Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur Startseite Anfragen zu diversen Mülheimer Baugünstlingen
diese Anfrage wurde zuerst
“versehentlich” nicht verschickt, so dass sie erst am 15.1.02 behandelt und dort nur mit “wir wissen nix usw.” beantwortet, blamabel!!! Mülheim, den 28.11.01Anfrage an den Planungsausschuss am 11.12.01 TO: öffentlich
Betr. Handymasten in Wohngebieten Vor kurzem hat es in Kaarst ein Gerichtsurteil gegeben, in dem das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Errichtung einer Sendemastenanlage in einem Wohngebiet für
unzulässig erklärte, da es sich bei der Sendeanlage um gewerbliche Nutzung handele, die im Wohngebiet nicht erlaubt sei. Die bisherige Praxis auch in Mülheim sieht keine Prüfung oder Genehmigung der
Standorte von Sendeanlagen durch das Bauordnungsamt vor. Im Zusammenhang mit diesem Urteil möge die Verwaltung zu folgenden Fragen Stellung beziehen:
- Beabsichtigt die Verwaltung, die Auslegung des Verwaltungsgerichts zu prüfen und auch für Mülheim umzusetzen? Wenn ja, in welcher Form und ab wann?
- Hat die Verwaltung Gespräche mit Betreiberfirmen ins Auge gefasst, in denen der Aspekt, dass Handymasten als gewerbliche Anlagen angesehen werden, erörtert wird z.B. mit dem Ziel, dass die
Betreiberfirmen demnächst grundsätzlich ( ggf. auch per Selbstverpflichtung ) eine Genehmigung des Bauordnungsamtes einholen sollen? Dies käme auch den Betreiberfirmen zugute, da sie damit unnötigen
Rechtsstreitigkeiten vermeiden könnten.
L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss |