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Schreiben an die Aufsichtsbehörde in Düsseldorf im Zusammenhang mit bedenklichen Discounter-Ansiedlungsversuchen in Mülheim auf dieser Seite weiter unten, jeweils aus der Aufzählung per Link direkt erreichbar

Links zu anderen Seiten im Zusammenhang mit dem Discounter-Wildwuchs

 

14.11.07: Vorschlag für den Planungsausschuss am 27.11.07 zu zusätzlichem Einzelhandel in Saarn außerhalb des Stadtteilzentrums, insbesondere Düsseldorfer Straße im Gewerbegebiet

An den Regierungspräsidenten Herrn Dr. Büssow
Cecilienallee 2
40408 Düsseldorf

Mülheim, den 27. September 2007

Betr.: Großflächiger Einzelhandel und Genehmigungspraxis der Stadt Mülheim, hier „Errichtung eines zusätzlichen Einzelhandelszentrums an der Düsseldorfer Straße“

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dr. Büssow,

Im Planungsausschuss der Stadt Mülheim am 18.9.07 legte das Bauordnungsamt im nichtöffentlichen Teil eine Tischvorlage (datiert aber auf 28.8.07!) für die Baugenehmigung für ein „Einzelhandelszentrum an der Düsseldorfer Straße 203“ vor mit 2500 qm zusätzlicher Verkaufsfläche, aufgeteilt auf 4 Nutzungen: 1 Discounter, 1 Lampenmarkt, 1 Getränkemarkt und eine Post-Bank.

Nach kurzer Fragestunde stellte der Vorsitzende ohne Abstimmung eigenmächtig Zustimmung fest und das wars.

Das Stadtteilzentrum Saarn ist das mit Abstand am besten funktionierende in Mülheim, im Übrigen weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und beliebt. Wir sehen nun auch dieses letzte intakte Stadtteilzentrum gefährdet, weil die Stadt Mülheim anscheinend nicht nur zulässt, sondern auch fördert, dass deutlich außerhalb an der Düsseldorfer Straße im ehemaligen Gewerbegebiet ein zusammenhängendes zusätzliches Einkaufszentrum entsteht, das de facto auch nur noch per PKW erreichbar ist.

Für die von allen begrüßte neue Aldi-Zentrale auf dem Gelände der ehemaligen Lederfabrik Rühl durfte auch ein neuer Discountladen dorthin, der alte aus dem Saarn-Center schloss dafür. Gegenüber der neuen Aldi-Zentrale wurden schon einige Zeit vorher ein Extra-Markt, ein Getränkemarkt, ein Laden für Tierfutterhandel usw. angesiedelt. Wenn jetzt daneben weitere Verkaufsflächen entstehen incl. Postbank, so kann sich das auf Dauer vornehmlich nur zu Lasten des Stadtteilzentrums Saarn auswirken.

Dass die Ausschussmitglieder bei der Tischvorlage, die neben einigen Floskeln wie

„.. ist eine über den Nahbereich hinauswirkende Gefährdung funktionsgerecht gewachsener Strukturen nicht erkennbar. Somit kann davon ausgegangen werden, dass keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sind. Sonstige öffentliche Belange werden nicht berührt.“

nur den groben Lageplan beinhaltet (vgl. Kopie im Anhang), ganz sicher nicht nach bestem Wissen und Gewissen ihre Zustimmung geben konnten, liegt auf der Hand, unabhängig von dem seltsamen Abstimmungsgebahren des Vorsitzenden.

Da das ganze aber von nicht zu überschauender Tragweite ist, fordern wir Sie als Aufsichtsbehörde auf, sich möglichst schnell kundig zu machen und die Stadt Mülheim unverzüglich aufzufordern, keine Genehmigungen zu erteilen, bevor nicht folgende Fragen geklärt werden:

  1. Hätte der Punkt „Ansiedlung weiteren Einzelhandels an der Düsseldorfer Straße außerhalb des Stadtteilzentrums“ nicht unbedingt im öffentlichen Teil des Ausschusses behandelt werden müssen, handelt es sich doch um einschneidende Änderung der Flächennutzungsplanung der Stadt? Eine Zustimmung zur konkreten Baugenehmigung im nichtöffentlichen Teil hätte u.E. von dem positiven Votum im öffentlichen Sitzungsteil abhängig gemacht werden müssen. Außerdem hätte u.E. danach auch noch eine Genehmigung von Ihnen eingeholt werden müssen, oder?
  2. Inwieweit ist der NRW-Einzelhandelserlass anwendbar? Können die dort vorgegebenen Grenzen von 800qm Verkaufsfläche und 1200qm Geschossfläche einfach derart plump ausgehebelt werden, dass diese Grenzen erst einmal nur je Verkaufsmarkt um wenige qm unterschritten werden? Könnten mit dieser windigen Methode nicht sogar 30 oder gar 50.000qm zusätzliche Verkaufsfläche gerechtfertigt werden, wenn nur bei dieser 1. Genehmigung für alle Einzelgeschäfte oder -märkte 799 bzw. 1199 qm angegeben würden?
  3. In dem 2004 präzisierten § 34 BauGB sind genau die o.g. „Floskeln“ vorgeschrieben als Gründe für Fälle, in denen mit dem Ausnahmeparagraphen 34 zusätzlicher Einzelhandel eben nicht genehmigt werden darf. Reicht es deshalb, wenn die Baubehörde diese Gründe einfach floskelhaft als nicht erkennbar angibt, obwohl genauere Untersuchungen nicht angestellt wurden?
  4. Die Mülheimer Praxis der letzten Jahre zeigt, dass für zumindest die Discounter nur kurz später die Genehmigung von 799 auf 12 bis 1500qm ausgedehnt wird mit immer neuen kreativen Begründungen. Wenn Sie als Landesbehörde dagegen nichts tun können, was nutzen dann überhaupt noch Baugesetzbuch und Einzelhandelserlasse?
  5. Was können und was werden Sie als Aufsichtsbehörde tun, um in dem konkreten Fall zumindest die notwendigen gründlicheren Voruntersuchungen zu veranlassen, die der Genehmigung hätte vorausgehen müssen? U.a. die Frage, inwieweit die weitere Einzelhandelsagglomeration an dieser Stelle dem gewachsenen Stadtteilzentrum Saarn schaden kann oder nicht? Oder ob die Düsseldorfer Straße, an dieser Stelle Bundesstraße B 223, durch die zusätzlichen Verkehre, insbesondere den zusätzlichen ein- und abbiegenden Verkehr, in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird?

Mülheim ist bekanntlich nicht nur eine schrumpfende Stadt, sondern hat auch mit Abstand den höchsten Altersdurchschnitt aller NRW-Städte. Gerade auf diesem Hintergrund wäre es umso wichtiger, fußläufig erreichbare Nahversorgung mehr zu schützen und die seit Jahren anhaltende Expansion von Verkaufsflächen in zentrenferne Gewerbegebiete einzudämmen.

Leider können wir in Mülheim nur das Gegenteil immer wieder aufs Neue und fast flächendeckend feststellen: Wildwuchs insbesondere der Discounter in einem Kranz rund um die Innenstadt und meist fernab der Stadtteilzentren. Dass dies städtebaulich mehr als ungesund ist, wird von allen Fachleuten so gesehen. Dass dies aber so genehmigt wird, dass BauGB und Einzelhandelserlasse zur Farce gemacht und in ihrem Sinn auf den Kopf gestellt werden, sollte eigentlich die Aufsichtsbehörden zum Eingreifen drängen.

Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung auf baldige Antwort

i. A. der MBI: L. Reinhard, Fraktionsvorsitzender

Anhang: Unterrichtung über ein Baugenehmigungsverfahren gemäß § 34 Ba GB, datiert 28.08.07,
              vorgelegt als Tischvorlage am 18.09.07 im Planungsausschuss der Stadt Mülheim

Weitere Links zum Thema:

 

Mülheim, den 15. August 2006: Heute war Planungsausschuss: Thema auch die Discounter-Pläne Hingberg mit zugehörigem MBI-Antrag aus der letzten Sitzung (vgl. auch MBI-Brief an den RP weiter unten wegen seltsamer Genehmigungspraxis: 2 Discounter auf 1 Grundstück, jeder mit 799qm separat und haarscharf unter der 800qm-Grenze, ab der großflächiger Einzelhandel gilt). Und es wurde richtig lustig.

Der Antrag, die Sache, die lang + breit in den Zeitungen stand, öffentlich zu behandeln, wurde von der Allparteien-Koalition aus SPD, CDU, FDP und Grünen abgelehnt. Auch in nicht-öffentlicher stimmten sie den Antrag einfach von der Tagesordnung. Später beim Bericht über die Mauschelrunde im Juli, bei der bis auf den MBI-Vertreter alle Anwesenden den illegalen 2 Discountern auf 1 Grundstück mit gemeinsamem Parkplatz zustimmten, fragte jemand, wer denn nun der 2. bisher unbekannte Discounter sein soll. Und siehe da: die Dezernentin berichtete, dass es jetzt doch nur einen Lidl-Markt dort geben werde. Auf Nachfrage sagte sie, jeder könne schließlich einen Antrag stellen, auf fremdem Grundstück einen Discounter zu errichten. Das sei hier durch die ( überall im Stadtgebiet vertretene und bauende Firma) geschehen. Ha, ha, ha! Noch zum vorletzten Wochende wollte der Bauordnungsamtsleiter laut WAZ dieser Baufirma die Baugenehmigung für 2 Discounter erteilen.

Die auf den WAZ-Artikel folgende MBI-Beschwerde beim RP hatte also Erfolg. Nur sagen darf das natürlich wieder keiner.

Fazit: Irgendwie scheint in Mülheim das Wasser zumindest im Bereich von Planung und Baugenehmigungen den Berg herauf zu laufen!

An den Regierungspräsidenten
Herrn Dr. Büssow
Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf

Mülheim, den 2. August 2006

Betr: Großflächiger Einzelhandel und Genehmigungspraxis der Stadt Mülheim, „Errichtung von 2 Lebensmittelmärkten am Hingberg“

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dr. Büssow,

wir bitten Sie um möglichst schnelle Überprüfung des folgenden Sachverhalts:

Am Rande des Stadtteilzentrums Mülheim-Heißen befand sich der Gewerbebetrieb „Mercedes Hartmann“, der aber in die Insolvenz ging. Zum Planungsausschuss am 7. Feb. 2006 lag im nichtöffentlichen Teil ein Bauantrag für einen Lidl-Supermarkt auf dem Gelände vor. Die MBI stellten daraufhin folgenden Antrag:

Antrag zur Tagesordnung des Planungsausschusses am 7. Feb. 2006, den Punkt „Errichtung eines Lebensmittelmarktes am Hingberg“ (Baugenehmigungsverfahren Nr. 6 zu Top 19 der nichtöffentlichen Tagesordnung) in den Aspekten, die keine privaten Daten berühren, analog zu Bebauungsplanverfahren öffentlich zu beraten und dafür einen Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzung einzurichten.

Begründung:
Das vorliegende Baugenehmigungsverfahren beinhaltet problematische Aspekte. Die Frage, ob ein zusätzlicher Discounter am Rande des Stadtteilzentrums Heißen für dieses schädliche Auswirkungen haben kann oder nicht, ist von hohem öffentlichen Interesse.

Zu dem Punkt stellen wir ferner den folgenden Antrag als Beschlussvorlage für den Planungsausschuss:

Der Planungsausschuss möge beschließen: Ein zusätzlicher Discounter am Rande des Stadtteilzentrums Heißen wird abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorliegenden Bauantrag negativ zu bescheiden.

Begründung

In unmittelbarer Nähe des geplanten Lebensmittelmarktes befinden sich bereits 2 Discounter. Die negativen Auswirkungen eines weiteren auf „Ankerbetriebe“ und „Frequenzbringer“ des Versorgungszentrums Heißen wären offensichtlich. Für diese Feststellung sind Gutachten entbehrlich. Falls die betroffene Discounter-Kette anderer Ansicht sein sollte, möge sie das zuerst einmal gutachterlich nachweisen, was aber schwierig werden dürfte.

Mülheim, den 4. Februar 2006 L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

Der 1. Teilantrag wurde mehrheitlich abgelehnt und die Entscheidung über den 2. Teilantrag bzw. den Bauantrag auf die nächste Sitzung am 7. März verschoben. In der Sitzung wurde dann eine Flächennutzungsplanänderung beschlossen, mit der das Stadtteilzentrum Heißen so erweitert wurde, dass alle Discounter am Rande dazu gehören. Danach gab die Mehrheit grünes Licht für den Lidl-Markt.

Völlig überraschend kam Anfang Juni ein neuer Bauantrag für das ex-Mercedes-Gelände. Nun wollte nicht mehr Lidl, sondern einen Bauträger - der ansonsten überall im Mülheimer Stadtgebiet tätig und bekannt dafür ist, dass er oft Festsetzungen nachträglich ändern lässt und immer genehmigt bekommt – das Gelände neu erschließen und gleich 2 Discounter dort ansiedeln. Der erneuerte MBI-Antrag, in Gänze nachzulesen über diesen Link, lautete:

Antrag zur Tagesordnung des Planungsausschusses am 22. Juni 2006, den Punkt „Errichtung von 2 Lebensmittelmärkten am Hingberg“ (Baugenehmigungsverfahren Nr. 25 zu Top 22 der nichtöffentlichen Tagesordnung) in den Aspekten, die keine privaten Daten berühren, analog zu Bebauungsplanverfahren öffentlich zu beraten und dafür einen Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzung einzurichten.

Zu dem Punkt stellen wir deshalb den folgenden Antrag als Beschlussvorlage:

Der Planungsausschuss möge beschließen: Zwei zusätzliche Discounter am Rande des Stadtteilzentrums Heißen werden abgelehnt, unabhängig von der formalistischen Frage, ob diese dem Einzelhandels- bzw. Stadtteilzentrum Heißen zugerechnet werden oder nicht.

Die Verwaltung wird unabhängig davon beauftragt, den vorliegenden Bauantrag erst zu bescheiden, nachdem bei der Aufsichtsbehörde die Frage eindeutig geklärt wurde, ob diese beiden Discounter auf gleichem Gelände und mit gemeinsamen Parkplätzen gemeinsam oder wirklich jeder für sich betrachtet werden können bei der Frage, ob es sich um großflächigen Einzelhandel handelt oder nicht.

Wiederum lehnte die große Mehrheit in der Sitzung am 22. Juni den Teilantrag auf öffentliche Behandlung ab. Der 2. Teilantrag wurde vertagt, weil alle Fraktionen noch deutlichen Beratungsbedarf anmeldeten.

In den Sommerferien fand ein informelles Treffen von Bauordnungsamt mit Vertretern der Fraktionen statt, auf der über baurechtliche Befreiungen und Bauanträge gesprochen wurde. Dabei legte der Bauordnungsamtsleiter auch den o.g. Bauantrag wieder auf den Tisch. Die anwesenden Vertreter von SPD, CDU und Grünen gaben an, sie könnten dem zustimmen. Die Abrissarbeiten auf dem Gelände wurden begonnen und heute ist der WAZ folgendes zu entnehmen: „Der Planungsausschuss gab vor der Sommerpause grünes Licht. „Wir können bei der Größenordnung doch nichts dagegen tun“, sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Dieter Wiechering. …. Derweil wird gerätselt, welche Ketten es denn an die Hingbergstraße zieht. …. „Wer kommt, ist für uns nicht entscheidend“, sagt Bauordnungsamtsleiter Harald Hüsgen. „Wir prüfen, ob die Pläne zulässig sind.“ Und das sind sie wohl. Ende der Woche will Hüsgen positive Bescheide auf die Voranfrage herausschicken…..“

Wir waren bisher davon ausgegangen, dass erst noch über unseren obigen Antrag in der kommenden Sitzung am 15. August entschieden werden muss, bevor Fakten per Baugenehmigung geschaffen werden! Da zu befürchten ist, dass Sie als Aufsichtsbehörde zu den bedenklichen Vorgängen nicht, wie von uns beantragt, erst angehört werden, wenden wir uns direkt an Sie und bitten Sie bei der Stadt Mülheim zu intervenieren, dass eine Baugenehmigung erst erteilt wird, wenn folgende Fragen auch von Ihnen geklärt wurden

  1. Ist es zulässig, auf einem Gelände 2 Supermärkte mit gemeinsamem Parkplatz anzusiedeln und die Verkaufsfläche nicht insgesamt, sondern pro Discounter zu betrachten. Könnte man dementsprechend auch 5 oder 10 gestückelte Märkte selbst auf ein und demselben Grundstück mit je 799 qm Verkaufsfläche ansiedeln, ohne dass die entsprechenden Gesetze für großflächigen Einzelhandel angewendet werden müssen?
    Inwieweit gilt ähnliches, wenn verschiedene Discounter auf Nachbargrund-
    stücken angesielt werden?
  2. Inwieweit müssen Flächenutzungsänderungen wie die hier vorliegende in öffentlichen Sitzungen behandelt werden?
  3. Welche Möglichkeiten sehen Sie als Aufsichtsbehörde, wie Agglomerationen von Einzelmärkten, die real später neue Einkaufszentren bilden, dort verhindert werden können, wo sie eindeutig schädlich für Innenstadt oder Stadtteilzentrum sind?

Mit freundlichen Grüßen

i. A. der MBI: L. Reinhard, Fraktionsvorsitzender

 

26.3.08: An der Heidestraße in Styrum wird der Grund für einen weiteren Aldi-Markt bereitet – zunächst mit der Abrissschaufel von Baggern und Baumaschinen. In direkter Nachbarschaft von KHG-Tankstelle, Rewe-Markt und Fressnapf-Futterladen wurden in der letzten Woche die Gebäude eines ehemaligen Fliesenhandels flachgelegt. 2003 hatten die MBI beim RP erfolgreich interveniert, 2007 kam aber von dort grünes Licht (s.u.). Unabhängig von Verkehrsproblemen, die der Heidestr. blühen und mit Zerstörung des letzten grünen Dreiecks zwischen Bahn, Autobahn und den heutigen Gebäuden wird das Stadtteilzentrum Styrum endgültig geschwächt. Wie in Speldorf: Wenn Stadtplanung nicht mehr zu existieren scheint ......

10.12.06: Auf ein Neues Antrag zur Tagesordnung des Planungsausschusses am 14.12.06 zum nichtöffentlichen TOP "Errichtung eines Einzelhandelbetriebes an der Heidestraße" einen TOP im öffentlichen Teil der Sitzung einzurichten und ein ergebnisoffenes Bebauungsplan- bzw. VEP-Verfahren zu beschließen
23.9.03:
Antwort der Verwaltung auf die MBI-Anfrage zu Aldi Heidestr.: Selbst die Bauvoranfrage durfte nicht mehr entschieden werden, nachdem die MBI den RP einschalteten (im folgenden). Jetzt muss noch die Stellungnahmen der IHK`s der Nachbarstädte eingeholt werden und dann mit dem RP gesprochen werden und, und, und ... Dabei stimmten Anfang Juli alle MH-Parteien dafür, obwohl ja offensichtlich noch nichts geklärt war! Peinlich, peinlich!
Dez. 06: MBI-Antrag, zum nichtöffentlichen TOP
"Errichtung eines Einzelhandelbetriebes an der Heidestraße"  einen TOP im öffentlichen Teil der Sitzung einzurichten und einen ergebnisoffenen Bebauungsplan bzw. Vorhabenbezogenen B-Plan aufzustellen. Der Punkt wurde dann auch öffentlich behandelt, allerdings stimmten bei Enthaltung der Grünen SPD, CDU und FDP dagegen. Zur Erinnerung 23.9.03: Antwort der Verwaltung auf die MBI-Anfrage zum geplanten Aldi Heidestr.: Selbst die Bauvoranfrage durfte damals nicht mehr beschieden werden, nachdem die MBI den RP einschalteten. Danach musste auch noch die Stellungnahmen der IHK`s der Nachbarstädte eingeholt werden und dann mit dem RP gesprochen werden und, und, und ... Dabei stimmten Anfang Juli 2003 alle MH-Parteien dafür, obwohl ja offensichtlich noch nichts geklärt war! Peinlich, peinlich! Dez. 2003 schickte die Verwaltung den ablehnenden Bescheid an Aldi. Jetzt also der erneute Anlauf für Aldi, im "Heimat"stadteil Styrum einen Discounter zu haben. Angeblich soll der RP dieses Mal nicht nur zugestimmt, sondern sogar angewiesen haben, weshalb bereits im Jan. 06 ein positiver Vorbescheid erteilt worden sei. Der geplante Aldi hinter Fressnapf und Rewe bleibt aber höchst problematisch, weil schädlich für das Stadtteilzentrum Styrum, weil in problematischer Verkehrslage (Kurve der Heidestr.), weil das letzte Grün im Dreieck A 40, Bahn und Heidestr., das zudem als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen war!

An den Regierungspräsidenten Dr. Büssow
Cecilienallee 3, 40408 Düsseldorf

Mülheim, den 29. Juli 2003

Betr: Baugenehmigung nach § 34 BauGB für einen Einzelhandelsbetrieb

Sehr geehrter Herr Dr. Büssow,

Wir bitten Sie hiermit um Überprüfung einer Baugenehmigung nach § 34 BauGB, die laut Vorlage im Planungsausschuss der Stadt Mülheim erteilt werden soll, obwohl gravierende Gründe gegen eine solche Genehmigung sprechen und sich das Planungsamt sowie der Stab für Kommunale Entwicklungsplanung und Stadtforschung dagegen ausgesprochen haben. Das Vorhaben bedarf darüber hinaus der Zustimmung durch Ihre Behörde nach dem Einzelhandelserlass, da eine Verkaufsfläche von über 700 m2 geplant ist.

Zum Sachverhalt:

Die Firma Aldi beabsichtigt auf einem als Grünfläche ausgewiesenen Grundstück in Mülheim-Styrum einen Einzelhandelsbetrieb mit 1318 m2 Verkaufsfläche sowie die entsprechenden Stellplätze zu bauen. Das Bauordnungsamt will die Baugenehmigung (bzw. den positiven Bauvorbescheid) trotz ablehnender Stellungnahmen des Planungsamtes und des Stabes für Kommunale Entwicklungsplanung und Stadtforschung erteilen. Unser Antrag, das Amt anzuweisen, den Antrag auf Baugenehmigung abzuweisen und statt dessen, falls vom Investor gewünscht, ein ergebnisoffenes Bebauungsplanverfahren auf Kosten und Risiko des Investors einzuleiten, wurde im Planungsausschuss abgelehnt.

Wir sehen bei dem Vorhaben folgende gravierende Probleme, die u. E. allerdings auch ein Bebauungsplanverfahren nicht lösen könnte:

  1. Das Bauvorhaben fügt sich nicht, wie § 34 BauGB es fordert, in die Umgebung ein. Wenn auf einer Fläche, die als Grünfläche ausgewiesen ist und, wie im Luftbild deutlich erkennbar, dicht mit Gehölzen bestanden ist, großflächig Straßen, Parkplätze und Gebäude gebaut werden sollen, kann von „Einfügen“ keine Rede sein. In der Regel setzt schon allein die Tatsache, dass Erschließungsstraßen in den Innenbereich erforderlich wären, einen regulären Bebauungsplan voraus.
  2. Durch die Agglomeration von Einzelhandel an dieser Stelle(zusammen mit vorhandenen Einzelhandelsgeschäften würde eine Gesamtverkaufsfläche von 2618 m2 entstehen) ist eine massive Schädigung des Stadtteilzentrums Styrum(Teilraumzentrum Oberhausener Straße) zu erwarten. Die Stadt Mülheim hat gerade vorher das „Teilraumentwicklungskonzept Styrum“ erstellen lassen (mit umfangreicher Bürgerbeteiligung und erheblichen Kosten), in dem zwei zentrale Gebiete in Styrum als zu entwickelnde Stadtteilzentren dargestellt werden, die von Aldi beanspruchte Fläche dagegen als Grabeland. Was in einem langwierigen Planungsprozeß als sinnvolles Ziel erarbeitet wurde, würde durch die Genehmigung des Bauvorhabens ad absurdum geführt.
  3. Die Fläche ist nicht nur im geltenden Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen, sondern auch im in der Auslegung befindlichen Entwurf zum neuen FNP wieder als solche vorgesehen. Darüber hinaus wird sie im neuen Landschaftsplan, für den pikanterweise in der gleichen Planungsausschusssitzung der Auslegungsbeschluss gefasst wurde, als Fläche für zukünftige Ausgleichsmassnahmen ausgewiesen, sollte also als Ausgleich für Eingriffe an anderer Stelle sogar noch aufgewertet werden.
  4. Als einzige Grünfläche zwischen Autobahn und Bahngelände und inmitten dichter Bebauung hat die Fläche auch kleinräumig für das Stadtklima wichtige Funktion.
  5. Mit Landesmitteln soll entlang der südlich angrenzenden Bahnlinie der Radweg „Stadtpfad Styrum“ gebaut werden. Von dem Grüngebiet, durch das der Fuß-Radweg an dieser Stelle führen sollte, würden bei Durchführung der Aldi-Pläne gerade noch 10-15 m übrigbleiben. Damit würde auch dieses vorbildliche Vorhaben konterkariert.

Nach dem Einzelhandelserlaß müsste Ihre Behörde zu dem Vorhaben Stellung nehmen, allein aufgrund der Größe der geplanten Verkaufsfläche. Wir bitten Sie aber, nicht nur aufgrund des Einzelhandelserlasses den Vorgang zu prüfen, sondern darüber hinaus, ob eine solche Baugenehmigung trotz aller Gegenargumente rechtmäßig erteilt werden kann. Wir sind der Auffassung, dass das Bauordnungsamt hier den Ermessensspielraum erheblich überschreitet. Wir befürchten ferner, dass die Baugenehmigung schon während der Ferien erteilt werden und dann unmittelbar mit dem Bau begonnen werden könnte, wenn Ihre Behörde nicht eingreift.

Mit freundlichen Grüßen

i.  A. der MBI: L. Reinhard, MBI-Ratsvertreter

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