Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur Startseite 10.8.02: Strahlen, Tauben und Tumore: Wissenschaftler wiesen die Schädlichkeit von Mobilfunk nach.Dann wurden sie unter Druck gesetzt. Mehr unter
http://www.sonnenseite.com/fp/archiv/Art-Umweltpolitik/mobilfunkpublikforum.shtml 22.03.2002: Bundesverfassungsgericht schmettert Mobilfunk-Klage ab Logik verkehrt!: Als hätte es Asbest-, Lindan-, Fomaldehyd-, FCKW- und PCB-Probleme nicht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:
Mobilfunkanlagen können erst dann verboten werden, wenn verlässliche wissenschaftliche Erkenntnisse über Gesundheitsgefahren durch Elektrosmog vorliegen. Gehen von Mobilfunksendeanlagen gesundheitliche Risiken aus? und
Wie ist die rechtliche Situation?
Quellenhinweise: Zeitschrift Öko-Test (Heft 4/2001); ‚Stress durch Strom und Strahlung‘ von Wolfgang Maes, ISBN
3-923531-22-2; Mehr Information finden Sie auch unter: www.buergerwelle.de (Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog) In der
April-Ausgabe der Zeitschrift Ökotest findet sich ein großer Artikel zu diesem Thema. Zitat Öko-Test: ‚Die digitale Übertragung im Mobilfunk funktioniert mit gepulsten elektromagnetischen Feldern: Die
hochfrequenten Strahlen der D- und E-Netze werden 217 mal pro Sekunde unterbrochen, also mit 217 Hertz gepulst. Und genau das ist das Problem: Studien ergaben, dass gepulste Strahlen unter anderem eine
Veränderung der Hirnströme, eine Beeinträchtigung der Blut-Hirn-Schranke, erhöhtes Krebsrisiko, eine schwächere Immunfunktion und Schlafstörungen
verursachen können. Nach einer neuen Studie in Großbritannien warnten Experten deshalb kürzlich davor, Kinder
allzu oft mit dem Handy telefonieren zu lassen, da sie noch sensibler auf die Strahlung reagieren als Erwachsene. Seit Mitte der 90er Jahre beobachten Landwirte auch
Missbildungen und Verhaltensstörungen bei Kühen, die der Strahlung von Sendeanlagen ausgesetzt sind.‘Nach Studien von Dr. von Klitzing (Uni Lübeck) veränderten sich schon bei einer
Kurzzeitbelastung mit nur 1.000 Mikrowatt/qm im Labor die Hirnströme und andere Funktionen des Nervensystems. Besorgte Wissenschaftler sprechen sich für einen empfehlenswerten und realistischen
Vorsorgewert von 10 Mikrowatt/qm
aus, Bürgerinitiativen fordern gar bis zu 0,01 Mikrowatt/qm im Schlafbereich. In Salzburg gibt es eine Vereinbarung der Stadt mit den Mobilfunkbetreibern, dass der Richtwert max. 1.000 Mikrowatt/qm betragen soll.
Der renommierte Neusser Baubiologe Wolfgang Maes führte bundesweit Messungen in Privathäusern durch, u.a. eine in Kaarst, wie die Zeitschrift Ökotest jetzt veröffentlichte. Die
Strahlungsstärke betrug hier (Einfamilienhaus in der Grünstraße, Gästezimmer in der 1. Etage) 4.000 Mikrowatt/qm. Der Abstand zu der Sendeanlage beträgt 250 m, es besteht Sichtkontakt. Als weitere
Bemerkung ist angeführt:“viele Sendeanlagen in innerstädtischer Umgebung“. Dieses Ergebnis führte dann zu einem Eintrag in der ungünstigsten Kategorie “hohe Belastung“. Auch die örtliche Presse (Kaarster Extra Tip) berichtete darüber. Die Kaarster Grünen haben dazu Anfragen an den Bürgermeister gerichtet und um Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratssitzung am 17. Mai 2001 gebeten. Wie ist die rechtliche Situation? Die Stadt Kaarst hält die Anlage bisher für nicht genehmigungspflichtig, da lediglich
Antennenanlagen über zehn Meter Höhe einer Genehmigung unterliegen. Durch den Eigentümer eines Nachbarhauses läuft derzeit gegen diese Einschätzung ein Antrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf auf Erlaß
einer einstweiligen Anordnung. Mit dieser Anordnung soll die Stadt Kaarst verpflichtet werden, die weitere Errichtung der Anlage zu untersagen. Begründet wird dies u.a. damit, dass es fraglich
ist, ob es sich bei der Anlage um eine Antennenanlage handelt, da nicht nur elektromagnetische Strahlen empfangen, sondern im Hochfrequenzbereich gepulste elektromagnetische Strahlen ausgesandt werden
sollen. Außerdem ist bei der Prüfung der genehmigungspflichtigen Höhe das Wohnhaus, auf das die Sendeanlage aufgesetzt wurde, mit einzubeziehen. Die Klage wird weiterhin damit begründet, dass die Sendeanlage
bauplanungsrechtlich unzulässig ist, da sie in einem reinen Wohngebiet errichtet wurde. Bei der Frage der rechtlichen Bewertung ist auch zu berücksichtigen, dass durch eine
Sendeanlage im Wohngebiet Mietminderungen für angemietete Wohnungen und Wertminderungen bei Immobilieneigentum entstehen. Das Amtsgericht München (Az. 432 C 7381/95) hat im
Rahmen einer mietrechtlichen Auseinandersetzung eine 20 %ige Mietminderung gebilligt. Die Berufung des Vermieters wurde vom Landgericht verworfen (Az. 14 S 6614/98). Aus
Beobachtungen in ähnlichen Fällen hat sich gezeigt, dass je nach Nähe zur Sendeanlage 10% bis 20% Wertminderungen an Grundstücken und Wohnungseigentum zu verzeichnen waren. Teilweise waren
Grundstücke bzw. Wohnungseigentum sogar unverkäuflich. Was wir fordern
Wir verlangen von der Stadt Kaarst die Errichtung und den Betrieb der Sendeanlage Girmes-Kreuz-Str. 45 zu untersagen sowie vom Eigentümer des Hauses und der Betreibergesellschaft den sofortigen
Abbau vorzunehmen. Die Stadt Kaarst hat durchaus rechtliche Spielräume, wie etwa die Ausweisung von Konzentrationsstandorten außerhalb von Wohngebieten.
Mobilfunksendeanlagen in Wohngebieten stellen gesundheitliche Risiken dar! Es darf nicht sein, dass in einer ‚Nacht- und Nebelaktion‘ die Anwohner vor vollendete Tatsachen gestellt werden, ohne vorher
darüber informiert worden zu sein und ohne dass ein ordentliches Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wurde. Milliardensummen werden mit Mobilfunknetzen gescheffelt. Bei den Miet- und
Nutzungsverträgen für Feststationen wird geklotzt. Im Fall des Hauses Girmes-Kreuz-Straße bringt dem Hauseigentümer nach dessen eigener Aussage der 10-Jahres-Vertrag mit der Fa. DeTe Mobilfunk
‚mehr als 1.000 DM monatlich‘ ein. Es kann nicht wahr sein, dass der finanzielle Eigennutz eines Einzelnen über gesundheitliche Belastungen der Allgemeinheit gestellt wird!
Ein Handy kann man ausschalten - die Mobilfunksendeanlage nicht! Sie pulst Tag und Nacht! |