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Mülheim, den 16. September 03Antrag zu den TOP`s 11 und 15.2
des Planungsausschusses am 23.09.03 TO: öffentlich Umwandlung von Wohn- in Gewerbegebiet an der Lutherstraße
Der Planungsausschuss möge beschließen:Das städtische Grundstück Lutherstr. 49, auf dem sich ein bewohntes Haus befindet, wird nicht als Gewerbegrundstück verkauft, sondern soll auch in Zukunft der
Wohnfunktion dienen. Begründung 1994 erstellte das Büro planlokal im Auftrag der Stadt die „Rahmenplanung Speldorf“, die Anfang 95 in den Gremien auch so beschlossen wurde. Eine der
Zielvorstellungen in der Rahmenplanung war die Stärkung der Wohnfunktion nördlich der Duisburger Straße, um diese und das Stadtteilzentrum aus der relativen Randlage wieder mehr ins Zentrum zu rücken und um
gleichzeitig Stück für Stück die äußerst problembehaftete Gemengelage zu entschärfen, die aus falschen städtebaulichen Zielen der 50iger und 60iger Jahre stammte. (vgl. BI “Emmericher Str.”)
Leider ist bis heute nahezu nichts geschehen, um diese sinnvolle und überfällige Zielsetzung zu realisieren:
Fallwerk
am Rande der Wohnbebauung Hofackerstr. ist immer noch dort und verunmöglicht die Umsetzung des Bebauungsplan Z 11 mit zusätzlicher Wohnbebauung.
Aldi an der Hansastr
. hat an der Stelle der vorgesehenem zusätzlichen Wohnbebauung in dem ausgedehnten Bereich zwischen
Hofacker- und Hansastr. die Zufahrt genommen.
Ebenso wurde das in der Rahmenplanung zwischen Hofacker- und Hansastr. vorgesehene Wohnen nördlich des Fahrrad-Fußwegs dadurch verunmöglicht, dass dort Gewerbe ausgedehnt oder angesiedelt wurde,
zuletzt nun der in diesem TOP behandelte Grundstückstausch, um den Torso Fahrrad-Fußweg
nach dem Zugeständnis an Mellis zumindest als Zick-Zack-Variante noch verlängern zu können.
Nun soll auch noch das verbliebene Wohngrundstück auf der Lutherstr. 49, direkt gegenüber dem heutigen jähen Ende des Fahrrad-Fußwegs, mit knapp 1000 qm dem Gewerbegebiet, d.h. Mellis zugeschlagen
bzw. verkauft werden. (das Haus und Grundstück befand sich auf der Trasse der
Fehlplanung Emmericher Straße und wurde vor Jahrzehnten dafür von der Stadt gekauft
Über viele Jahre gab es bereits Konflikte zwischen Mellis und der Wohnbevölkerung auf der Lutherstr., die bis zum OVG gingen.
Seit Jahren auch wäre Mellis nach dem letztendlichen OVG-Vergleich eigentlich gezwungen, für Lärmschutz etwa durch ein Gebäude o.ä. zu sorgen.Wenn nun aber auch noch die Ausdehnung des Geländes käme, wäre
zum einen zu befürchten, dass die Lutherstr. zur Ein- oder Ausfahrt der LKW genutzt wird. Selbst wenn das unmöglich gemacht würde, würde das weitere Heranrücken des Getränkehändlers bis an die Lutherstr.
notgedrungen Konflikte mit der Wohnbevölkerung nach sich ziehen. Eine Lösung der Problematik der
LKW`s auf der Ruhrorter Straße würde auch durch die o.g. Mellis-Ausdehnung nicht erreicht werden können
. Hier müssen ganz andere Auswege gefunden werden, spätestens wenn die marode Ruhrorter in Kürze repariert und ausgebaut werden muss und wird.
Aus all den Gründen heraus sollte die Politik entscheiden, dass eine Erweiterung des Gewerbegebiets an der
Lutherstr. nicht vorgenommen werden soll. Wichtiger und weniger konfliktträchtig wäre es, sich intensiver um den Leerstand im unweiten Gewerbegebiet Hafen zu kümmern.
L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss zwar wurde von allen anderen der Antrag abgelehnt , das städtische Grundstück Lutherstr. 49 (ehemals Trasse Emmericher Str.), nicht als Gewerbegrundstück zu verkaufen, sondern auch in Zukunft die Wohnfunktion dort
zu belassen., der Verkauf an Getränkehändler Mellis ist nun aber nicht mehr so einfach in aller Heimlichkeit abzuwickeln! Es war ersichtlich, dass keine/r aus der Politik sich mit Mellis anlegen
wollte! Es ist schließlich bekannt, dass er wichtiger Sponsor im Sportbereich ist!
Das Grundstück wird nun wohl wieder an den ursprünglichen Eigentümer zurückgehen, der es vor 30 Jahren für die Fehlplanung der Emmericher Str. an die Stadt verkaufen musste! |