nachzulesen als (17,5 KB)) Wenn medl keine Preissenkung durchführt, droht das förmliche Ermittlungsverfahren wegen
Preismissbrauchs gegen medl. Unabhängig davon stellt sich die Frage, warum die WAZ-MH sich seit Mitte Feb. weigerte, die
Kartellbehörde zu befragen und den Mülheimer Gaskunden weismachen will, alles sei im Lot, obwohl die medl-Preise auch landesweit inzwischen weit oben liegen! Leserbrief dazu:
"Ich wehre mich entschieden gegen Ihre Behauptung, dass ich oder die Bürgerinitiative die Wahrheit zurechtbiegen und falsche Behauptungen aufstellen und sogar wiederholen!"
30.3.06: Treffen der Initiative um 19.00 Uhr in der Gaststätte "Altes Schilderhaus" an der Südstraße. Themen des Abends: 1.) Zwingt das Landeskartellamt die medl zur Gaspreissenkung ? 2.) Bericht aus dem
Mülheimer Hauptausschuss zur MBI-Anfrage bezüglich Landeskartellamt 3.)
Verhandlung des LG Bremen zur Sammelklage von 58 Gaskunden und Auswirkung auch für medl-Kunden 4.) Wie geht man um mit der medl Jahresendabrechnung wenn man die Gaspreiserhöhungen nicht zahlen will ?
5.) aktuelles Geschehen24.3.06: Drei rheinland-pfälzische Gasversorger müssen auf Druck des Kartellamts jetzt ihre Preise senken. Das
NRW-Landeskartellamt überprüft z.Zt. 12 Gasversorger, darunter die medl, wegen überhöhter Preise. Dort war zu erfahren, dass
damit zu rechnen ist, dass die medl in den nächsten Monaten ihre Preise anpassen werden muss.
Sprich die medl wird ihre Gaspreiserhöhungen - immerhin 48% in nur 15 Monaten - wieder zum Teil zurücknehmen müssen! 17.3.06: Anfrage an den Hauptausschuss am 30.3.06 zur
Überprüfung der medl - Gaspreise durch das Landeskartellamt und zu Konsequenzen daraus für die medl-Gaspreisgestaltung 1.3.06: Verifox-Gaspreispreisvergleich
: Günstigster MEDL-Tarif erst an 854ter Stelle in Deutschland und 20% teurer als der günstigste Anbieter! Nachzulesen als (17,5 KB)
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