Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur Startseite Mülheim, den 15. Aug. 2005Vorschlag für den Planungsausschuss am 30.8.05 TO: öffentlichDenkmalschutz für das Haus Auerstraße 14 und
geplanter Abriss der zugehörigen ehemaligen Schmiede
Der Landeskonservator hat in seiner Stellungnahme aus 1987 das Fachwerkhaus Auerstr. 14 als denkmalschutzwürdig in hohem Maße erklärt: „Das Objekt ist bedeutend für die Geschichte
der Menschen, für die Arbeits- und Produktionsverhältnisse und für die Stadtentwicklung Mülheims vom 17.-19. Jh.“ lautete damals sein Urteil, in dem die zugehörige Schmiede als
Backsteinbau der 2. Hälfte des 19. Jhs. ausdrücklich mit einbezogen wird. Zwar steht die ehemalige Schmiede selbst nicht unter Denkmalschutz, doch gehört sie zweifelsohne zum
Gesamtdenkmal, wie der Landeskonservator es beschrieb. Das sah auch die Untere Denkmalbehörde in einer Stellungnahme von Okt. 2000 genauso (siehe Anlage).
Es bestehen aber offenbar konkrete Absichten, die zum denkmalgeschützten Haus Nr. 14 zugehörige Schmiede demnächst abzureißen. Die Verwaltung möge dazu folgende Fragen beantworten:
- Trifft es zu, dass die ehemalige Schmiede
abgerissen werden soll?
Trifft es zu, dass dieser Abriss in Zusammenhang mit dem Bau der Verbindungstrasse zwischen Max-Kölges-Straße und Heinrich-Melzer-Straße steht? Soll die Trasse dafür freigemacht werden? (vgl.
BV-Anfrage zu
Sinn und Realisierbarkeit des Straßenstücks)
Ist diese Absicht dem Landeskonservator bekannt? Wenn ja, wie lautete seine Stellungnahme?
Der Planungsausschuss möge daher beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, alle bisher eingeleiteten Schritte und Absichten zum Abriss
der Schmiede anzuhalten, bis eine endgültige Stellungnahme des Landeskonservators vorliegt. Dieser wird von der Verwaltung vorher zu einem Ortstermin zur Auerstraße geladen.
Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender Beantwortungs der Anfrage der MBI
Bei dem Gebäude an der Auerstrasse handelt es sich um die Werkstatt der ehemaligen Schmiede von Eicken. Unter Denkmalschutz stehen z.Zt. das ursprünglich zum Betrieb des Schmieds gehörende Fachwerkgebäude
Auerstr. 14 und der unmittelbar anschließende Anbau in Backstein (Privatbesitz), nicht jedoch die Werkstatt
selbst, die auf städtischem Grundstück steht. Ein Gutachten des Rheinischen Amts für Denkmalpflege aus dem
Jahre 1987 zur Denkmaleigenschaft erwähnt zwar die Schmiede insgesamt, geht jedoch auf die Bedeutung des
Werkstattbaus nicht ein. Bisher gibt es keinen Anlaß, an der Vollständigkeit des damaligen Gutachtens zu zweifeln, wonach nur die an die Auerstrasse grenzenden Gebäude Denkmaleigenschaft besitzen. Eine Beteiligung der Unteren Denkmalbehörde oder des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege ist in den
weiteren Überlegungen zur Werkstatt bisher nicht erfolgt (sie wäre erst im Rahmen eines konkreten Abbruchantrages zu einer Prüfung gemäß § 9,1b DschG NW erforderlich)
Alle Gebäude liegen im 1986 eingeleiteten Bebauungsplan INN 19, der allerdings keine Rechtskraft erlangt hat.
Bestandteil dieser Planung war die Errichtung einer Strasse nach der Beseitigung des Werkstattgebäudes. Die Strassenplanung wurde aber nicht umgesetzt. Das Gebäude steht leer und ist baulich verfallen.
Im Jahre 2000 hat die Untere Denkmalbehörde die Anfrage des damaligen Referates II/24 hinsichtlich einer möglichen
Verpachtung der Werkstatt dargelegt, daß aus städtebaulichen wie aus stadthistorischen Gründen - aber auch
aus Gründen des Umgebungsschutzes gem. § 9,1b DSchG NW für das denkmalgeschützte Fachwerk Auerstr. 14 -
auch die Erhaltung der Schmiede(werkstatt) wünschenswert sei und eine Verpachtung daher befürwortet werde. Diese Empfehlung wurde unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Instandsetzung und Nutzbarmachung der
vorhandenen Bausubstanz (für die es damals Interessenten gab) abgegeben, aber nicht unter dem Aspekt einer Ausweitung des Denkmalschutzes.
Anläßlich einer Untersuchung zur Errichtung eines Parkhauses auf dem angrenzenden Grundstück an der Löhstrasse hat Amt 66 festgestellt, daß die früher geplante Verbindungsstrasse zwischen Löhstrasse und
Auerstrasse verkehrstechnisch nicht mehr erforderlich ist, jedoch eine Rad- und Fußwegverbindung dringend
benötigt wird (siehe Planskizze). Da die Werkstatt unmittelbar an den Weg grenzt und in einem sehr schlechten
baulichen Zustand ist, ist der Abbruch des Gebäudes beabsichtigt. Ein entsprechender Auftrag liegt dem Immobilienservice vor. Die Maßnahme ist noch nicht auf dem Genehmigungsweg.
Einer erneuten gezielten Überprüfung der Denkmalqualität des Werkstattgebäudes durch das Rheinische Amt
für Denkmalpflege steht grundsätzlich nichts entgegen; allerdings muß hier -unter Berücksichtigung der sog.
Zweistufigkeit des Denkmalschutzgesetzes - daraufhingewiesen werden, daß angesichts des baulichen Verfalls
des Gebäudes ggf. erst im anschließenden denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren über die substanzielle
Erhaltungsfähigkeit des Gebäudes entschieden werden kann. Eine vorlaufende Ortsbesichtigung des zuständigen
Gutachters des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege gehört - wie schon 1987- zur selbstverständlichen Vorbereitung einer solchen Stellungnahme . |